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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

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Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte. Es bietet in alphabetisch geordneten Artikeln möglichst allgemeinverständliche Erläuterungen zu rechtshistorischen, historischen und juristischen Fachbegriffen, Begebenheiten und Persönlichkeiten. Der zeitliche Rahmen reicht von der Antike bis in die Gegenwart, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit seit dem Mittelalter liegt. Zielgruppe sind neben Rechtshistorikern, Historikern, Theologen und Mediävisten Interessierte aus allen historisch arbeitenden Disziplinen. Das Werk erscheint im Erich Schmidt Verlag Berlin.

Erste Auflage

Die erste Auflage des HRG erschien zwischen 1964 und 1998 in vierzig Lieferungen, die in insgesamt 5 Bänden zusammengefasst wurden. Begründet wurde das Werk von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann. Herausgegeben wurde es nach Stammlers Tod von Adalbert Erler, Ekkehard Kaufmann und Dieter Werkmüller unter philologischer Mitarbeit von Ruth Schmidt-Wiegand.

Zweite Auflage

Seit 2004 entsteht nach eingehender Vorarbeit die zweite Auflage des HRG. Sie wird herausgegeben von Albrecht Cordes, Hans-Peter Haferkamp (ab 2012), Heiner Lück und Dieter Werkmüller sowie Ruth Schmidt-Wiegand, ab 2009 Christa Bertelsmeier-Kierst als philologischer Beraterin. Die Neuauflage, an der inzwischen über 500 Fachautoren beteiligt sind, soll sechs Bände umfassen. Die Artikel werden durchgängig neu bearbeitet, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus den 50 Jahren seit Entstehung der ersten Lieferungen der Vorauflage voll berücksichtigen zu können. Zahlreiche Lemmata sind zudem neu hinzugekommen. Im Vergleich zur Vorauflage wird die jüngere Geschichte verstärkt einbezogen und der europäische Kontext deutlicher betont.

Der erste Band dieser Auflage ist 2008, der zweite Band 2012 erschienen. Die beiden Bände bestehen aus den 16 Lieferungen der Jahre 2004 bis 2012 und umfassen die Stichwörter „Aachen“ bis „Geistliche Bank“ bzw. „Geistliche Gerichtsbarkeit“ bis „Konfiskation → Vermögenseinziehung“. Der dritte Band beginnt mit dem Stichwort „Konfliktbewältigung“ und wird 2016 abgeschlossen werden.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.