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Kameralamt Herbrechtingen

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Das Kameralamt Herbrechtingen war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Es bestand von 1807 bis 1843 in Herbrechtingen. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen.

Geschichte

Gemäß Verordnung vom 6. Juni 1819 wurden dem Kameralamt Herbrechtingen die Forst- und Jagdgefälle der Reviere Herbrechtingen und Anhausen des Forstamts Schnaitheim zugeteilt.

Die Auflösung des Kameralamts Herbrechtingen erfolgte laut Verordnung vom 6. März 1843. Das Kameralamt Heidenheim übernahm vom aufgelösten Kameralamt Herbrechtingen die zum Oberamtsbezirk Heidenheim gehörigen Gemeinden.

Quellen

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kameralamt Herbrechtingen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 9.614 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 9.614 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.