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Versicherungsverhältnis

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Ein Versicherungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen. Ein Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis begründet, wird als Versicherungsvertrag bezeichnet, auch wenn er noch andere rechtliche Regelungen trifft. Ein Versicherungsvertrag kann auch mehrere Versicherungsverhältnisse begründen oder in seltenen Fällen kann ein Versicherungsverhältnis auch durch mehrere Verträge zusammen begründet werden. Ein Versicherungsverhältnis kann direkt durch Gesetz begründet werden, insbesondere in der Sozialversicherung, ohne dass ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird. Diese Versicherungsverhältnisse bestehen einfach schon durch das Gesetz in bestimmten Umständen, ohne dass eine der Parteien hierzu irgendeine Maßnahme ergreifen muss. Versicherungsbeiträge werden oft wie staatliche Abgaben eingezogen. Hiervon sind Versicherungsverträge zu unterscheiden, die aufgrund eines Gesetzes abzuschließen sind. Hierunter fallen Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit einem bestimmten Mindestumfang aufgrund Gesetzes in bestimmten Umständen abgeschlossen werden müssen, wobei die Wahl des Versicherers frei ist. Ein Versicherungsverhältnis entsteht durch Gerichtsentscheidung meist in Fällen der gesetzlichen Haftpflicht, wenn dem Geschädigten von dem Schädiger oder seinem Versicherer eine Leibrente zu zahlen ist.

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