Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Angeschuldigter

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist (§ 157 StPO).

Der Beschuldigte wird im Zwischenverfahren als Angeschuldigter bezeichnet. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen für Anklage ausreichenden Verdacht bejaht, das Ermittlungsverfahren abgeschlossen hat und Anklage erhoben hat. Das Hauptverfahren ist jedoch noch nicht eröffnet, weil das Gericht noch keinen Eröffnungsbeschluss erlassen hat. Das Gericht hat also noch zu prüfen, ob es von einem hinreichenden Tatverdacht überzeugt ist und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Hauptverfahrens gegeben sind.

Die nächste Stufe ist der Status eines Angeklagten.

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Angeschuldigter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.