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Legitimität

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Legitimität (lat. legitimus, gesetzmäßig) bezeichnet in Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim.

Verwendungsbereiche

Theorien zur Legitimität von Staat und Herrschaft

Franz Oppenheimer

Im Verständnis von Franz Oppenheimer will der Soziologe Karl Marx den Inhalt und das Leben der Staatsgewalt verstehen. Der Jurist interessiert sich für eine formaljuristische Beschreibung. Der Philosoph interessiert sich für das Ideal.

Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Menschen im Staat verleihen der Herrschaft durch Enthusiasmus oder Resignation ‚Anerkennung‘, die als Legitimation (Rechtfertigung) verstanden wird. Dadurch, dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten. Würde diese ‚Anerkennung‘ schwach, dann würde auch die Stabilität der Herrschaft schwach. Soziologische Legitimation und Macht der Herrschaft gehen demnach Hand in Hand.

Die soziologische Legitimität der Staatsgewalt lässt sich somit nicht aus anderen Prinzipien ableiten als der Staatsgewalt, d. h. der realen Macht eines Staates selbst. Sie ist nicht an die formaljuristische, sondern an die faktische Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d. h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene formaljuristische Rechtmäßigkeit und Legitimation festzulegen.

Max Weber

Max Weber hat im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie drei Typen legitimer Herrschaft definiert. Er unterscheidet die traditionale, die charismatische und die rationale Herrschaft.

Geltungsgrundlage aller legitimen Herrschaft ist ihm zufolge der Legitimitätsanspruch der Herrschenden und der Legitimitätsglaube der Beherrschten. In der traditionalen Herrschaft ist der Geltungsgrund die angenommene „Heiligkeit“ der überlieferten Ordnung mit ihren jeweiligen Institutionen, Verfahren und Handlungsnormen (beispielsweise durch ein Mandat des Himmels), in der charismatischen Herrschaft ist es die emotionale Hingabe an eine Person aufgrund der ihr zugeschriebenen außergewöhnlichen Eigenschaften, und in der rationalen Herrschaft ist es der Glaube an die Legalität gesatzter Ordnungen mit ihren Normen und Regeln.[1]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Studienausgabe, Erster Halbband. Kiepenheuer & Witsch, Köln/Berlin 1964 (1956), S. 159.

Weblinks

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