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Zehnt

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Zehntabgabe von Bauern bei einem Grundherren

Der Begriff Zehnt, Zent, Zehent, Zehnter, der Zehnte (auch Kirchenzehnter; lat.: decenia, mittelniederdt.: teghede) bezeichnet eine etwa zehnprozentige traditionelle Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine religiöse (z. B.: Tempel, Kirche) oder weltliche (König, Grundherr) Institution.

Eine solche Abgabe war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients bekannt und war über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich.

Der Zehnte im Alten Testament

Bereits vor dem mosaischen Gesetz (Gen 14,20 EU) erhält der König und Hohepriester Melchisedek von Abraham den Zehnten der Kriegsbeute als freiwillige und situationsbedingte einmalige Abgabe.

Das spätere mosaische Gesetz schreibt dann vor, dass die Israeliten dem Herrn einen Zehnten „vom Ertrag des Landes und den Früchten der Bäume“ sowie von den Rindern und Schafen geben sollen (Lev 27,30 EU). Dieser Zehnte war zum Dank für das gedacht, was Gott einem im Jahr „geschenkt“ hat und für den Unterhalt des Stammes Levi, dem der Tempeldienst zugewiesen war und der deshalb keinen Landbesitz hatte. Die Naturalabgabe konnte auch durch eine Geldgabe ersetzt werden, nur musste der Betrag um ein Fünftel höher sein. Grundsätzlich war der Betrag zum Heiligtum zu bringen, aber in jedem dritten Jahr wurde der Zehnte vor Ort den Leviten und Armen zur Verfügung gestellt.

Die aaronitischen Priester (Tempeldiener) erhielten direkt nichts vom Zehnten des Volkes. Dafür erhielten sie gemäß (Num 18,26 ELB) den Zehnten vom Zehnten aus den Händen der Leviten. Daran knüpft die Kritik in (Mal 3,10 ELB) an. Die Priester hatten es unterlassen, den Folgezehnten in das Haus Gottes zu bringen (wahrscheinlich durch Korruption), und sie wurden dafür von Gott durch den Propheten Maleachi streng gerügt. Bereits in (Neh 13,10 ELB) ff. wurde die mangelnde Umsetzung der Zehntengelder-Verwendung und die Zehnthof-Verwaltung kritisiert. Damals sind Leviten und Sänger auf ihren ländlichen Besitz zurückgekehrt, weil sie ihre Löhne nicht erhalten hatten.

Im 5. Buch Mose (Deuteronomium) werden in (Dtn 12,6 ELB), (Dtn 14,22 ELB) ff. und (Dtn 26,12 ELB) ff. die Satzungen rund um den Zehnten für das Volk Israel zusammengefasst. In 5. Mose 14, 22 ff. wird erwähnt, wovon der Zehnte bezahlt werden soll: Vom Ertrag von Korn, Wein und Öl sowie von der Erstgeburt der Rinder und Schafe. Empfänger nach 5. Mose 26,12 sind die Leviten, die Ausländer sowie Witwen und Waisen. Der Zehnte hat hier also die Funktion einer Religions- sowie Sozialabgabe, wobei aus der Religionsabgabe auch der Tempelunterhalt sowie das Bildungswesen finanziert wurde. Die Ausgaben für Militär und Sicherheit wurden im alten Israel offenbar nicht aus dem Zehnten des Volkes, sondern vom Staat aus seinen eigenen Zoll- und Markteinnahmen sowie Handelsgewinnen (wie etwa Minen) finanziert.

In 5. Mose 12, 6–7 und 5. Mose 14, 23 ist ein spezieller Festzehnter erwähnt, der anlässlich einer Pilgerreise nach Jerusalem selber konsumiert wurde. Der Festzehnte war keine Abgabe, sondern eine eigene Festtags-Rücklage.[1]

Werden die Zehnten so interpretiert, dass der normale Zehnte jedes Jahr erhoben wurde, kommt man mit dem jedes dritte Jahr erhobenen Sozialzehnten auf 13 ⅓ Prozent der Einkünfte. Mit dem Festzehnten als interne Rücklage ergibt das zusammen 23 ⅓ Prozent aller Einkünfte. Diese in der Literatur immer wieder vorkommende Schlussfolgerung ist jedoch brüchig: Denn basierend auf (Dtn 14,28 ELB) muss argumentiert werden, dass vom Festzehnten jedes dritte Jahr nichts für eigene Zwecke genommen werden soll, weil davon Ausländer, Witwen und Waisen und die Leviten am eigenen Ort leben sollen (kommunale Sozialhilfe). Der Sozialzehnte wird also aus dem Festzehnten generiert.[2] Die Gesamtabgabenlast durch den Zehnten beträgt also 13 ⅓ Prozent, denn das aus dem Festzehnten selber konsumierte Gut (zwei Drittel des Festzehnten) kann mit Fug nicht als Abgabe bezeichnet werden, sondern als Rücklage innerhalb des Familienbetriebs.

Der Zehnte in seiner Funktion als Steuer war im alten Israel erst seit der Königszeit bekannt (1 Sam 8,13 ELB). Der Wunsch des Volkes Israel nach einem irdischen König war von Gott nicht vorgesehen, weil Er selber der König Israels ist. Das irdische Königtum im elften vorchristlichen Jahrhundert begründete das moderne Steuerwesen. Diese fiskalische Sphären-Vermischung aufgrund der Aufhebung der Trennung von Religion und Staat wurde zum Nährboden für Korruption und königlichen Absolutismus, wobei diese Gefahren seit der Neuzeit durch staatliche Gewaltenteilung verringert werden.[3]

Der Zehnte im Christentum

Viele Gläubige meinen, im Neuen Testament würde von den Christen kein Zehnter gefordert, sondern nur eine freiwillige Unterstützung armer Mitchristen und armer Gemeinden. Scheinbar dagegen sprechen die Stellen in Mt 23,23 ELB und Lk 11,42 ELB, wo Jesus angeblich am Zehnten festhält. Jesus prangerte hier jedoch lediglich das Verhalten der Schriftgelehrten und Pharisäer an, die das mosaische Gesetz in allen Buchstaben erfüllten und sogar noch verschärften, die viel wichtigere Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit aber völlig außer Acht ließen. Am deutlichsten wird jedoch die Einstellung des NT in 2 Kor 9,7 EU. Paulus zieht hier die freiwilligen Gaben eindeutig den Zwangsabgaben vor.

Bauern geben einem geistlichen Herren den Zehnt ab

In der Frühzeit des Christentums verlangten verschiedene Kirchenväter von den Gläubigen einen Zehnten auf freiwilliger Basis. Erstmals gesichert in der Vita Severini als Christenpflicht erwähnt, wurde er im 8. Jahrhundert als Zwangsabgabe eingeführt.

In einem Schreiben des Papstes Gregor II. vom 1. Dezember 722 an Bonifatius heißt es:

„Aus den Einkünften der Kirche und den Opfergaben der Gläubigen soll er [Bonifatius] vier Teile machen: Einen davon soll er für sich behalten, den zweiten unter den Geistlichen verteilen, entsprechend ihrem Eifer in der Erfüllung ihrer Pflichten, den dritten Teil soll er an die Armen und Fremden geben, den vierten soll er aber für den Kirchenbau zurücklegen.“

Bonifatiusbriefe

Papst Zacharias schrieb 748 einen Brief an vornehme Franken, in dem der Zehnt als bereits bestehend genannt wurde:

„Was aber die Zehnten der Gläubigen betrifft, die in den Kirchen dargebracht werden, so soll es nicht im Belieben des Gebers liegen, sie zu verteilen. Denn die Satzungen der heiligen Väter bestimmen, dass daraus vom Bischof vier Teile gemacht werden sollen. … Daraus müssen nämlich die Almosen bereitgestellt werden, daraus muss der Kirchenbau und die Altarausstattung bezahlt werden …“

Bonifatiusbriefe

Zur Zeit Karls des Großen wurde der Kirchenzehnt im Kapitular von Heristal 779 Reichsgesetz, um die fränkische Kirche mit Mitteln zu versorgen.[4] Dies wurde später vollständig im Decretum Gratiani um 1140 geregelt.

Regional unterschiedlich erhielten meist der Bischof, der Pfarrer, die Armen und das Bistum je ein Viertel des Zehnts; ab dem 10. Jahrhundert bekam ein Drittel der Pfarrer und zwei Drittel der Bischof, der daraus die Armenfürsorge leisten und für den Bedarf des Bistums (Sachaufwand, fabrica ecclesiae) aufkommen musste. In Schweden galt bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts folgende Zehntaufteilung: Ein Drittel bekam der Priester. Die restlichen zwei Drittel wurden dann abermals gedrittelt für Bischöfe, Kirchenfabrik und Arme.

Durch das Eigenkirchenwesen (Grundherren, z. B. Adlige, besaßen Kirchen zu Eigen) und die Klöster als weltliche Grundherren wurde der Zehnte jedoch oft de facto zur weltlichen Abgabe – der Eigenkirchenherr erhielt zwei Drittel, der Pfarrer ein Drittel. Oft wurde der Zehnte auch verpachtet, und der Pächter bekam die Differenz zwischen dem Zehnten und den tatsächlichen Abgaben.

Der Zehnte im Mittelalter

Ehemalige Zehntscheune in Jesberg (Hessen)
Ehemalige Zehntscheune in Kronenburg, Eifel

Entwicklung

Der Zehnt im Mittelalter ist eine auf dem Grund liegende Abgabe in Naturalien, die zunächst direkt an den Pfarrer abzuliefern war, sich aber seit etwa dem Jahr 1000 von der Pfarrorganisation weitgehend getrennt hatte. Aufgrund der geringer gewordenen Langzeit-Sesshaftigkeit der Bevölkerung wurde der Zehnt aus praktischen Gründen von einer persönlichen Leistung zu einer an das Grundstück gebundenen Abgabe verwandelt. Dadurch war auch ein Begründungs-Kern für die spätere Grundstücksteuer und Vermögensteuer gelegt. Kam ein Grundstück an einen jüdischen Eigentümer, musste er trotzdem den Zehnten an die Kirche abliefern. Die Zehnt-Empfänger haben das Recht der Zehnt-Erhebung oft verpachtet, um mit festen Einnahmen rechnen zu können. Die Pächter waren Handelsleute und standen nicht unbedingt nah zur Kirche, sodass diese immer weniger davon sah. Die Pfründe wurden von ihrer ursprünglichen Aufgabe oft sogar dann entfremdet, wenn sie von Klerikern verwaltet wurden. Zur Zeit der Reformation waren 93 Prozent der Pfründe nicht bei einer Pfarrei angesiedelt. Die daraus resultierende Zehnt-Verdrossenheit der Bevölkerung war ein Nährboden für die Bauernaufstände und die Reformation im 16. Jahrhundert.[5] Soweit nicht als exemt anerkannt ist auch der Pfarr- und Mönchsklerus zehntpflichtig und besonders über wiederkehrende Papstzehnten empört.[6]

Zehnt-Alltag

Das Decretum Gratiani zeichnet eine Modellvorstellung des Zehnten. In der Rechtswirklichkeit kann er sich in eine Vielzahl von Teilabgaben aufteilen. Der Zehnt ist in den Quellen zumeist als eine unabhängig von der Erntemenge festgelegte Abgabe dokumentiert.[7] Er betrug je nach Region und Bodenqualität zwischen 30 Prozent und weniger als 10 Prozent der Ernte.

In Europa wurden zur Aufbewahrung in den Dörfern spezielle große Scheunen, die Zehntscheunen (im alemannischen Sprachraum Zehntscheuern), gebaut, die vielfach nach der Kirche die größten Bauwerke eines Dorfes darstellten. Der Pfarrer oder ein eigener Zehentner (Decimator) hoben den Zehent ein, wobei dieser meist vom Zehentholden selbst an einem Sammelpunkt wie dem Wirtschaftshof der Pfarre oder dem Zehenthof abzuliefern war. Zehntpflichtige Orte oder Höfe wurden auch als Zehntbesitz bezeichnet. Der Zehntbesitz wurde meist durch Kauf, Stiftung oder Schenkung erworben.

Ein einzelnes Kloster, wie Ebstorf in der Lüneburger Heide, konnte über 60 Dörfer im Zehntbesitz haben.

Im Mittelalter wurde der aus dem Alten Testament stammende Zehnt erweitert. Man unterschied zwischen Großzehnt und Kleinzehnt:

  • Der Großzehnt war analog der Bibel auf Getreide und meist Großvieh zu entrichten
  • der Kleinzehnt war zusätzlich auf andere Feldfrüchte als Fruchtzehnt (Küchenkräuter, Obst, Gemüse) und Kleinvieh zu entrichten. Was genau kleinzehntpflichtig war, war örtlich unterschiedlich.

Daneben entwickelten sich weitere Zehntarten, die ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich erhoben wurden:

  • Der Weinzehnt (auch Nasser Zehnten), auf gekelterte Weine zu entrichten
  • der Heuzehnt, auf geerntetes Heu
  • der Holzzehnt, auf geschlagenes Holz
  • der Fleisch- oder Blutzehnt, auf geschlachtete Tiere bzw. Tierprodukte wie Fleisch, Eier und Milch
  • der Neubruchzehnt oder Novalzehnt (in der Schweiz auch Neugrützehnt), auf Neubruch, das heißt auf durch Rodung nutzbar gemachtes Land (auch Rodezehnt oder Reutezehnt).
  • der Bergzehnt im Bergbau
  • der Kreuzzugszehnt, eine zeitlich befristete Abgabe zur Finanzierung eines Kreuzzugs
  • Eine ähnliche Steuer im vorkolonialen Marokko hieß Aschur (von arabisch aschara, „zehn“). Sie wurde vom Sultan im Makhzen (Herrschaftsbereich des Sultans) oder von einem Verbündeten des Sultans mit dessen Erlaubnis erhoben.

Abschaffung des Zehnten

Nach der Reformation wurde der Zehnte in protestantischen Gebieten der Schweiz verstaatlicht – im Ausgleich dazu übernahm der Staat die finanzielle Verantwortung für die Kirchen. Das Gleiche gilt für die skandinavischen Länder unter der Herrschaft Christians III. von Dänemark.

In der Schweiz wurde der Zehnt ab 1798 als Folge des Einmarsches der Franzosen unter Napoleon Bonaparte und der von ihm eingerichteten Helvetischen Republik abgeschafft.

Auch in Deutschland hielt sich der Zehnte noch bis ins 19. Jahrhundert. In vielen Fällen war die Abschaffung des Zehnten mit einer Ablösesumme verbunden, die oft zu starker und langer Verschuldung der Bauern führte, wie beispielsweise in der Zehntablösung in Baden. Um das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, wurden die Sparkassen gegründet, zum Beispiel die Nassauische Landes-Credit-Casse (als Vorgängerin der Nassauischen Sparkasse) zur Zehntablösung in Nassau.

Der Zehnte heute

Die großen Kirchen in Deutschland ziehen über die Finanzämter Kirchensteuern ihrer Mitglieder ein. Die Kirchensteuer steht aber nicht in rechtlicher Folge des Zehnts, sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Bei der Berechnung der maßgebenden Kirchensteuer/Lohnsteuer werden allerdings für Kinder grundsätzlich Kinderfreibeträge abgezogen.

Anders als die Landeskirchen lassen die Freikirchen keine Kirchensteuern vom Staat einziehen. Sie finanzieren sich durch direkte Zuwendungen der Mitglieder. Viele Freikirchen erwarten von ihren Mitgliedern den Zehnt als freiwillige Abgabe. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob der Zehnt vom Brutto oder vom Nettolohn zu berechnen ist. Meist fordern die liberaleren Freikirchen den Zehnt vom Nettolohn, konservativere Freikirchen den Zehnt vom zu versteuernden Einkommen und radikale Freikirchen verlangen den Zehnt vom Bruttolohn. In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) wird verlangt, dass jeder gemäß seinem Gewissen festlegt, was er als sein Einkommen, seinen Gewinn oder Ertrag betrachtet. Er ist verpflichtet, davon ein Zehntel für das Werk des Herrn zur Verfügung zu stellen.[8]

Siehe auch

Literatur

  • Rudolf Harrer: Der kirchliche Zehnt im Gebiet des Hochstifts Würzburg im späten Mittelalter: systematische Analyse einer kirchlichen Einrichtung im Rahmen der Herrschaftsstrukturen einer Zeit. (Forschungen zur fränkischen Kirchen- und Theologiegeschichte Band 15) Echter, Würzburg 1992, ISBN 3-429-01414-X.
  • Michael Jursa: Der Tempelzehnt in Babylonien: vom siebenten bis zum dritten Jahrhundert v. Chr. Münster: Ugarit-Verlag, 1998. (Alter Orient und Altes Testament Band 254). ISBN 3-927120-59-6.
  • Richard Puza, Thomas Riis: Zehnt. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9, LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 499–502.
  • Jakob Stark: Zehnten statt Steuern: das Scheitern der Ablösung von Zehnten und Grundzinsen in der Helvetik: eine Analyse des Vollzugs der Grundlasten- und Steuergesetze am Beispiel des Kantons Thurgau. Dissertation. Chronos, Zürich 1993, ISBN 3-905311-17-8.
  • Margit Freifrau von Wintzingerode: Das Zehntwesen im Hochstift Bamberg und Amt Pottenstein vom 15. bis 19. Jahrhundert. Burg Pottenstein: Selbstverlag – Freiherr von Wintzingerodesche Burgverwaltung 1990.
  • Elisabeth Wyder-Leemann, Samuel Wyder-Leemann: Der Zehntenplan des Zürichbergs von Hans Rudolf Müller, 1682. In: Cartographica Helvetica, Heft 5 (1992), S. 21–29 (Volltext)

Einzelnachweise

  1. Rudolf H. Edenharder: Der Zehnte in der Bibel und in Freikirchen. Dogma, Tabu und die Folgen. Glory World Medien, Bruchsal 2009, ISBN 978-3-936322-41-5, S. 44.
  2. Rudolf H. Edenharder: Der Zehnte in der Bibel und in Freikirchen. Dogma, Tabu und die Folgen. Glory World Medien, Bruchsal 2009, ISBN 978-3-936322-41-5, S. 45.
  3. Rudolf H. Edenharder: Der Zehnte in der Bibel und in Freikirchen. Dogma, Tabu und die Folgen. Glory World Medien, Bruchsal 2009, ISBN 978-3-936322-41-5, S. 48f.
  4. Volker Pribnow: Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich Zwingli. (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte. Band 34). (Zugl.: Zürich, Univ., Diss., s.a.) Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich 1996, ISBN 3-7255-3501-9, S. 36.
  5. Volker Pribnow: Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich Zwingli. (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte. Band 34). (Zugl.: Zürich, Univ., Diss., s.a.) Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich 1996, ISBN 3-7255-3501-9, S. 36-38.
  6. Beispiel eines literarischen Protests bei Udo Kindermann, Bruno episcopus, Pater fili spiritus, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 128 (2011), S.375-383
  7. Otto Volk: Wirtschaft und Gesellschaft am Mittelrhein. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1998, ISBN 3-930221-03-9
  8. Verkündet mein Evangelium, S. 92, Intellectual Reserve Inc., 2004 beschreibt, wie der Zehnte bezahlt wird

Weblinks

 Commons: Zehnt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Zehnt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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