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Kameralamt Herrenalb

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Das Kameralamt Herrenalb war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Es bestand von 1807 bis 1837 in Herrenalb. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen.

Geschichte

Gemäß Erlass vom 26. April 1808 wurde die Verwaltung des Kameralamtbezirks Neuenbürg mit derjenigen von Herrenalb zusammengelegt. Durch Anordnung vom 6. Juni 1819 wurde die gemeinsame Verwaltung der Kameralämter Herrenalb und Neuenbürg wieder aufgehoben.

Laut Verordnung vom 6. Mai 1837 wurde das Kameralamt Herrenalb aufgelöst und der gesamte Verwaltungsbezirk mit den Orten Arnbach, Bernbach, Conweiler, Dennach, Dobel, Feldrennach, Herrenalb, Loffenau, Neusatz, Rotensol, Schann und den Forstrevieren Herrenalb und Schwann dem Kameralamt Neuenbürg angegliedert.

Quellen

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kameralamt Herrenalb aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 9.638 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 9.638 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.