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Konstitution (Begriffsklärung)
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Konstitution (v. latein. constitutio, -onis „Zusammensetzung“, „Anordnung“) hat in verschiedenen Gebieten eine unterschiedliche Bedeutung:
- Konstitution, die körperliche Anlage und Verfassung sowie die psychische Struktur des Menschen.
- Konstitution (Chemie), die Menge und Art der Bindungen zwischen den Atomen eines Moleküls.
- Verfassung, die rechtlichen Grundlagen eines Staates, insbesondere
- Konstitution (Bayern), die erste verfassungsrechtliche Grundlage des Königreichs Bayern
- Satzung, die schriftlich niedergelegte Grundordnung einer rechtlichen Körperschaft.
- in der philosophischen Ontologie die Thematik dessen, was metaphysisch macht, dass eine Sache die Sache ist, die sie ist, siehe Materielle Konstitution
- eine historische Position der philosophischen Erkenntnistheorie, welche die Wirklichkeit als durch unser Erkenntnisvermögen geprägt (konstituiert) betrachtet, siehe Konstitutionstheorie
Siehe auch:
Wiktionary: Konstitution – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |