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Doktorvater

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Als Doktorvater wird in Deutschland und in der Schweiz inoffiziell der Betreuer eines Doktoranden während der Anfertigung der Doktorarbeit und bei der Promotion bezeichnet. Betreuerinnen werden manchmal als Doktormutter bezeichnet. In Österreich sind nur die Begriffe Betreuer bzw. Betreuerin üblich und gesetzlicher[1] Terminus.

Person

Der Doktorvater ist in der Regel ein Professor oder ein habilitiertes Mitglied der betreffenden Fakultät und verantwortlich für die Durchführung des Promotionsverfahrens vor der Fakultät (inklusive Koordination der organisatorischen Maßnahmen). Einige Promotionsordnungen in Deutschland räumen inzwischen auch Junior-Professoren das Recht zur selbständigen Betreuung von Doktoranden bzw. zur Erstbegutachtung von Dissertationen ein.

Ablauf

Der Doktorvater schlägt ein Thema für die Dissertation vor oder kann ein vom Doktoranden selbst vorgeschlagenes Thema annehmen.

Der Umfang der Betreuung durch den Doktorvater ist nicht genormt und hängt in der Praxis oft stark vom jeweiligen Fach und der Person ab. In den experimentell arbeitenden Naturwissenschaften kann die Betreuung sehr eng sein, mit täglichen bis wöchentlichen Besprechungen, in den geisteswissenschaftlichen Fächern aus wesentlich selteneren Besprechungen der Fortschritte bestehen, bis hin zu einer – im ungünstigsten Fall – alleinigen Beurteilung der fertigen Dissertation.

Das Verhältnis von Doktorvater zu Doktorand ist im Idealfall von gegenseitigem Vertrauen geprägt; teils ist es aber auch durch eine starke Abhängigkeit mit fast „feudalen“ Zügen charakterisiert, da die Promotionsordnungen oft recht vage hinsichtlich der Anforderungen und Ausgestaltung der Dissertation sind und dieser Punkt den Vereinbarungen zwischen Doktorand und Betreuer überlassen bleibt.

Faktisch entscheidet allein der Doktorvater darüber, ob Inhalt, Qualität, Länge der Arbeit und Abgabetermin seinen Erwartungen entsprechen. Solche Festlegungen können prinzipiell jederzeit revidiert werden, ohne dass echte Einspruchsmöglichkeiten des Doktoranden bestehen. Es ist jedoch gute akademische Praxis, dass der Doktorvater seine Doktoranden fair behandelt. Auch bei der Notengebung kommt dem Doktorvater entscheidendes Gewicht zu. Er verlangt teilweise auch die Erledigung von Arbeiten für seine eigene Forschung, Administration oder Ähnliches, was nicht im direkten Zusammenhang mit der Dissertation steht. Derlei Praktiken werden aber in vielen Fächern von der Mehrzahl der Professoren – die ja schließlich sämtlich selbst einmal in der Rolle eines Doktoranden waren – abgelehnt.

Prestige

Da Dissertationen in Deutschland zwingend publiziert werden müssen, findet auch die Tätigkeit als Doktorvater in der Fachöffentlichkeit statt. Das wissenschaftliche Prestige des Doktorvaters ergibt sich (neben seinen eigenen wissenschaftlichen Publikationen) aus Anzahl und Qualität der erfolgreich abgeschlossenen Doktorarbeiten. Dissertationen, die nicht den wissenschaftlichen Standards genügen, schaden hingegen auch dem Ansehen des jeweiligen Betreuers.

In der Regel hat der Doktorvater deshalb ein hohes Interesse, Doktoranden ordentlich zu betreuen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, auch um später neue leistungsbereite Doktoranden zu gewinnen.

Das ausgeprägte Abhängigkeitsverhältnis kann vom Doktorvater missbraucht werden, indem Doktoranden dazu genötigt werden, eigene Forschungsergebnisse unter dem Namen des Doktorvaters oder in Co-Autorenschaft zu publizieren, was das Prestige des Doktorvaters unzulässig steigern kann und dem eigentlichen Urheber den entsprechenden Reputationsgewinn verwehrt.

Siehe auch

Vergleiche historisch zum „Respekt vor dem Lehrer“ und seiner ökonomischen Bedeutung auch den Eid des Hippokrates in der Medizingeschichte.

Literatur

  • Robert Baring: Wie finde ich einen guten und schnellen Doktorvater einer deutschen Universität? Erfolgreich promovieren für Wirtschafts-, Rechts-, Natur-, Ingenieur- und Geisteswissenschaftler, 2., überarb. Aufl., VDM, Düsseldorf 2003, ISBN 3-936755-11-6.
  • Siegfried Bär: Forschen auf Deutsch. Der Machiavelli für Forscher und solche, die es noch werden wollen, 4., erw. und aktual. Aufl., Thun [u.a.] 1993, ISBN 3-8171-1683-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 59 Abs. 1 Nr. 7 Universitätsgesetz
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Doktorvater aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.