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Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist in Deutschland eine Satzung einer kommunalen Gebietskörperschaft. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Verfassung oder die Organisation der Verwaltung.[1]
In allen deutschen Flächenländern ist die Hauptsatzung eine Pflichtsatzung. Sie wird vom willensbildenden Organ der Körperschaft, also dem Gemeinderat bzw. Kreistag beschlossen.[2][3]
In der Hauptsatzung müssen bzw. können z. B. über folgende Dinge Regelungen getroffen werden:
- Öffentliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde
- Bildung von Ausschüssen und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- Zustimmungserfordernisse des Rates für Vergaben
- Beiräte
- Wappen und Siegel der Gemeinde bzw. des Kreises
- Ehrenbürgerrechte
- Kommunale Auszeichnungen
- Ratsöffentlichkeit für Sitzungen des Verwaltungsausschusses
Einige Gemeindeordnungen schreiben auch vor, dass weitere Details bereits in der Hauptsatzung zu regeln sind. So z.B.
- Höhe der Aufwandsentschädigungen aller, die ein Ehrenamt innehaben[4]
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hauptsatzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |