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Schutzbrief (Diplomatie)

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Schutzbriefe wurden aus verschiedenen Gründen durch Herrscher aller Art ausgestellt. Diese wiesen den Inhaber oder auch eine ganze Personengruppe als unter dem besonderen Schutz stehend oder als im Auftrag der ausstellenden Institution handelnd aus. Oft wird auch die Bezeichnung Patent hierfür verwendet.

Schirmbrief

Schirmbrief ist ein heute im Hochdeutschen veraltetes Wort. Es stand für:

1) Eine jede Urkunde, worin man jemanden in seinen Schutz und Schirm nimmt: zum Beispiel gab Kaiser Friedrich 1447 dem Abt zu Berg vor der Stadt Magdeburg einen Schirmbrief und bestellte den Herrn zu Berneburg und den Bischof von Halberstadt zu Schirmern (Garanten des Schutzes bzw. der Unversehrtheit seiner Rechte).[1]

2) Als Ausdruck der alten Rechtssprache war der Schirmbrief eine Bittschrift an das Gericht, worin der Kläger um die Exekution in die Güter des Schuldners ansucht.[2]

Privilegierung von Einwanderern

Chur-Brandenburgisches Edict

Viele Staaten warben zur Besiedlung ihres Landes Einwanderer als Kolonisten an. Dabei wurde den Einwanderern das Versprechen bestimmter Vorrechte beziehungsweise Privilegien gemacht, wie Handelsmonopole für bestimmte Waren, (anfängliche) Steuerfreiheit, Freiheit der Religionsausübung, Befreiung vom Militärdienst oder ähnliches.

In diesem Zusammenhang steht die Aufnahme der aus Österreich vertriebenen Juden 1671 und der Hugenotten durch das Edikt von Potsdam in Preußen. Auch die Moorkolonisation, die Entwicklung des Deutschen Ordensstaates und die Urbarmachung der norddeutschen Marschen wurde durch solche Privilegien erst möglich. Die Volksgruppe der Russlanddeutschen entstand durch das Einladungsmanifest von 1763 durch Katharina II., in dem den Einwanderern umfassende Privilegien zugesichert wurden.

Unterschutzstellung von Erfindungen

Dieser Aspekt wird unter dem Stichwort Patent behandelt.

Judenprivilege

Judenprivilege stellten die Juden unter den Schutz des Herrschers, oft gegen erhebliche Gegenleistungen meist finanzieller Art. Beispiele sind das Revidierte General-Privileg im Königreich Preußen von 1750 oder die Mannheimer Judenkonzession vom 1. September 1660 die von Kurfürst Karl I. Ludwig für die deutschen Juden erlassen wurde. So beinhaltete etwa der Schutzbrief von Kaiser Sigismund vom 15. Oktober 1414 für die Heilbronner Juden, dass sie als Gläubiger Anspruch auf Erfüllung ihrer Forderung hätten. Weiter wurden ihnen auch der Anspruch auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit, der Anspruch auf Verkehrsfreiheit und der Anspruch auf Religionsfreiheit eingeräumt. Der Gerichtsstand war in weltlichen bzw. religiösen Angelegenheiten das Gericht zu Heilbronn bzw. der Rabbiner zu Heilbronn. Schließlich wurden noch Abgaben an die königliche Kammer Heilbronn dort geregelt. Auszug aus dem Schutzbrief:

  • 2.Artikel: item daz man ouch ir lebe und ir gute in steten dorfern und uf dem velde, uf strassen und uf wassern beschirmen solle, und daz in alle strazen offen sin sollen...
  • 3.Artikel: item daz man ouch die vorgenannten juden und judin mit keinerley zollen oder sachen uf wasser und uf lande beswaren solle, ussgenommen der zolle, die unserer vorfaren Romisch keiser und kunige ufgeseczt haben...
  • 4.Artikel: item daz man ouch keine der vorgenannten juden, ir wibere oder ir kindere zu der toufe dringen solle. [3]

In diesem Zusammenhang entstand auch der Begriff des Schutzjuden.

Kolonisation

Bereits 1496 wurde John Cabot durch Heinrich VII. privilegiert, „to sail, to conquer, to own heathen land, and to exclude others from so doing“.

Vom 17. bis zum 19. Jahrhundert kam es zu kolonialen Bestrebungen Europas gegenüber Überseegebieten. Angetrieben entweder durch Einzelpersonen oder durch speziell zu diesem Zwecke gegründete Organisationen, die sich durch „Schutzbriefe“ gegenüber anderen Interessenten oder den einheimischen Herrschern auswiesen. Beispiele hierfür sind die Ostindien-Kompanie, die Britische Südafrika-Gesellschaft oder die deutsche Neuguinea-Kompagnie. Von dort leitet sich der Begriff „Schutzgebiet“ für deutsche Kolonien ab.


Kriegsrecht und Humanitäre Schutzbriefe

Für bestimmte Personen oder Orte wurden durch kriegführende Parteien Schutzbriefe ausgestellt, die vor Übergriffen durch die eigene Truppe schützen sollten. Durch die Schutzbriefe konnte die Verbundenheit dokumentiert werden.

Das Katharinenkloster wies einen – möglicherweise gefälschten – Brief des Propheten Mohammed vor, der von den islamischen Herrschern anerkannt wurde. Auch Napoléon Bonaparte hat dem Kloster einen Schutzbrief geschrieben.

In Krisen- und Kriegszeiten wurden auch durch neutrale Mächte Schutzbriefe für die eigenen Staatsangehörigen oder auch anderen Personen ausgestellt. Bekanntestes Beispiel dürften die schwedischen Schutzpässe des Raoul Wallenberg sein. Diese Dokumente identifizierten die Inhaber als schwedische Staatsbürger, die ihre sichere Repatriierung erwarteten. Ähnliche Dokumente wurden auch von der Schweiz und dem Vatikan ausgestellt.

Siehe auch

Heutige Bedeutung

Heutzutage wird unter Schutzbrief zumeist eine umfangreiche Reiseversicherung verstanden. Siehe Schutzbrief (Kraftfahrzeug)

Einzelnachweise

  1. Regesta Imperii
  2. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
  3. Quelle: Eugen Knupfer (Bearb.): Urkundenbuch der Stadt Heilbronn. Kohlhammer, Stuttgart 1904 (Württembergische Geschichtsquellen. N. F. 5). Seite 210 Nr. 451
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