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Täterprofil

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Ein Täterprofil ist ein Hilfsmittel der ermittelnden Behörde.

Arbeitsweise

Dabei werden Tathandlungen, Tatumstände (Ort), Opferprofil (Viktimologie) etc. begutachtet, um Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten und die Persönlichkeit des Täters zu ziehen. Das zu erstellende Gutachten orientiert sich an bisherigen Erkenntnissen verschiedener Forschungsgebiete und vereint sie zu einem stimmigen Bild bezüglich der Fakten. Daraus erschließen sollte sich das Verhalten und Erleben des Täters in der Vergangenheit (Analyse) sowie in der Zukunft (Prognose). Abgeleitet aus zukünftigem Verhalten werden Handlungen, Handlungsmuster, mögliche Opfer etc. Dabei muss auf die individuellen Umstände eingegangen und bei Tatserien die Entwicklung des Täters beachtet werden. Das Gutachten dient der Eingrenzung der möglichen Täter auf bestimmte Personenkreise (zum Beispiel für eine Speichelprobe). Das Täterprofil führt nicht zu einem einzelnen Täter. Auch vergleicht der Gutachter im Regelfall nicht sein Profil mit den Verdächtigen (Problem des konfirmatorischen Hypothesentestens). Dies ist Aufgabe der Vollzugsbehörden. Der Auftrag zum Gutachten wird zumeist vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft/Polizei erteilt. Der Gutachter ist im Bereich der Psychologie oder der Psychiatrie (Facharzt) angesiedelt.

Fallanalytiker

In Deutschland sind Profiler neben den Landeskriminalämtern beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt. Bevor ein Täterprofil durch das BKA erstellt wird, laufen verschiedene Prozesse ab. Der gesamte Prozess wird als Operative Fallanalyse (OFA) [1] bezeichnet. Geeignete Delikte für die OFA gliedern sich in die Bereiche Gewalt, Erpressung und andere Delikte. Dabei bekommt das BKA die Anfrage zur Unterstützung bei einem konkreten Fall durch eine Polizeidienststelle. Das BKA vermittelt zum Beispiel Experten (ESPE-Datei). Der Fall wird in ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) eingegeben bzw. verglichen, um Tatserien zu ermitteln. Zudem wird eine geographische Fallanalyse gemacht. Liegt genügend Material vor, wird ein Täterprofil erstellt. Circa drei Kriminalbeamte mit einer Zusatzausbildung, Psychologen, Rechtsmediziner und ggf. Spezialisten arbeiten zwei bis drei Tage an der Tatrekonstruktion, Tatortanalyse nach Besichtigung des Tatorts und der schriftlichen Fixierung der Erkenntnisse mit Empfehlungen und Hinweisen für die Ermittler.

Modus Operandi und Signatur

Tatmerkmale werden in Modus Operandi und Signatur (das BKA spricht von Handschrift) unterteilt. Der Modus Operandi entspricht dabei allen zur Durchführung der Tat notwendigen oder aufgrund der Umstände notwendigen Handlungen. Sie können beeinflusst sein durch berufliche Umstände, kriminelle Erfahrungen, Medien, Entwicklung des Täters etc. Alle weiteren Merkmale sind mögliche Zeichen für die Signatur (zum Beispiel „Übertötung“). Sie ist das „Leitmotiv“ des Täters. Die Signatur verrät somit im Umkehrschluss (im Idealfall) etwas über die Fantasien/Erlebniswelt des Täters. Wie Merkmale zuzuordnen sind, hängt immer vom Einzelfall ab.

Geschichte der Täterprofilerstellung

  1. 1930 Der Fall Peter Kürten. Ein erstes „Täterprofil“ wird erstellt.
  2. 1941/2 Das Office of Strategic Services (OSS) erstellt ein Profil[2] von Adolf Hitler.
  3. 1949–1956 Der „Mad Bomber“ ist in New York aktiv. Dr. James A. Brussel erstellt im Auftrag des FBI ein Täterprofil.
  4. 1978 Gründung der Behavioral Science Unit (BSU) beim FBI.
  5. 1970er Erste kriminologisch-kriminalistische Forschung beim BKA.

Mythos Profiler

Der moderne Mythos des Profilings basiert auf zwei wesentlichen Missverständnissen. Das erste war eine Aussage des ersten FBI-Profilers (damals noch Sachverständiger und Psychiater), Dr. James A. Brussel, der intuitiv etwas über die Kleidung des Täters sagte: „Look at a heavy man. Middle-aged. Foreign born. Roman Catholic. Single. Lives with a brother or a sister. When you find him, chance are he’ll wearing a double-breasted suit. Bottoned.“ Bei der Festnahme trug der Täter, der gefürchtete „Mad Bomber“, genau diese Kleidung. Diesen Nimbus der Hellseherei hat seitdem die Täterprofilerstellung behalten. Das zweite Missverständnis ist die Interpretation des Profilings durch Hollywood. Hier wurde die „Hellseherei“ perfektioniert, indem u.a. vermittelt wurde, dass wenige Monate Ausbildung auf diesem Gebiet jeden FBI-Agenten zum Profiler machen könnten. Dieser sei angeblich in der Lage, aus jedem Tathergang alles ablesen zu können. Von der Schuhgröße (obwohl keine Fußspuren vorhanden sind) bis hin zur Augenfarbe ist nach diesem Mythos alles durch den geübten Profiler vorhersehbar. Das Crime Classification Manual (1992, FBI) von Douglas, Burgess, Burgess und Ressler unterscheidet zum Beispiel den organisierten und den unorganisierten Tätertyp. Diese immer noch gelehrte Unterscheidung - beispielsweise in Bezug auf Serientäter - ist aber nach Canter [3] ebenfalls ein Mythos.

Siehe auch

Quellen

  1. vgl. BKA (2008). OFA. Online unter: http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/ofainter.html
  2. vgl. http://www.nizkor.org/hweb/people/h/hitler-adolf/oss-papers/text/profile-index.html
  3. Canter, D. V.,Alison, L. J., Alison, E. & Wentink, N. (2004). THE ORGANIZED/DISORGANIZED TYPOLOGY OF SERIAL MURDER. Myth or Model? Psychology, Public Policy, and Law, 10, 293-320
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