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Gegenstand

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Der Gegenstand als solcher ist ein sprachlich verwendeter Begriff von einer kognitiven Manifestation, die durch Sinnesreize und durch Denkprozesse ausgelöst wird. Das Erkennen eines Gegenstands ist Ausgangsbedingung für den weiteren Erkenntnisgewinn, für die Anwendung des Gegenstands oder für die Kommunikation über den Gegenstand. Der Begriff kann „alles meinen, wovon überhaupt die Rede ist“.[1] Üblicherweise bezeichnet der Begriff keine Lebewesen.

Begriffsgeschichte

Das deutsche Wort „Gegenstand“ ist eine Substantivbildung aus gegenstehen beziehungsweise entgegenstehen. Es wird seit dem 16. Jahrhundert in der heutigen Bedeutung verwendet.[2]

Seit dem 18. Jahrhundert wird es – statt zuvor „Gegenwurf“ oder „Widerschein“[3] -–fachsprachlich in philosophischen Kontexten als Entsprechung zu lat. obiectum (das Entgegengeworfene) gebraucht.[4]

Erst seit dem 19. Jahrhundert ist das Adjektiv gegenständlich in Gebrauch, um Anschauliches und Konkretes, wie beispielsweise einen Gebrauchsgegenstand, vom Abstrakten abzugrenzen.

Wortverwendung

Es existieren zusätzlich engere oder abweichende Verwendungen, etwa im Sinne des inneren Gehalts, Inhalts, Themas oder der Bedeutung beispielsweise einer sprachlichen Äußerung. In philosophischen Debatten u. a. zur Epistemologie, Sprachphilosophie und Ontologie wird und wurde „Gegenstand“ als Fachterminus unterschiedlich bestimmt. Kontrovers war und ist beispielsweise, ob nur – ggf. potentiell – direkt empirisch „Gegebenes“ als „Gegenstand“ in Frage komme; ob unter bloß gedachten Objekten auch Schimären oder widersprüchliche Merkmalszusammenstellungen „Gegenstände“ heißen können; ob von einem „Gegenstand“ zu sprechen mit einer Existenzpräsupposition einhergeht.

Synonym ist die Sache. Unter einem Rechtsgegenstand, oder Rechtsobjekt, versteht man insbesondere im Sachenrecht den Gegenstand, auf den sich ein subjektives Recht bezieht oder an dem es besteht.

Von einem Objekt ist meistens in der Wissenschaft die Rede. Dabei handelt es sich öfter als in anderen Fällen um eine wahrnehmbare oder zumindest physikalisch messbare Manifestierung, wobei der mit moralischen Implikationen verbundene Aspekt, ob die Natur des Forschungsobjekts Leben beinhaltet, ausgeblendet wird (z. B. in der Grammatik). Diese vergleichsweise primitive, weil auf die (eigenen) Sinnesreize beschränkte Wahrnehmung, ermöglicht umgangssprachlich die pejorative Verwendung des Wortes in Zusammenhang mit Lebewesen (z. B. Lustobjekt). In anderen Fällen findet das Wort im militärischen Bereich (Flugobjekt, Zielobjekt), oder in der Wirtschaft, speziell in der Immobilienbranche Verwendung. Sachlich, bzw. objektiv zu bleiben bedeutet, einen Gegenstand unvoreingenommen zu betrachten.

Im Bereich der Bildenden Kunst wird Gegenständliche Malerei beispielsweise von abstrakter, konstruktivistischer Malerei abgegrenzt.

Ideengeschichte

Gottlob Frege unterschied 1892 in seinem Aufsatz Über Begriff und Gegenstand Begriff und Gegenstand.

Wilhelm Kamlah definiert Gegenstand als dasjenige, auf das mit einer deiktischen Geste hingewiesen werden kann, oder das einen Eigennamen oder eine Kennzeichnung trägt.

Einzelnachweise

  1. E. Heintel, A. Anzenbacher: Art. Gegenstand, I., in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, 129–133, hier 129.
  2. Vgl. Heintel/Anzenbacher, 129. Abweichend Grimm: seit dem 18. Jh.
  3. So verweist Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch s.v. Der Gegenstand, Bd. 2, S. 486 auf ein Wortverzeichnis von 1477, in dem lat. obiectum zu „Wyderschyne“ gestellt wird.
  4. Vgl. Heintel/Anzenbacher, 129.

Literatur

Vgl. auch die Standardliteratur zur Ontologie.

Weblinks

Wiktionary: Gegenstand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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