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Diskussion:Trutz Hardo

Aus Jewiki
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habe versucht unparteiisch zu sein, fällt mir jedoch schwehr. Kann hier bitte noch mal jemand drüberschaun? Danke im voraus!

Passt schon!

Wer auf seiner Homepage im Gästebuch die neuen Beiträge selber freischaltet, kann nicht als seriös angesehen werden! Da ist es kein Wunder, dass sich unter all den Lobpreiungen nicht eine auch nur ansatzweise kritische Meinung finden lässt...

Sehr dubios!

unsinn. also, JA der man ist ein XXXXXXX, aber das in zusammenhang mit einem moderierten GB zu setzten ist bildzeitungslogik. und ihr könntet mal eure unterschrift nach euren coments pflanzen. btw, GUT GEMACHT (die überarbeitung!) !!! man liest sich --Es gibt viel zu tun - lesen wirs durch !! [in übereinstimung mit der profezeiung] 08:59, 6. Jun 2006 (CEST)

Bildzeitung

Der letzte Satz ist für diesen Artikel wohl nicht so relevant, das ist eher eine Information über Bild als über H. Wenn er da stehen bleiben soll, sollte belegt werden, inwiefern Bild ihn beschäftigt hat. Wenn für einen oder zwei einzelne Artikel ein Honorar gezahlt wird, würde man wohl nicht von "Beschäftigung" sprechen? --08-15 23:40, 6. Jun 2006 (CEST)

Der fragliche Satz war 1:1 von bildblog.de übernommen und ist in sofern definitiv als POV anzusehen, solange es nicht neutrale Quellen gibt. Wikipedia ist nicht der verlängerte Arm von bildblog.de, so sehr viele Wiki-User diese Seite auch schätzen mögen. 82.83.59.83 23:38, 9. Jun 2006 (CEST)

Volksverhetzung

Wieder mal ein tolles Beispiel, wie die Deutschen überreagieren können, wenn's um ihre eigene Vergangenheit geht. Im Gegensatz zu vielen Meinungsmachern habe ich das Buch gelesen. Darin wird das dritte Reich, bzw. das Nazi-System perfekt analysiert, durchleuchtet und blossgestellt.

Das gesamte Buch ist nebst der Darstellung von Karma und Reinkarnation eine einzige Verurteilung des Nationalsozialismus. Es liegt aber in der Natur des Glaubens an Karma und Reinkarnation (dazu gehören übrigens auch die jüdischen Chasidim), dass universale Gesetze oder Gesetze Gottes für alle gültig sind, nicht bloss für die Gläubigen einer bestimmten Religion.

Dar Artikel sollte aber auch festhalten, dass ein rechtskräftiges Urteil immer noch aussteht, und das nach mehr als 6 Jahren, seit dem Urteil der 2. Instanz.

Interessant ist auch, dass sich Jutta Ditfurth persönlich dafür verantwortlich zeigt, dass Trutz Hardo verteilt werden soll. Ihre Propaganda hat bereits zu zwei Anschlägen gegen Trutz Hardo geführt. Da muss sich doch ein denkender Mensch fragen, wer hier wen verhetzt. --Gaurahari 22:08, 4. Jan. 2007 (CET)

Laut NDR ist er rechtskräftig verurteilt, Bild erwähnt ein Urteil des OLG Koblenz von 2001 (also vermutlich 3. Instanz). Wenn du andere Informationen hast, bitte nur mit nachprüfbaren Quellenangaben. --08-15 23:20, 4. Jan. 2007 (CET)

Oberlandgericht Koblenz war die zweite Instanz. Vermutlich hat sich Bild im Jahr vertan. Ich kenne Trutz Hardo persönlich und weiss genau, dass er immer noch auf seine Gerichtsverhandlung 3. Instanz wartet.

Mit welcher Begründung löscht du eigentlich meine Ergänzungen? Oder geht es in diesem Artikel über Trutz Hardo nur darum, die Bild-Vorverurteilung zu zementieren? Soweit ich weiss, war der Schweizer Banker auch erst in 3. Instanz freigesprochen worden. Hatte Bild ihn da etwa auch schon vorher als rechtskräftig verurteilt bezeichnet? Wohl kaum. Aber bei Menschen, die sich nicht mit einem Millionenvermögen wehren können, ist wohl Medien-wirksame Polemik erlaubt. Dass sich der vielgelobte NPOV hier bereits im Grabe wälzt, interessiert ja meistens niemanden wirklich. Hauptsache, man befindet sich im Medien-Mainstream à la fehlerfreier Bild-Zeitung. --Gaurahari 01:04, 5. Jan. 2007 (CET)

Sprungrevision zum OLG?? Tut mir leid, das glaube ich nicht. (Der NDR schreibt von einem rechtskräftigen Urteil, siehe Link.) --08-15 01:19, 5. Jan. 2007 (CET)

Wovon sprichst du? Was ist mehr wert. Das Landesgericht Koblenz, wo eben erwiesenermassen die Verhandlung in zweiter Instanz stattgefunden hat (am 23. und 30. Mai 2000), oder die Bild-Zeitung? Dass hier auch der NDR der dritten Instanz vorgreift und hier die journalistische Sorgfaltspflicht schwer verletzt, scheint dich auch nicht zu kümmern. Daher fordere ich dich auf: Frag dich beim Landesgericht Koblenz durch, bevor du meinen Text nochmals löscht. Zudem: Wenn du unvoreingenommen denken würdest, wüsstest du, dass Landesgerichte nur die die 2. Instanz verhandeln. In einem Landesgericht wird die dritte Instanz garantiert nicht verhandelt. Oder etwa doch? Dann beweise es! --Gaurahari 16:11, 5. Jan. 2007 (CET)

Gaurahari, deine "Vermutungen" sind mit solchen Quellenangaben purer POV. Eine Propagandaplattform von Trutz Hardo ist sicher nicht reputabel, eine Zeitung oder Zeitschrift wäre es dagegen. Außerdem sind bei diesen Vermutungen die Personen zu nennen, die sie äußern. Allgemein akzeptierte Vermutungen sind das garantiert nicht. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 16:45, 5. Jan. 2007 (CET)
Oben hast du, Gaurahari, behauptet, das Oberlandesgericht Koblenz sei die zweite Instanz gewesen. Du weißt also offenbar nicht, wovon du sprichst. Unter WP:QA kannst du die Regeln nachlesen:
  • Bearbeiter, die neue Informationen zu einem Artikel hinzufügen, sollen eine zuverlässige Quelle anführen. In strittigen Fällen kann der neue Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter gelöscht werden.
  • Die Pflicht, eine zuverlässige Quelle anzuführen, liegt bei den Bearbeitern, welche die Information hinzufügen möchten, nicht bei denen, die diese löschen möchten.
Also her mit einer zuverlässigen Quelle, dann kann die Angabe auch drinbleiben. --08-15 17:40, 5. Jan. 2007 (CET)

Eine nette Strategie. Zuerst falsche Behauptungen aufstellen und danach den Korrektor darum bitten, den Irrtum zu beweisen. Auf meiner Homepage ist alles nachzulesen, auch die Chronologie der ersten und zweiten Instanz. Du behauptest, es gäbe ein rechtskräftiges Urteil der dritten Instanz von 2001. Dabei erwähnst du das Landesgericht Koblenz, wo das Urteil der 2. Instanz gesprochen wurde. Die dritte Instanz wird wohl auch in Deutschland nicht am selben Gericht und Ort stattfinden, wie die zweite Instanz (zumindest bei uns in der Schweiz ist das so). Ein solches Berufungsgericht wäre bereits voreingenommen.
Deine Behauptung, es gäbe ein Koblenzer Urteil in dritter Instanz, scheint offensichtlich falsch zu sein. Der Bild-Artikel hat sich vermutlich in der Jahrzahl geirrt und bezog sich auf das Urteil in zweiter Instanz. Aus 2000 kann leicht ein 2001 entstehen. Und wenn die Deutschen auch nur den Begriff "Volksverhetzung" oder "judenfeindlich" hören, setzt das Denken meistens sowieso aus.
Meine Quelle ist das Koblenzer Gerichtsverfahren und die Urteilsbegründung vom Amtsgericht Neuwied (1. Instanz).
Deine Quelle ist die Bildzeitung und NDR. Vielleicht hilft dir dieser Artikel von Prof. Dr. Werner Schiebeler, erschienen in der Zeitschrift 'Wegbegleiter' Nr. 3/2004, etwas weiter. Auch von ihm werden meine Daten bestätigt. Und wenn du Google benutzen kannst, wirst du den Bild-Irrtum leicht erkennen können, da nur sie und jene, die sich auf Bild berufen, das falsche Jahr nennen.

Du hast dich offenbar noch nie verschrieben, was? Aber du hast recht, um es hier allen zu bestätigen: Das Urteil der 2. Instanz fand durch das Landesgericht Koblenz am 30. Mai 2000 statt. Verurteilt wurde er nicht als Antisemit, was das Gericht sogar betont, sondern als Volksverhetzer. Warum? Weil er in seinem Roman darlegt, dass das Karma-Gesetz für alle Menschen gilt, auch für jene des jüdischen Glaubens. Übrigens ebenfalls ein Glaubensbestandteil vieler Juden (siehe [Homepage von Rabbi Yonassan Gershom Rabbi Gershoms Homepage]). Auch im Christentum wurde die Reinkarnations- und Karmalehre von dem Kirchenvater Origenes (185 - 254) vertreten. Sie wurde erst 543 von dem römischen Kaiser Justinian durch ein Edikt verboten. Seither glauben die Christen, dass die bösen Buben und Mädchen für alle Ewigkeit in der Hölle schmoren.
Demgegenüber ist die Lehre des Karma-Gesetzes, welches dafür sorgt, dass jede Seele nur das ernten muss, was sie auch tatsächlich in früheren Leben gesät hat (im Guten und Schlechten; und immer wieder neue Chancen zur Erlösung bietet), wirklich als das reinste Barbarentum, eben Volksverhetzung, zu betrachten. --Gaurahari 01:28, 7. Jan. 2007 (CET)

Dein Weblink ist hier im Personenartikel absolut an der falschen Stelle, versuchs unter Karma oder so, wo wer auch zum Thema passt. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:33, 7. Jan. 2007 (CET)

Veröffentlichungen

Soeben habe ich einige Auszüge aus seinen bisher veröffentlichten Werken hinzugefügt. Leider wurde sein dritter Farbroman in keiner Ecke des Internets erwähnt.

Wem seine Bücher bekannt sind, darf die im Artikel fehlenden gerne hinzufügen! --Yokel ¿ 11:54, 13. Jan. 2007 (CET)

Kleiner karmischer Betriebsunfall

Darin stellte er den Holocaust als eine kollektive karmische Reinigung dar: Die ermordeten Juden hätten ihr Schicksal ausgesucht, da sie sich in früheren Leben schuldig gemacht hätten.

Womit verdiente er den seine Steine bis 1996?

  • --Bene16 07:34, 11. Jun. 2009 (CEST)

Ausbildung Clearingleiter und Rückführungsleiter?

Diese Ausbildung bei Sinaida zum Clearingsleiter wird in Verbindung mit der Ausbildung zum Rückführungsleiter/therapeuten durch Trutz Hardo durchgeführt. Oft muss der Rückführungsleiter zuerst ein Clearing am Klienten vornehmen, bevor er sie in die früheren Leben hineinbegleiten kann.

Sinaida?

  • --Bene16 07:40, 11. Jun. 2009 (CEST)

Rechtsextremer Autor?

Soweit mir ersichtlich, ist Hardo in erster Linie Esoteriker und Reinkarnationstherapeut. Seine Einordnung als rechtsextrem stützt sich allein auf ein verbotenes und daher nicht einsehbares Buch. Bekannt ist, dass er sich darin über den Holocaust in einer Weise geäußert hat, die hierzulande derzeit strafbar ist. Aber macht ihn das zu einem Rechtsextremen? Diese eine Äußerung, dass es sich bei den organisierten Massenmorden an Millionen Juden und anderen missliebigen Minderheiten um einen karmischen Ausgleich gehandelt habe, kann als eine sehr provokative Behauptung aus gewissen Vorstellungen über Reinkarnation und Karma abgeleitet werden. Sie allein macht den Delinquenten aber nicht zu einem Rechtsextremisten. Aktuell handelt der Artikel eigentlich nur von diesem geahndeten Passus in einem verbotenen Buch. Wenn da nicht mehr kommt, sollte die Einleitung korrigiert werden. --Klaus Frisch (Diskussion) 02:25, 8. Aug. 2012 (CEST)

Ein Rechtsextremer ist der Mann meiner Meinung nach nicht und auch kein Antisemit, sondern eher Vertreter einer höchst umstrittenen These, die auch von einigen - ich will hier niemanden verhetzen und betone EINIGE - Juden, vor allem von jenen, deren Familien nicht im Holocaust umgekommen sind, wie etwa in den USA lebenden oder auch einigen schon sehr früh vor 33 nach Israel emigrierten oder dort immer schon ansässigen, vertreten wird. Aus historisch nachvollziehbaren Gründen gilt das bei uns als Volksverhetzung und das muss man akzeptieren. Meine These: Hardo setzt sich auf diese Weise mit der Nazi-Vergangenheit seiner Eltern auseinander, mit der er offenbar nicht fertig wird. Eine Art posthume Reinwaschung seiner Eltern, vor allem der abwesenden Mutter, wie aus den seltsamen Molar-Romanen hervorgeht. Zufällig habe ich ein Frühwerk von ihm vorliegen, per Anhalter um die Welt, darin ist nichts von Antisemitismus oder Rechtsradikalismus zu lesen, eher die schlecht geschriebenen Ergüsse eines Verwirrten und Herumirrenden auf der Suche nach dem wahren Ich. Ob er allerdings heute rechtsradikal denkt als eine Art Wolf im esoterischen Schafspelz, das mag jemand anders beurteilen. Ein Scharlatan und Menschenfänger auf Bildzeitungsniveau mag er sein, aber ein Rechtsradikaler? Berechtigte Zweifel sind angebracht. (nicht signierter Beitrag von 92.229.5.137 (Diskussion) 09:03, 24. Nov. 2013 (CET))