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Legitimation (Politikwissenschaft)
Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis.
Formen der Legitimation
Es wird zwischen verschiedenen Formen der Legitimation unterschieden:
Die Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimmung der Beherrschten (government by the people). Sie ist die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Kategorie von Legitimation. Zu der die Input-Legitimation betreffenden Kritik siehe Legitimationskettentheorie.
- Beispiel: Die Entscheidung eines demokratisch gewählten Parlaments, Fahrzeugführern in Zukunft die Pflicht aufzuerlegen, alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, ist vom Volk dadurch legitimiert, dass es die Parlamentarier, die nun diese Entscheidung getroffen haben, vorher gewählt hat.
Die Output-Legitimation beruht auf dem funktionalen Prinzip der Nützlichkeit (government for the people). Die Akteure, die die nützlichen Leistungen erzeugen, müssen nicht unbedingt demokratisch gewählt sein oder einer anerkannten Regierung angehören.
- Beispiel: Eine von den Vereinten Nationen als Rebellengruppe bezeichnete Organisation baut Straßen, Krankenhäuser und Schulen in einer Region, in der die offizielle Regierung diese Leistungen nicht erbringt.
Kritik
Der Kritische Rationalismus lehnt die politische Legitimationstheorie mit ähnlichen Argumenten ab wie er das bei der erkenntnistheoretischen Verallgemeinerung tut. Die Legitimationstheorie behaupte, eine Regierung habe das Recht, zu herrschen, wenn sie „legitim“ sei, d. h. gemäß den Regeln gewählt sei. Jedoch sei auch Hitler und das Ermächtigungsgesetz in diesem Sinne legitim zustande gekommen. Daher reiche das Legitimitätsprinzip nicht hin. Es sei eine Antwort auf die Frage „Wer soll herrschen?“. Diese Frage sei falsch gestellt. Sie müsse ersetzt werden durch die Frage, wie die Verfassung gestaltet werden könne, so dass man die Regierung ohne Blutvergießen loswerden könne. Nicht auf die Art der Einsetzung der Regierung komme es an, sondern die Möglichkeit ihrer Absetzung.[1]
Siehe auch
Literatur
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage (hrsg. von Johannes Winckelmann), Tübingen 1980, Teil 1, Kapitel 1, § 7, ISBN 3-16-147749-9.
- Fritz W. Scharpf: Regieren in Europa, Campus, Frankfurt a.M./New York 1999, ISBN 3-593-36111-6.
- Ralf Dahrendorf: Anfechtungen liberaler Demokratien. Festvortrag zum zehnjährigen Bestehen der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (= Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Kleine Reihe 19), Stuttgart 2007.
- Quirin Weber: Parlament – Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus – dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Basel 2011, ISBN 978-3-7190-3123-7.
Weblinks
- BVerfGE 89, 155 – Maastricht, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993, Az.: 2 BvR 2134, 2159/92
Anmerkungen
- ↑ Karl Popper: Freiheit und intellektuelle Verantwortung (1989), in: ders.: Alles Leben ist Problemlösen. Über Erkenntnis, Geschichte und Politik, 14. Aufl., München 2010, S. 239–254.
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