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Hidschāb

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Hidschab ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum syrischen Politiker siehe Riyad Farid Hidschab.
Die Artikel Schleier#Islam, Kopftuch#Islam, Hidschāb, Kopftuchstreit#Hintergrund und Verschleierung in Saudi-Arabien überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Zulu55 (Diskussion) Unwissen 09:40, 18. Aug. 2015 (CEST)

Hidschāb (arabisch حجاب, DMG ḥiǧāb) ist ein arabisches Wort, das verschiedene Bedeutungen (Hülle, Vorhang, Schleier, Schirm) umfasst, im spezifischen Sinn aber die Verhüllung und Abschirmung der Frau durch ein Kopftuch bezeichnet, die nach weit verbreiteter Ansicht die Gesellschafts- und Normenordnung des Islams auszeichnet. Zu den Maßnahmen, die der islamische Hidschāb üblicherweise einschließt, gehören:

  • die Zugänglichkeit der Frau nur für diejenigen Männer, die in einem die Heirat ausschließenden Verwandtschaftsverhältnis (Mahram-Verhältnis) zu ihr stehen,
  • die Verhüllung der Frau vor allen Männern, die nicht in einem Mahram-Verhältnis zu ihr stehen,
  • der Rückzug der Frau in das Frauengemach im Haus bei Besuch von Männern, die zu diesem Kreis zählen,
  • die Verhüllung der Frau beim Ausgang auf der Straße und in der Öffentlichkeit.[1]

In Indien und Pakistan werden diese Vorschriften auch mit dem persischen Wort Parda bezeichnet, das die gleiche allgemeinsprachliche Bedeutung hat wie das arabische Wort hidschāb („Vorhang“, „Schleier“). Die Nichteinhaltung der Hidschāb-Vorschriften und das Aufdecken des Schleiers werden auf Arabisch Sufūr (سفور) genannt.

Hidschāb im Koran

Das Wort Hidschāb kommt im Koran an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Bedeutungen vor.[2] In Sure 7:46 bezeichnet es die Trennwand zwischen den Insassen der Hölle und den Bewohnern des Paradieses, in Sure 17:45 und 41:5 die Trennwand zwischen Mohammed und den Ungläubigen, in Sure 42:51 die Trennwand zwischen Gott und Mensch beim Prozess der Offenbarung. In Zusammenhang mit Frauen wird das Wort in Sure 19:17 und 33:53 erwähnt. Als Grundlage für das islamische Gebot der Verhüllung und Abschirmung der Frau dient der Koranvers Sure 33:53, der auch Hidschāb-Vers (آية الحجاب / āyat al-ḥiǧāb) genannt wird. Darin heißt es:

„Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten (w. sie) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (w. Das ist reiner für euer und ihr Herz).“

33:53 nach R. Paret

Die zentrale Passage des Korans, aus welcher die Verschleierung der Frau durch ein Kopftuch als religiöse Pflicht abgeleitet wird, findet sich in Sure 24:31. Darin heißt es:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“

24:31 nach R. Paret

Die Einführung des Hidschāb für die Frauen des Propheten

Im Hidschāb-Vers werden die Gläubigen aufgefordert, wenn sie die Prophetengattinnen um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (ḥiǧāb) zu tun. Die islamische Überlieferung kennt verschiedene Offenbarungsanlässe für die Einführung dieser Vorschrift. Eine sehr bekannte Tradition, die auf Anas ibn Mālik zurückgeführt wird, besagt, dass der Vers anlässlich der Ereignisse bei der Hochzeit Mohammeds mit Zainab bint Dschahsch, die im März 627 stattfand, herabgesandt wurde. Der Prophet fühlte sich bei diesem Anlass durch Hochzeitsgäste belästigt, die offenbar ohne Erlaubnis sein Haus betreten und mit seinen Frauen Kontakt aufgenommen hatten. Als Folge dieses Vorfalls sei das Hidschāb-Gebot von Sure 33:53 erlassen worden.[3]

Das Hidschāb-Gebot galt allerdings nur für Mohammeds freie Frauen. Im Zusammenhang mit der Eheschließung mit Safīya bint Huyaiy wird berichtet, dass Mohammed ihr zum Zeichen ihrer Freilassung den Hidschāb auferlegte.[4]

Nach einem Hadith, der auf ʿĀ'ischa bint Abī Bakr zurückgeführt wird, musste Mohammeds Ehefrau Sauda nach der Auferlegung des Hidschāb einmal ins Freie hinausgehen, um ihre Notdurft zu verrichten. Da sie sehr korpulent war, so heißt es in dem Hadith, erkannte sie ʿUmar ibn al-Chattāb und ermahnte sie, weil sie sich nicht verborgen hatte. Sie kehrte daraufhin zum Propheten zurück und berichtete ihm von dem Vorfall. Er gab daraufhin seinen Ehefrauen die Erlaubnis, zur Verrichtung der Notdurft ins Freie hinauszugehen.[5] Sofern dieser Bericht eine tatsächliche Begebenheit widerspiegelt, ist er ein Indiz dafür, dass der Hidschāb die Verhüllung des Gesichts einschloss.

Ausweitung des Hidschāb-Gebots auf andere Frauen

Zwar bezieht sich der Hidschāb-Vers nur auf die Frauen des Propheten, doch wurde er mit anderen sinnverwandten Koranversen (Sure 33:59 und Sure 24:31) zusammengelesen, die auf die Frauen der Muslime im Allgemeinen bezogen sind, und daraus abgeleitet, dass das Hidschāb-Gebot ebenfalls für alle muslimischen Frauen gilt.[6] Der wahhabitische Gelehrte Abd al-Aziz ibn Baz, der von 1992 bis 1999 Generalmufti Saudi-Arabiens war, meinte, aus diesem Vers das Verhüllungsgebot der Frau sogar direkt ableiten zu können. In seinem Traktat „Der Schmuck und die Gefahr der Teilhabe der Frau am Arbeitsplatz des Mannes“ (at-Tabarruǧ wa-ḫaṭar mušārakat al-marʾa li-r-raǧul fī maidān ʿamali-hī) schrieb er über den Hidschāb-Vers:

„Dieser edle Vers ist ein klarer Texthinweis auf die Pflicht der Abschirmung (taḥaǧǧub) der Frauen von den Männern und die Verhüllung vor ihnen. Denn Gott – erhaben ist er – hat in diesem Vers deutlich gemacht, dass die Abschirmung reiner für die Herzen der Männer und Frauen ist und dem unzüchtigen Verhalten und den Dingen, die es herbeiführen, ferner steht. Gott hat darauf hingewiesen, dass die Entschleierung (sufūr) und Nicht-Abschirmung Schlechtigkeit (ḫubṯ) und Unreinheit (naǧāsa) ist, während die Abschirmung Reinheit (tahāra) und Wohlergehen (salāma) ist.[7]

Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschab unterschiedlich streng aus, so verzichten Aleviten komplett auf ihn, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen keine Pflicht für den Hidschab ableiten können. Mehrere arabische Frauenrechtlerinnen, so zum Beispiel Nazīra Zain ad-Dīn, kämpften in den 1920er Jahren gegen das Hidschāb-Gebot. Der islamische Gelehrte und ägyptische Religionsminister Mahmoud Zakzouk, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten ist, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschab im Islam erkennen.

Regeln für Hidschāb-Kleidung

Hidschab (rechts Tragevariante als Niqab)

Im Koran finden sich keinerlei Regeln, wie ein Kleidungsstück auszusehen hat, das dem Verhüllungsgebot entspricht. Rechtsgelehrte des Islam haben Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. ʿAura) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Dabei wurden Koran und Hadithe herangezogen. Nach Ansicht des Salafī-Gelehrten Muhammad Nāsir ad-Dīn al-Albānī muss der Hidschāb folgende Anforderungen (šurūṭ) erfüllen: (1) Er muss den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken, (2) er darf selbst kein Schmuck (zīna) sein, (3) er muss blickdicht (ṣafīq) sein und darf nichts durchschimmern lassen, (4) er muss wallend (faḍfāḍ) sein und darf nicht eng anliegen, (5) er darf nicht parfümiert sein, (6) er darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln, (7) er darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln, (8) es darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt.[8] Die Vorschrift, dass die Hidschāb-Kleidung wallend sein müsse, leitete al-Albānī aus einem Hadith ab, demzufolge Mohammed nicht damit einverstanden war, dass die Frau von Usāma ibn Zaid ein ihr geschenktes feines Kleid aus Ägypten ohne festes Untergewand (ġilāla) trug, weil er fürchtete, dass so ihre Konturen (ḥaǧm ʿiẓāmi-hā) sichtbar seien. Usāmas Ehefrau durfte nach diesem Hadith das ägyptische Gewand (al-qibṭīya) nur noch dann tragen, wenn sie das feste Untergewand darunter anhatte.[9]

Bei der Hidschāb-Kleidung gibt es große regionale Unterschiede. In der Türkei ist die traditionelle Form der Hidschāb-Kleidung der Çarşaf, im Iran und bei den irakischen Schiiten der Tschador. In arabischen Ländern wird der Dschilbab mit einem Niqab genannten Gesichtsschleier kombiniert. In Pakistan und Afghanistan wird der Burka getragen.

Moderne Mode

Frau mit Hidschab

Die Moderne und sich wandelnde Rollenverständnisse bewirken auch beim Hidschab Weiterentwicklungen. So entwickelte die Designerin Cindy van den Bremen (Jahrgang 1972) in den Niederlanden, wo muslimische Mädchen beim Schulsport aus Sicherheitsgründen keine Kopftücher tragen durften mit der Folge, dass sie die Schule schwänzten oder vom Sportunterricht ausgeschlossen wurden, für ihre Abschlussarbeit an der Design Akademie in Eindhoven als Idee im Jahre 2001 den „Sport-Hidschab“. Die damals 29-Jährige zog dafür extra einen Imam zu Rate, damit die von ihr „Capsters“ genannten Modelle auch den islamischen Kleidungsvorschriften entsprächen.[10] Inzwischen verkauft sie die Modelle „Aerobics“, „Outdoor“, „Skate“ und „Tennis“.[11][12]

In Australien entwarf die libanesisch-australische Designerin Aheda Zanetti den Schwimmanzug Burkini, als das australische Rettungsschwimmwesen auch für Muslime und insbesondere Muslimas geöffnet wurde.[13]

Der Sportartikelhersteller Nike produzierte 2006, in Zusammenarbeit mit der UNHCR, für muslimische Frauen in somalischen Flüchtlingslagern in Kenia Volleyball-Trikots (Projekt Together for Girls). Die Trikots bestanden aus einer Kopfbedeckung, einem langärmligen Hemd und einer weiten knöchellangen Hose.[14] Die Goldmedaillengewinnerin der Asienspiele 2006 im 200-Meter-Lauf Ruqaya al-Ghasara aus Bahrain trug bei ihrem Sieg einen Ganzkörperanzug sowie einen Hidschab mit dem Nike-Logo.

Schwimm- und Sportbekleidung, die islamischen Vorschriften genügt, wird weltweit produziert und vertrieben: So z. B. in der Türkei durch das Istanbuler Unternehmen Haşema Tekstil Turz. Spor Malzeme ve Ambalaj San. Tic. Ltd. und in Indonesien von Zehba, Tochtergesellschaft von P.T.Halal Indonesia.[15] In Ägypten kamen ab 2000 ein sharia swimsuit[16] und swimming hijab[17] auf den Markt.

Entgegen einer konservativen Auslegung des Begriffs Hidschab wird in moderner internationaler Auslegung als Hidschab bereits jegliche islamische Kopfbedeckung bei Frauen bezeichnet (siehe z. B. engl. Wikipedia-Eintrag für Hijab), d. h. unterschiedlich geformte Tücher, die den Kopf und Hals bedecken, ohne das Gesicht und den ganzen Körper bedecken zu müssen.

Hidschabs werden zur Stabilisierung beim Tragen häufig mit Tuchhaltern, sogenannten Hidschab Pins, fixiert. Die Fixierung von Tüchern durch diese Pins geschieht traditionell mit Nadeln. Dies können einfache Steck- und Sicherheitsnadeln bis hin zu größeren Broschen sein. Neuerdings werden als Tuchhalter aber auch Pins mit Magneten verwendet.

Hidschab als Zwang

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In Saudi-Arabien ist der Hidschab für Frauen aufgrund staatlicher Gesetze verpflichtend (siehe: Verschleierung in Saudi-Arabien). Bei Nichtbeachtung der Vorschrift drohen empfindliche Strafen (u. a. Züchtigungen). In vielen muslimischen Staaten besteht für Muslimas praktisch die Verpflichtung zum Hidschab, etwa im Jemen, im Oman und den anderen kleinen Golfstaaten sowie in Afghanistan und neuerdings, nach der Machteroberung durch die Hamas 2007, auch im Gaza-Streifen, wo Frauen ohne Kopftuch bedroht werden. Im Irak werden Frauen, die kein Kopftuch tragen, oder sonst „unislamisch“ gekleidet sind, zunehmend Opfer von Gewalttaten bis hin zu Mord. Auch Angehörige anderer Glaubensrichtungen, etwa Christinnen, werden zum Tragen des Kopftuchs gezwungen.[18]

Begründet wird der Zwang zum Hidschab mit der koranischen Vorschrift, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Nach klassischem islamischen Recht (Scharia) sind Zwangsmittel dazu nicht nur erlaubt, sondern Pflicht. Seit dem 16. November 2013 ist der Hidschab im Iran nicht mehr Pflicht.[19]

Siehe auch

Literatur

  • Lale Akgün, Martin Benninghoff, Beyza Bilgin: Aufstand der Kopftuchmädchen: deutsche Musliminnen wehren sich gegen den Islamismus. Piper, München / Zürich 2011, ISBN 978-.3-492-05381-5.
  • J. Chelhod: Art. ḥidjāb in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. III, S. 359-361.
  • Claudia Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Ergon, Würzburg 1993, ISBN 3-928034-21-9.
  • Irene Schneider: Der Islam und die Frauen, Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62212-0.
  • Faegheh Shirazi: The veil unveiled: the hijab in modern culture. University Press of Florida, Gainesville, 2001.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Knieps 173.
  2. Vgl. dazu Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 193, S. 365.
  3. Vgl. Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 1993, S. 183f.
  4. Vgl. V. Vacca und Ruth Roded: Art. “Ṣafiyya” in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. VIII, S. 817b.
  5. Vgl. Sahīh al-Buchārī, Kitāb Tafsīr al-Qurʾān, Bāb Sūrat al-Aḥzāb Nr. 4517. Online-Version
  6. Vgl. Hartmut Bobzin: Der Koran. Eine Einführung. 5. Aufl. 2004. S. 80.
  7. Vgl. ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz: at-Tabarruǧ wa-ḫaṭar mušārakat al-marʾa li-r-raǧul fī maidān ʿamali-hī. Riyad 1423h (=2002 u.Z.). S. 4.
  8. Vgl. Muḥammad Nāṣir ad-Dīn al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima fī l-kitāb wa-s-sunna. 4. Aufl. Manšūrāt al-Maktab al-islāmī, Beirut, 1398h (1974 n.Chr.). S. 15.
  9. Vgl. al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima. 1974, S. 60.
  10. Stolz und Vorurteil. Design-Kopftücher. (Memento vom 8. April 2008 im Internet Archive), UNICUM, Februar 2004
    Kappe statt Kopftuch. Was trägt eine moderne Muslimin beim Sport? (Memento vom 28. August 2008 im Internet Archive), Weltwoche, 47/2001
  11. Capsters; Cindy van den Bremen: A Modern Interpretation of the veil. (PDF)
  12. Die Designerin Cindy van den Bremen und ihr Label Capsters
  13. „Burkini“ Der Schwimmanzug für die Muslima - Artikel FAZ.net
  14. Designers on a mission: dressing refugee girls for sports., UNHCR
  15. Firmenwebseite: P.T.Halal Indonesia
  16. Caroline Hawley: Warm welcome for Sharia swimsuit, BBC News, 5. September 2000
  17. Urmee Khan: It's not itsy-bitsy, it's not teeny-weeny - it's the burkini., The Guardian, 28. November 2006
  18. Irak: Ohne Kopftuch droht Enthauptung, österreichische „Die Presse“ am 14. Dezember 2007
  19. Irans Präsident lockert Kleiderordnung für Frauen. In: Zeit Online. 16. November 2013, abgerufen am 18. März 2014.

Weblinks

 Commons: Hidschab – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
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