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Verwendung (Beamtenrecht)

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Im Beamtenrecht ist eine Verwendung die Besetzung einer Stelle durch einen Beamten, genauer die individuelle Ausfüllung eines Amtes. Diese Stellenbesetzung muss den Anforderung der Stellenbeschreibung entsprechen. Verwendungen werden durch Versetzung auf eine freie und besetzbare Stelle vollzogen.

Ebenfalls kann mit der Verwendung eine besetzbare freie Stelle besetzt werden, für die der ursprüngliche Amtsträger nicht qualifiziert war (Laufbahnwechsel) - dieser Vorgang nennt sich Verwendungsaufstieg.

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