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Großer Befähigungsnachweis

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Der Meisterbrief wird als Großer Befähigungsnachweis bezeichnet, wenn Regelungen bestehen, die den Meisterbrief zur Voraussetzung zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebs machen. Eine solche Regelung besteht in Deutschland und Luxemburg und wird häufig als Meisterzwang oder auch Meisterpflicht bezeichnet.

Vom Meisterbrief als Kleinem Befähigungsnachweis spricht man, wenn der Meisterbrief Voraussetzung zum Ausbilden ist.

Geschichte

Nachdem 1869 im norddeutschen Bund die in Deutschland bereits 1813 eingefuehrte Gewerbefreiheit auf das Handwerk bezogen praezisiert worden war und auch ohne Befähigungsnachweise Lehrlinge ausgebildet werden durften, wurde 1908 der Kleine Befähigungsnachweis eingeführt.[1]

Der Große Befähigungsnachweis wurde 1935 eingeführt. Handwerker durften danach nur in dem Beruf ausbilden, in dem sie selbst einen Meisterbrief erworben hatten.[1]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Handwerkskammer Region Stuttgart: Geschichtliches. Abgerufen am 10. April 2015
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Großer Befähigungsnachweis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.