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Pflichtliteratur

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Die Wendung Pflichtliteratur oder Pflichtlektüre bezeichnet Texte, die zu einem bestimmten Zweck gelesen werden müssen bzw. sollten.

Studium und Ausbildung

Der Begriff stammt aus dem Bereich von Studium und Ausbildung. Bei universitären Seminarveranstaltungen wird vom Dozenten häufig vorab eine Literaturliste, gegliedert nach einzelnen Seminarthemen/-terminen, herausgegeben. Darin wird in der Regel zwischen Pflichtliteratur und weiterführender Literatur oder Wahlliteratur unterschieden.[1] Die Pflichtliteratur (oft auch Basisliteratur genannt) sollten alle Teilnehmer vor der betreffenden Veranstaltung gelesen haben, damit sie in der Lage sind, die Vorträge zu verstehen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Die weiterführende Literatur (die für die Referenten/Korreferenten Pflichtlektüre darstellen kann) dient weitergehend Interessierten als Literaturempfehlung zur freiwilligen Vertiefung. Der Ausdruck kann sinngemäß auch in anderen Veranstaltungsformen verwendet werden, wenn die Inhalte bestimmter Texte als prüfungsrelevant angegeben werden.[2]

Im schulischen Bereich findet der Ausdruck (mehrheitlich umgangssprachlich) Verwendung für Bücher, die in sprachlichen Fächern Thema zentraler Prüfungen sein können (Zentralabitur).

Unter der Pflichtliteratur werden häufig auch herausragende literarische Werke und Fachbücher gezählt, die im Rahmen einer Ausbildung oder Studiums eine besonders hohe Relevanz besitzen. So ist bei der Ausbildung zum Pfarrer die Bibel ein zentraler Bestandteil des Studiums und gehört bei dieser Ausbildung zur sogenannten Pflichtliteratur.

Die Pflichtliteratur ist nicht mit den Pflichtexemplaren für Publikationen und Archive zuverwechseln.

Allgemeine Verwendung

Darüber hinaus wird oft von Texten behauptet, sie seien Pflichtliteratur, wenn sie vom Sprecher für bestimmte Personengruppen oder Themenfelder als grundlegend bzw. unverzichtbar gehalten werden. (Beispiele: Buch X sollte Pflichtlektüre für jeden Volkswirt sein! oder: Wenn es um den aktuellen Forschungsstand der kriminologischen Molekularbiologie geht, ist Aufsatz Y Pflichtliteratur.)[3]

In einem fachunabhängigen Kontext kann damit auch ausgedrückt werden, ein bestimmtes Werk sei Bestandteil eines Literaturkanons, den jeder (gebildete) Bürger lesen sollte. (Beispiel: Faust I ist Pflichtliteratur!)

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Pflichtlektüre – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutscher Verband für Wohnungswesen Städtebau und Raumplanung: Mitteilungen. Köln 1965, ISSN 0070-4520, S. 13, OCLC 924566598 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  2. Der Bibliothekar, Band 25. Zentralinstitut für Bibliothekswesen, Berlin 1971, ISSN 0006-1964, S. 119, 434, 718, OCLC 1532854 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  3. Hans-Christian Kossak, Gisela Zehner: Hypnose beim Kinder-Zahnarzt: Verhaltensführung und Kommunikation. Mit Online-Video. Springer-Verlag, 2011, ISBN 978-3-642-17738-5, S. 173 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Pflichtliteratur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.