Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Konvent (Kloster)

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Konvent (Kirche))
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Konvent (von lat. conventus, ‚Versammlung‘) ist eine Niederlassung einer Ordensgemeinschaft, die aus weiblichen oder männlichen Ordensleuten (Nonnen, Mönchen, Ordensbrüdern oder Ordensschwestern) besteht. Sowohl die Bewohner als auch die Gebäude, in denen die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden.

Der Begriff Konvent kam in Gebrauch, als sich in der Kirchengeschichte die eremitische Lebensweise mit der zönobitischen verband. Die Eremiten der ostkirchlichen Lauren, die in einzelnen Zellenhäuschen oder Höhlen um die Kirche und die Zelle ihres Oberen lebten, wurden als Conventus bezeichnet. In der Westkirche war der Begriff früh allgemein gebräuchlich.

Im Hinblick auf den Wohnbereich eines Klosters bezieht sich Konvent genau genommen auf die Klöster klausuriert lebender Orden, insbesondere der Bettelorden[1], nicht auf eine Kongregation.[2] Eine andere Bezeichnung für den Wohnbereich des Klosters, der den Bewohnern des Konvents vorbehalten ist, ist „Klausur“.

Im engeren Sinne bezeichnet Konvent die Versammlung der Konventualen, der stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft.[3] Stimmberechtigt sind alle Mitglieder einer Klostergemeinschaft, die die feierliche Profess abgelegt haben. In monastischen Orden gehörten Konversen und Laienschwestern nicht zum Konvent; allerdings hat das Zweite Vatikanische Konzil diese Unterscheidung zugunsten eines „brüderlichen Bandes unter den Mitgliedern“ und „eines einzigen Standes von Schwestern“[4] aufgehoben.

Bei Gemeinschaften von nicht klösterlich gebundenen Ordensgemeinschaften spricht man von Niederlassung.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Karl Suso Frank: Konvent. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band 6, Herder, Freiburg im Breisgau 1997.
  2. George Cyprian Alston: Convent. In: Catholic Encyclopedia, Band 4, Robert Appleton Company, New York 1908 (englisch)
  3. Manfred Heim: Von Ablass bis Zölibat: Kleines Lexikon der Kirchengeschichte. (=Beck'sche Reihe. Band 1857), C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57356-9, S. 251 (Digitalisat).
  4. Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae Caritatis, Nr. 15.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Konvent (Kloster) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.