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Lenker
Als Lenker bezeichnet man:
- die drehbare Querstange eines Zweirads, mit der die Lenkung betätigt wird (zum Beispiel Fahrradlenker)
- den Fahrer eines Fahrzeugs, der die Lenkung betätigt
- im weiteren Sinn den Führer eines Gemeinwesens (Staatenlenker)
- in der Technik einen Stab, der an beiden Enden in Gelenken befestigt ist und Kräfte überträgt, z. B. Querlenker.
- Gazda-Lenker
- Alsthom-Lenker
- Lenker (Schönwald), Ortsteil der Stadt Schönwald, Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bayern
- Lenker (Fichtelgebirge), Berg im Fichtelgebirge (Nordostbayern)
Siehe auch:
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |