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Kategorie:Verbotener Film (Deutsches Reich)

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i Info: Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die das Kriterium „ist ein(e) …“ gegenüber dem Kategorienamen erfüllen. Dies gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Die Einordnung dieser Kategorie ist je nach Regelung des Fachbereichs in Objektkategorien und in Themenkategorien möglich.

Diese Kategorie enthält die Spielfilme, die während der Zeit der Filmzensur von 1906 bis 1918 und von 1920 bis 1946 des Deutschen Reichs (1871 bis 1945) mit einem Verbot der Aufführung belegt waren. Es ist anzumerken, dass es einen nahtlosen Übergang der Zensur aus der Weimarer Republik in die Zeit des Nationalsozialismus gab. Leiter der Filmoberprüfstelle war ab 1920 bis 1936 zu seinem Tode Carl Bulcke, der bereits im Oktober 1933 das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler unterschrieb. Dies gilt auch für Ernst Seeger, der als Jurist auch an der Formulierung und Kommentierung sowohl des Lichtspielgesetzes vom 12. Mai 1920 als auch des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar 1934 beteiligt sowie ab 1924 ebenfalls Vorsitzender der Filmprüfstelle war.

Siehe auch

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