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Rigorosum

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Ein Rigorosum (Plural Rigorosa, Rigorosen) ist eine Form der mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht.

Der Begriff entstammt der lateinischen Bezeichnung examen rigorosum (rigorosus ,starr‘, ,streng‘). Ein Rigorosum bezeichnet die Schlussprüfung zur Erlangung eines akademischen Grades, normalerweise des Doktorgrades. Im Unterschied zu den meist (Universitäts- bzw. Fakultäts-) öffentlichen Prüfungsformaten der Disputation oder des Kolloquiums werden im Rigorosum, das in Form einer mündlichen Prüfung mit Prüfling, Prüfer und Protokollant in Gegenwart des Vorsitzenden des betreffenden Prüfungs- bzw. Promotionsausschusses stattfindet, neben dem Thema der Dissertation in der Regel noch weitere Fächer geprüft.

Deutschland

In der Regel wird das Rigorosum vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät abgelegt, doch sind abweichende Verfahrensweisen möglich. Das Rigorosum umfasst die mündlichen Doktorprüfungen. Ein bestandenes Rigorosum berechtigt gewöhnlich noch nicht, den Doktorgrad zu führen. Manche Universitäten vergeben – nach Akkreditierung der Gutachten und des bestandenen Rigorosums durch die Fakultät – den Grad eines Doctor designatus (Dr. des.), der bis zur Publikation der Doktorarbeit geführt werden kann.

Ob eher das Rigorosum oder eher die früher übliche Disputation als angesehenere der mündlichen Prüfungen im Rahmen eines Promotionsverfahrens gilt, wird von Hochschule zu Hochschule variieren, da keine der beiden Prüfungsformen bislang normiert oder vereinheitlicht worden ist.

Der Begriff Rigorosum wird in einigen Fächern teilweise auch für Wiederholungsklausuren verwendet, die die versäumte bzw. nicht bestandene Klausur an Umfang und Schwierigkeit deutlich übertreffen können, falls der zeitliche Abstand zur vorherigen Klausur besonders groß ist.

Österreich

Der Begriff Rigorosum findet sich besonders häufig in den Prüfungs- und Promotionsordnungen der österreichischen Universitäten, da bis zum Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 die Begrifflichkeiten gesetzlich geregelt waren. In den Fächern Medizin und Zahnmedizin wird der Doktorgrad als erster akademischer Grad vergeben. Da es sich dabei rechtlich gesehen um Diplomstudien handelt, hieß die abschließende Prüfung formell nicht Rigorosum. Mit der durch das Universitätsgesetz geschaffenen Autonomie in studienrechtlichen Belangen können die medizinischen Universitäten dies nun jedoch nach Belieben in ihren Satzungen regeln.

Literatur

  • Helga Knigge-Illner: Der Weg zum Doktortitel. Strategien für die erfolgreiche Promotion. 2. Auflage, Campus, Frankfurt am Main/New York, NY 2009, ISBN 978-3-593-38882-3 (=Campus concret).
  • Steffen Stock, Patricia Schneider, Elisabeth Peper, Eva Molitor (Hrsg.): Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende. 2. Auflage, Springer, Berlin (u. a.) 2009, ISBN 978-3-540-88766-9 (Information zu Deutschland, Österreich und der Schweiz).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rigorosum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.