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Arbeitsrecht

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Grundbegriffe des Arbeitsrechts)
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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht).[1] Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Geschichte

Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) jedoch aufgrund der weiter verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im Deutschland des Mittelalters tragen Dienstverhältnisse oft personalrechtliche Züge. Obgleich in bestimmten Gebieten in kleinem Umfang bereits Lohnarbeit existierte, wird heute die ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Entwicklung der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit zu lohnabhängigen Arbeitern (Proletariat) und die damit verbundene soziale Frage (Pauperismus) als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert waren Folge der Privatautonomie trotz Ungleichgewichtigkeit der Macht der Vertragspartner.

Die Entwicklung eines Arbeitsrechts begann 1833 in England mit den Fabrikgesetzen. Sie beschränkten die Arbeitszeit für Kinder Zwischen 9 und 13 Jahren auf acht Stunden und für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren auf 12 Stunden. Kinder unter 9 Jahren sollten die Schule besuchen.

Arbeitsrecht einzelner Länder

Das Arbeitsrecht wird in jedem Staat unterschiedlich geregelt, beispielhaft:

In der Europäischen Union kommt es mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu einem staatenübergreifenden Arbeitsrecht.

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Arbeitsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gabler Wirtschaftslexikon online, abgerufen 14. März 2011.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Arbeitsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.