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Gebundene Entscheidung

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Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein Ermessen zu. Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Bürger dies durch eine Klage erzwingen, sofern es sich bei der Entscheidung um einen Verwaltungsakt handelt, was in der Regel der Fall ist.

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