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Geschmack (Kultur)

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Dieser Artikel beschreibt den Begriff Geschmack in der kulturellen und ästhetischen Bedeutung. Zu anderen Bedeutungen siehe die Begriffsklärung Geschmack.

Geschmack ist ein kulturelles und ästhetisches Ideal, insofern damit differenzierte Urteilsfähigkeit gemeint ist, nach der jedermann streben soll. Hans Georg Gadamer (1900–2002) zählt Geschmack neben Bildung, Urteilskraft und Sensus communis zu den humanistischen Leitbegriffen.[1]

Verschiedene Dimensionen des Begriffs

Zwischen Ästhetik und Moral

Gadamer führt dazu aus:

Die lange Vorgeschichte, die dieser Begriff hat, bis er von Kant zum Fundament seiner Kritik der Urteilskraft gemacht wird, lässt erkennen, dass der Begriff des Geschmacks ursprünglich eher ein moralischer als ein ästhetischer Begriff ist“ (ebd. S. 40).

Dieses handlungsbezogene eher moralische Geschmacksideal wird unmittelbar verständlich, wenn man z.B. seine Auswirkung auf die Mode, d.h. auf die Kleiderordnung im ursprünglichen Sinne des Wortes bedenkt. Oder man beachte die entsprechende Bedeutung des Begriffs auf die Art des Auftretens und die Gestaltung seiner persönlichen Umgebung.

Die Rolle der Sinnlichkeit und Ästhetik ergibt sich aus der ›bewusstseinsbildenden Funktion‹ der Sinne, wie sie die heutige Sinnesphysiologie und Psychologie verdeutlicht und immer schon eine überlieferte Erfahrungstatsache im Bereich der Erziehung und Ausbildung war. Der Begriff des Sensus communis betont das sinnlich Erfassbare schon von der Wortbedeutung eines Sinnes her (lat. sensus = Sinn; sentire = spüren, fühlen). - Dem Sinnlichen ist andererseits die Doppelbedeutung von Sinnesorgan und abstraktem Sinn geläufig. Sinn und Unsinn sind eben Gegenstand des abstrakten Urteilsvermögens als einer Frage des ästhetischen Bewusstseins. Damit wird ein Unterscheidungsvermögen bezeichnet, das sich aus allen Sinnen zusammensetzt, natürlich nicht nur aus dem Geschmacksvermögen als der Leistung des gustatorischen und olfaktorischen Systems. Insofern stellt Geschmack natürlich eine Verallgemeinerung dar. Wesentlich für die Bewußtseinsqualität des guten Geschmacks ist, dass sie zwar nicht wie die Leistungen des Verstands an Begriffe gebunden ist, uns aber dennoch zu Mitteilungen befähigt.[2]

Wenn Gadamer von einer „Einengung des Begriffs des Geschmacks selbst“ spricht, so meint er damit die Einengung auf das ›Schöngeistige‹.

Zwischen Allgemeingültigkeit und Subjektivität

Während der Begriff einer ›natürlichen Bildung‹ sich auch heute noch auf die äußere Erscheinung und die Bildung der Gestalt sowohl für den einzelnen Menschen als auch als allgemeines Erziehungsideal bezieht, hat sich für die geistige Bildung ein Wandel hin zur Allgemeingültigkeit vollzogen, ein Wandel, der auch Einfluss auf den Begriff des Geschmacks genommen hat. Geschmack ist demnach nicht mehr nur ein subjektives Vermögen, wie es noch Kant verstanden hat, sondern vielmehr eine kulturelle Eigenschaft, wie bereits sie von Hegel und Wilhelm von Humboldt vorausgesetzt wird. Vorliebe wird von Geschmacksurteilen getrennt: De gustibus non est disputandum (Über Geschmack darf nicht verhandelt werden). Er ist nicht vom Urteil anderer abhängig. Das verleiht ihm die subjektive Entschiedenheit ebenso wie den objektiv gültigen Anspruch auf Geltung. Geschmack umfasst den ganzen Bereich von Sitte und Anstand. Das Geschmacksideal hat Geschichte gemacht, indem es zum Ideal des dritten Standes wurde und somit nicht mehr Geburt und Rang, sondern allein die Gemeinsamkeiten des Urteils entscheidend waren.

Geschmack im soziologischen Sinne

„Geschmack haben“ wird auch als gesellschaftlich-soziales Distinktionsmittel gebraucht, insofern wird so genannter guter bzw. hoher Geschmack von schlechtem bzw. niedrigem Geschmack unterschieden (vgl. die Arbeiten von Pierre Bourdieu).

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gadamer, Hans-Georg: Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik. Gesammelte Werke, Band I, Hermeneutik I, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1990, ISBN 3-16-145616-5, Seite 15-47
  2. Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft. 1790, § 39, B 153 f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Geschmack (Kultur) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.