Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Elektromobil

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel beschreibt Elektromobile für Gehbehinderte, weitere Bedeutungen sind Elektrofahrzeug und Elektroauto.
Der CLASSIC, das in der Schweiz wohl verbreitetste Elektromobil, vor allem von Senioren gefahren.
Ein typisches Elektromobil für durch Alter oder Krankheit Gehbehinderte.

Elektromobil ist die gebräuchliche Bezeichnung für kleine, mehrspurige, offene, elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur den Fahrzeugführer befördern können und meist von Gehbehinderten genutzt werden. Die ersten Elektroautos Ende des 19.Jh. wurden ebenfalls teilweise als Elektromobil bezeichnet.

Diese Elektromobile ermöglichen Gehbehinderten, auch längere Strecken zügig zurückzulegen und auch Rollstuhlzugänge zu benutzen. Gepäck kann auf der Bodenplatte zwischen den Beinen und oft im Korb am Lenker transportiert werden. Der Sitz ist zwecks leichterem Einstieg als arretierbarer Drehsitz ausgeführt.

Anders als ein Elektrorollstuhl ist es meist nur auf eine Gehbehinderung ausgerichtet, der Unterschied zu diesem besteht in der direkten Lenkung. Folglich muss der Fahrzeugführer des Elektromobils beide Arme einsetzen können und den Ein- und Ausstieg auf das Fahrzeug selbständig bewältigen können. Ein vierrädriges Elektromobil kann als elektrisch betriebenes Quad mit Durchstieg zwischen Sitz und Lenker beschrieben werden, ein dreirädriges Elektromobil als elektrisch betriebenes, einsitziges Trike mit Durchstieg zwischen Sitz und Lenker.

Rechtliche Hinweise für Elektromobile

Das Elektromobil oder auch Elektroscooter im einleitenden Text beschrieben, fällt unter den §4 + §76 gemäß FeV (Krankenfahrstühle). Derartige Sonder-KFZ Krankenfahrstühle sind gemäß §4/(2) der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr [1] ausgenommen von der Pflicht für den jeweiligen Fahrzeugführer, Inhaber einer Fahrerlaubnis zu sein. Dies gilt für motorisierte Fahrstühle, die zum Gebrauch für gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt sind, mit einem oder max. zwei Sitzplätzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10, 15 oder 25 km/h haben. Das übergebende TÜV oder DEKRA Gutachten sowie die erteilte Betriebserlaubnis der Zulassungsbehörde bescheinigen ausdrücklich, dass es sich bei dem jeweils vorliegenden Fahrzeug nicht um einen PKW, sondern um einen motorisierten Krankenfahrstuhl handelt. Die gesetzliche Verordnung legt nicht fest, wer als körperlich gebrechlich oder behindert gilt! Eine Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge gilt ab einer Geschwindigkeit ab 6 km/h. In diesem Fall muß ein sogenanntes "Moped-Kennzeichen" am Fahrzeug angebracht werden.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Elektromobil aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.