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Kategorie:Öffentliches Unternehmen (Österreich)

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Unternehmen, die – auch indirekt – mehrheitlich in Eigentum der öffentlichen Hand (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden) sind

  • einschliesslich teil- und vollrechtsfähigen Behörden und Anstalten öffentlichen Rechts (Behörden und behördenartige Institutionen mit der Berechtigung zu privatwirtschaftlichem Gebaren).
    • aber ohne die Gebietskörperschaften und Ministerien selbst (diese sind als voll rechtsfähige juristische Personen ebenfalls im Firmenbuch eingetragen).
  • 50:50-Beteiligungen werden allfällig doppelt kategorisiert (Kriterium: ab 50-%-Beteiligung der öffentlichen Hand unterliegen Institutionen der Überprüfung durch die Rechnungshöfe).
    • Minderheitsbeteiligungen werden nur in Ausnahmefällen erfasst (wenn die Mitbeteiligung der öffentlichen Hand von enzykloopädischem Interesse ist).

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