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Fronhof

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Dieser Artikel behandelt die Rechtsform. Siehe auch Fronhof (Altendorf), Frohnhof bzw.: Fronhofen.
Fronhof in Walberberg
Fronhof in Unkel
Fronhof in Leutesdorf

Als Fronhof wird der herrschaftliche Gutshof bezeichnet, der im Zentrum einer Villikation, also einer Einheit innerhalb einer mittelalterlichen Form der Grundherrschaft, steht. Das Wort leitet sich vom althochdeutschen frô „Herr“ her. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist als villa oder curtis dominica bezeichnet, im Deutschen finden sich auch Bezeichnungen wie Salhof und Sedelhof.

Der Fronhof war im Rahmen eines Hofverbandes (Villikation) das wirtschaftliche und herrschaftliche Zentrum; er wurde vom Herrn selbst oder einem Hofverwalter, dem sog. Meier, bewirtschaftet. Die Bauern der dem Fronhof unterstellten Hufen entrichteten diesem einerseits den Grundzins und sonstige Abgaben und leisteten andererseits auf dem Fronhof die Frondienste.

Ein Fronhof war mit mehr oder weniger ausgedehnten Ländereien ausgestattet, die vom Grundherrn oder dessen Verwalter in Eigenwirtschaft betrieben wurden und deren Gesamtheit als Salland (terra salica) bezeichnet wird. Dazu wurde sowohl auf die Arbeitskraft des hofeigenen Gesindes als auch auf die Frondienste der Hufenbauern zurückgegriffen. Letztere konnten sich bis auf mehrere Tage in der Woche erstrecken. Die Leistungspflicht der Hufenbauern, die ja daneben ihre eigenen Höfe zu bewirtschaften hatten, dem Fronhof gegenüber war also beträchtlich. Der Fronhof selbst umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder des Meiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner. Dazu gehörten die Wirtschaftsgebäude (wie Vorratshäuser und Scheunen). Das zum Fronhof gehörende Salland setzte sich oft aus Streubesitz zusammen, je nachdem, wie Flächen durch Schuldknechtschaft oder andere Umstände zum Fronhof hinzukamen. Fronhöfe hatten also meist keine zusammenhängende Fläche.

Der Fronhof war nicht nur wirtschaftlicher Mittelpunkt einer Villikation, sondern auch Zentrum der Herrschaftsausübung. Insbesondere war er Ort des Hofgerichts, dem alle hörigen Mitglieder des Hofverbandes unterstanden.

Große Grundherrschaften, insbesondere von Königen und Kirchen, bildeten mitunter ganze Netzwerke von Hofverbänden, wobei mehrere Fronhöfe einem Oberhof unterstanden.

Die Fronhofsverfassung, auch Villikationsverfassung genannt, breitete sich im Frankenreich seit dem 7. Jahrhundert aus und prägte die grundherrschaftliche Verfassung der frühmittelalterlichen ländlichen Gesellschaft in West- und Mitteleuropa. Seit dem 12. und 13. Jahrhundert führte die zunehmende Aufgabe der Eigenwirtschaft der Grundherren zugunsten einer Rentengrundherrschaft zu einem Bedeutungsverlust des Fronhofes innerhalb der ländlichen Siedlung (Näheres dazu siehe im Artikel Villikation).

Literatur

Weblinks

 Commons: Fronhof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fronhof aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.