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Kameralamt Gundelsheim

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Das Kameralamt Gundelsheim war eine Einrichtung des Königreichs Württemberg, die im Amtsbezirk Besitz und Einkommen des Staates verwaltete. Es bestand von 1807 bis 1839. Bis 1811 befand sich der Amtssitz in Heuchlingen und danach in Gundelsheim. Das Kameralamt wurde im Rahmen der Neuordnung der Staatsfinanzverwaltung im Königreich Württemberg geschaffen.

Geschichte

Gemäß Verordnung vom 7. Juli bzw. 14. Juli 1807 musste das Amt die Patrimonialämter Lobenbach und Oedheim übernehmen.

Durch Anordnung vom 24. April 1808 wurden dem Kameralamt vom aufgelösten Kameralamt Möckmühl einige Orte zugeteilt.

Laut Verordnung vom 26. September 1839 wurde das Kameralamt Gundelsheim aufgelöst und dem Kameralamt Neuenstadt angegliedert.

Quellen

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kameralamt Gundelsheim aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 9.614 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 9.614 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.