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Powiat

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Powiats in Polen

Powiat ist die polnische Entsprechung für ‚Landkreis‘, eine Verwaltungseinheit der zweiten Ebene der lokalen Selbstverwaltung in Polen. Es ist kleiner als Woiwodschaft (województwo), aber größer als Gmina ‚Gemeinde‘. Normalerweise besteht ein Powiat aus 5 bis 15 Gminas.

Die Geschichte der Powiats reicht zurück ins 14. Jahrhundert. Sie wurden 1975 aufgelöst, aber schließlich im Zuge einer Verwaltungsreform am 1. Januar 1999 wieder eingeführt, als man die Zahl der Woiwodschaften von 49 auf 16 reduzierte. Zurzeit gibt es 314 sogenannte Landkreise (powiat ziemski, z. B. Powiat Piotrkowski ‚Kreis Petrikau‘ und Powiat Policki ‚Landkreis Pölitz‘) und 65 Stadtkreise (powiat grodzki, z. B. Szczecin ‚Stettin‘ und Piotrków Trybunalski ‚Petrikau‘).

Powiats sind in den regionalen Statistiken der Europäischen Union je nach Einwohnerzahl in NUTS 3 oder LAU 1.[1]

Legislative: Rat des Kreises (rada powiatu)
Exekutive: Kreisvorstand (zarząd powiatu) mit ihrem Vorsitzendem, dem Landrat (starosta) und ihm untergeordneten Landratsamt (starostwo powiatowe), darüber auch Kreissekretär (sekretarz powiatu) und Kreisfinanzleiter (skarbnik powiatu). Die Exekutivbehörden werden von dem Kreisrat gewählt. Die polnischen Kreise sind also Gebietskörperschaften mit Magistratsverfassung.

Sie sind ebenso wie die Gemeinden rechtlich eigenständige und eigenverantwortliche Einheiten.

Die Kreise nehmen nur die Aufgaben wahr, die von den Gemeinden, als den eigentlichen lokalen Selbstverwaltungen nicht erfüllt werden können und die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben explizit per Gesetz zugeschrieben sind. Insofern sind sie wohl mit den Ämtern oder Verwaltungsgemeinschaften (Thüringen) vergleichbar.

Städte mit Kreisrechten

Städte mit Kreisrechten (miasta na prawach powiatu) sind die Stadtgemeinden, die zugleich die Aufgaben der Kreise wahrnehmen. Umgangssprachlich und oft in der Rechtswissenschaft werden sie Stadtkreise (powiat grodzki) genannt. Ihre Legislative ist Rat der Stadt (rada miasta) und Exekutive ist der Stadtpräsident (prezydent miasta). Beide Organe werden vom Volk gewählt (Süddeutsche Ratsverfassung).

Weblinks

Fußnoten

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Powiat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.