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Sabinianer und Prokulianer

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Die Rechtsschulen der Prokulianer und Sabinianer bestimmten das römische Recht in den ersten zwei Jahrhunderten nach Christus und somit auch den Höhepunkt der römischen Rechtskultur.

Wirken und Vertreter

Die Schule der Prokulianer versuchte Rechtsfälle mit Logik und Innovation zu lösen, während die Sabinianer zu traditionellen und pragmatischen Lösungen tendierten. Marcus Antistius Labeo, dem höchstwahrscheinlichen Gründer dieser Schule, folgen die bedeutenden römischen Juristen Nerva, Proculus (nach dem die Prokulianer benannt sind), Pegasus, Neraz und Celsus. Bei den Sabinianern mit ihren Urvätern Ateius Capito und Masurius Sabinus wirkten später noch Cassius, Javolen und Julian.

Grundsätze beider Rechtsschulen

Prokulianer:

- Restriktive Auslegung aller Texte.

- Sätze und Wörter sollten in allen Fällen eine gleichbleibende Auslegung erfahren.

- Ungeschriebenes Recht wurde als zusammenhängendes logisches System betrachtet.

- Sie achteten bei den zu analysierenden Regeln auf die ihnen zugrundeliegenden Prinzipien.


Sabinianer:

- Versuchten ihre Gutachten mit Hinweisen auf die überkommene Praxis und die Autorität früherer Juristen zu begründen.

- Sie bemühten sich um gerechte Entscheidungen für den Einzelfall, auch wenn es auf Kosten der Logik und Rationalität ging.

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