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Ratsherr

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Ein Ratsherr (im mittelalterlichen Deutschland auch Ratmann) bzw. Ratsherrin oder Ratsfrau ist Abgeordneter in der Stadtvertretung einer Kommune (also in Deutschland meist im Stadtrat bzw. Gemeinderat).

Ein geschlechtsneutraler Ausdruck ist Ratsmitglied. Darunter fällt in Niedersachsen jedoch auch der Bürgermeister, da er kraft Amtes dem Rat angehört, ohne jedoch Ratsherr im obigen Sinne zu sein.

Der Ratsherr ist in der Regel Mitglied einer Partei. In der Ratsarbeit dient er in meist mehreren Ratsausschüssen, die dem gesamten Rat Entscheidungsvorlagen vorbereiten.

In Deutschland werden Ratsmitglieder in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Die Ratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nur über erweiterte Aufgaben bzw. einen erweiterten Verantwortungsbereich ist es möglich, das Ratsmandat als Vollzeitberufspoltiker auszuüben, ohne sonstige Erwerbsarbeit: als Fraktionsvorsitzender oder als hauptamtlicher Bürgermeister.

Im Isländischen ist ráðherra der politische Terminus für einen Minister.

Geschichte

In der Geschichte wurden Ratsherren oftmals auch in den Stadtrat (oder auch Senat) berufen, anstatt von den Mitbürgern gewählt worden zu sein. Typische Beispiele sind die Stadtparlamente im alten Griechenland und in Rom, in denen man Ratsherr oder Senator nur sein konnte, indem man auf Broterwerb durch diese Tätigkeit nicht angewiesen war, oder die Stadträte der mit dem Lübecker Stadtrecht begabten Hansestädte, die im Todesfall neue Ratsherren in das Gremium kooptierten und sich fast immer aus Mitgliedern der Kaufmannschaft selbst ergänzten. Im 19. Jahrhundert (in Bremen: zwischen 1810 und 1822) werden in den Hansestädten die Begriffe "Rat" und "Ratsherr" von "Senat" und "Senator" abgelöst.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ratsherr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.