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Privatsphäre

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Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.[1] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)[2] abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika hat Privatsphäre (Privacy) eine lange Tradition, die sich aus dem 4. Zusatzartikel der Verfassung ableitet. Der Terminus Privacy wurde 1890 von dem späteren Richter Louis Brandeis und dem Schriftsteller und Rechtsanwalt Samuel D. Warren im Artikel The Right to Privacy im Harvard Law Review (Jahrgang 4, Nr. 5) als the right to be let alone definiert, also als das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Bereiche

Die Privatsphäre kann in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden:

  1. Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland im Landesrecht verankert (nicht im Grundgesetz selbst; siehe Datenschutz)
  2. Die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses festgeschrieben in Art. 10 GG, beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere (siehe auch Vorratsdatenspeicherung)
  3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung: laut Art. 13 GG dürfen von Richtern nur bei Gefahr im Verzug Wohnungsdurchsuchungen angeordnet werden.

In der Schweiz wird die Privatsphäre durch generelle Normen (Art. 13 der Bundesverfassung = Schutz vor staatlichen Uebergriffen; Art. 28 Zivilgesetzbuch = Schutz vor privaten Uebergriffen) sowie durch einige Spezialnormen geschützt. Sie ist nur durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse verletzbar.

Geschichte der Privatsphäre

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Antike

Die Idee einer privaten Sphäre des Individuums findet sich bereits in der griechischen und römischen Philosophie (Antike), das Verhältnis von individuellem Wohl und Gemeinwohl wurde diskutiert, in der Praxis allerdings konnte nur eine Elite dieses Recht einfordern.

Für Sklaven galten solche Freiheiten nicht. Sie hatten weder Anrecht auf Individualität, noch auf ein eigenes Zimmer.

Mittelalter

Im Mittelalter wurde das Privatleben, der Bereich des Einzelnen, zurückgedrängt. Nur wenige Adelige und reiche Bürger konnten sich ein privates Leben erlauben, in das niemand Einblick hatte (siehe auch Kemenate). Die meisten mussten sich ein Schlafzimmer, eine Küche und ein Wohnzimmer miteinander teilen (Badezimmer gab es noch kaum.) Teilweise schliefen sogar mehrere Leute zusammen in einem Bett. Das Gesinde schlief auf Bänken, Öfen oder auf einer Strohschütte, ohne jede Privatsphäre. In den Bauernhöfen lebten und schliefen die Leute manchmal mit dem Vieh unter einem Dach; es kam vor, dass die Knechte und Mägde im Stall schliefen.

Ein klein wenig Privatsphäre hatten die Mönche in ihren Klosterzellen, wenn sie sich in ihrer karg bemessenen Freizeit etwas zurückziehen konnten. Novizen hatten wenig Privatsphäre, denn sie befanden sich ja noch in der „Probezeit“.

Neuzeit

Die heutige Vorstellung einer Privatsphäre entstand mit dem Aufkommen des Bürgertums in der Neuzeit. Der Humanismus, Liberalismus, Anarchismus und die Idee der individuellen Menschenrechte stehen im Gegensatz zum Feudalismus, und später Kollektivismus, Faschismus und Kommunismus, die häufig im Namen des Gemeinwohls individuelle Freiheitsrechte zurückstellen, und mit Geheimpolizeien vor allem abweichende Meinungen in der Bevölkerung erforschen und verfolgen.

Kalter Krieg

Im Zuge des Ost-West-Konflikts (Kalter Krieg) spielen Geheimdienste, Abhörmaßnahmen und Überwachungstechnologien eine große Rolle im Hintergrund, die der Öffentlichkeit oft erst nachträglich oder gar nicht bekannt wird. Heimliche Überwachung tritt an die Stelle des offenen, sichtbaren Konflikts (heißer Krieg).

Die Volkszählung von 1987 in Deutschland stößt auf großen Widerstand in einem Teil der Bevölkerung, Boykott-Aktionen und Proteste werden initiiert.

Seit 2001

Vergleich einiger Staaten im "privacy ranking 2007" der Organisation Privacy International.
Ein Jahr zuvor stand Deutschland noch an der Spitze.
  • Konsistente Hochhaltung der Menschenrechte
  • Signifikanter Schutz und Sicherungsmaßnahmen
  • Adäquate Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch
  • Einige Sicherungsmaßnahmen, aber geschwächter Schutz
  • Systematisches Versagen die Sicherungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten
  • Verbreitete Überwachungsgesellschaften
  • Endemische Überwachungsgesellschaften
  • Im Zuge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und weiteren Anschlägen in der Folge sowie neuen Überwachungstechnologien werden, etwa von den Datenschutzbeauftragten, aber auch von Bürgerinitiativen, vermehrte Tendenzen des Eindringens in die Privatsphäre beklagt. RFID, Lauschangriff, Videoüberwachung, Gendatenbank oder Biometrie, wie sie etwa von Innenpolitikern der großen Parteien forciert werden, stellen für Befürworter Garanten der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung dar, da sie Schutz gegen Terrorismus bieten würden. Für Gegner erinnern sie eher an Dystopien, also negative Utopien, wie sie in der Literatur etwa George Orwell oder Aldous Huxley, und später die Autoren des Cyberpunk-Genres, als Schreckensbilder entwarfen.

    Aber auch Wirtschaft und Werbung stellen mit Scoring- (Schufa), Marktforschungs-Maßnahmen und Konsumenten-Profiling für Kritiker eine zunehmende Bedrohung von Privatsphäre dar, Adressenhandel, Spam oder Phishing konstituieren einen neuen Graubereich zwischen legalen Belästigungen und betrügerischer Kriminalität. Einige Cracker vermögen über das Internet in staatliche und Unternehmens-Datenbanken oder private Computer einzudringen und erhalten so teils Einblick in intimste Daten.

    Privatsphäre gefährdende Technologien

    Neue Technologien haben dazu geführt, dass heute ein Verlust an Privatsphäre nur durch weitgehende Vermeidung vieler moderner „Errungenschaften″ wie z. B. Handys, Bankomatkarten und Kreditkarten zu vermeiden ist. Aber selbst dann ist es kaum möglich, vielen der nahezu omnipräsenten Überwachungstechnologien zu entgehen.

    Viele Internetdienste und Technologien konvergieren, wobei die vergleichsweise strikten europäischen Standards oft durch ausländische Firmen umgangen werden. Beispielsweise erlauben es viele Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, ihr E-Mail-Konto oder IPhone zu durchsuchen, die Adressen zu speichern und anhand dessen die sozialen Beziehungen zu analysieren, um Freunde und Bekannte automatisch zu finden, und Käufe bei Amazon können automatisch dem Facebook-Freundeskreis empfohlen werden. Software erlaubt es inzwischen, Handy-Fotos automatisch mit Profilen aus Sozialen Netzwerken zu verknüpfen[3]. Für den Zugang zu sehr vielen Bereichen, auch zu behördlichen Diensten wie der Bundesagentur für Arbeit, wird eine E-Mail Adresse benötigt, die ermöglicht eigentlich getrennte Daten zu verknüpfen. Auch die Einführung des zukünftigen Internet Protokolls IPv6 wird es voraussichtlich stark erleichtern, Personen den von ihnen benutzten Internet-Adressen zuzuordnen, da eine dynamische Adressvergabe dann technisch nicht mehr notwendig ist.

    Internetdienstleister gehen zunehmend dazu über, persönliche Daten von Benutzern mit solchen zu verknüpfen, die diese nicht selber eingegeben haben. Dabei helfen erhebliche theoretische und technische Fortschritte in dem Bereich des Data-Mining, die in den letzten Jahren gemacht wurden. Beispielsweise wurde berichtet, dass das Online-Versandhaus Amazon in Deutschland die Bestellung eines Mannes stornierte, weil für den Freund von dessen volljähriger, nicht mehr bei den Eltern lebender Tochter ein Zahlungsrückstand gespeichert war[4]. Die Legalität derartiger Datenverknüpfungen ist rechtlich bisher nur unzureichend geregelt.

    Zitate

    • „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliegen vorbei, wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen. Es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei!“ – (unbekannter Verfasser, kompletter Liedtext und Hintergrund)
    • „Ich kann mit meiner Familie und Freunden über Gott und die Welt reden, aber nicht mit Gott und der Welt über meine engsten Verhältnisse.“ – Mathias Richling
    • „Privatsphäre ist wie Sauerstoff – man schätzt sie erst, wenn sie fehlt“ – John Emontspool
    • „Ich glaube, die einzig wirksame Verteidigung gegen das kommende Überwachungsregime besteht darin, eigene Schritte zum Schutz der Privatsphäre zu unternehmen, denn den Datenkraken, die heute alles abgreifen können, fehlt jeder Anreiz zur Selbstbeschränkung. Man könnte eine historische Analogie zur Verbreitung des Händewaschens ziehen. Bevor immer mehr Menschen von den Vorteilen der Handhygiene überzeugt waren, musste erst die Keimtheorie allgemein anerkannt und popularisiert werden. Dann musste man den Menschen auch die Angst vor der Ausbreitung von Krankheiten auf diesem Weg einimpfen, vor der Infektion durch unappetitliches Zeug an den Händen, das unsichtbar war, genauso wie die Massenüberwachung unsichtbar ist. Sobald die Leute ein ausreichendes Verständnis davon hatten, haben ihnen die Seifenfabrikanten dann Produkte zur Besänftigung ihrer Ansteckungsangst geliefert. Es ist notwendig, den Leuten Angst einzujagen, damit sich ein Verständnis für das Problem entwickeln kann und schließlich genügend Nachfrage entsteht, um das Problem zu lösen. Es gibt allerdings auch noch eine Schattenseite der Gleichung, nämlich Programme, die zwar ihrem Anspruch nach durch Verwendung von Kryptografie sicher sind, die aber in Wirklichkeit häufig Mogelpackungen sind, weil Verschlüsselung komplex ist und man den Betrug hinter Komplexität verstecken kann.“ Julian Assange, Cypherpunks, Campus Verlag Frankfurt/New York 2012, S. 74

    In Film und Literatur

    Siehe auch

    Literatur

    • Helmut Bäumler (Hrsg.): E-Privacy. Datenschutz im Internet, Braunschweig und Wiesbaden: Vieweg, 2000, ISBN 978-3528039219.
    • David Brin: The Transparent Society. Will Technology Force Us to Choose Between Privacy and Freedom?, Reading, MA: Perseus Publishing, 1998, ISBN 0-7382-0144-8.
    • Rafael Capurro: Ethik für Informationsanbieter und -nutzer, In: Kolg, Anton u.a.: Cyberethik. Verantwortung in der digital vernetzten Welt, Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer, 1998.
    • Guido Westkamp: ``Privacy & Publicity``, Baden-Baden: Nomos 2011.
    • Diffie Whitfield; Landau, Susan: Privacy on the Line. The Politics of Wiretapping and Encryption, MIT Press, 1999.
    • Simson Garfinkel: Database Nation. The Death of Privacy in the 21st Century, Sebastopol, CA usw.: O'Reilly, 2000, ISBN 1-56592-653-6.
    • Sandro Gaycken/Constanze Kurz: 1984.exe - Gesellschaftliche, politische und juristische Aspekte moderner Überwachungstechnologien, Bielefeld, 2008, ISBN 978-3-89942-766-0.
    • John Gilliom: Overseers of the Poor. Surveillance, Resistance, and the Limits of Privacy, Chicago und London: Chicago University Press, 2001, ISBN 0-226-29361-0.
    • Ralf Grötker (Hrsg): Privat! Kontrollierte Freiheit in einer vernetzten Welt, Heise Zeitschriften Verlag, Hannover, 2003, ISBN 3-936931-01-1
    • Maximilian Hotter: Privatsphäre. Der Wandel eines liberalen Rechts im Zeitalter des Internets, Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 2011 ISBN 978-3-593-39407-7
    • Frederick S. Lane, III: The Naked Employee. How Technology is Compromising Workplace Privacy, New York usw.: AMACOM, 2003, ISBN 0-8144-7149-8.
    • Karden D. Loch; Conger, Sue; Oz, Effy: Ownership, Privacy and Monitoring in the Workplace: A Debate on Technology and Ethic, In: Journal of Business Ethics 17, 1998, S. 653-663.
    • Michael Nagenborg, Privatheit unter den Rahmenbedingungen der IuK-Technologie, Wiesbaden: VS Verlag 2005, ISBN 3-531-14616-5.
    • Vance Packard: Die wehrlose Gesellschaft, Knaur, 1970
    • Beate Rössler: Der Wert des Privaten, Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main, 2001, ISBN 3-518-29130-0.
    • Peter Schaar: Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft. 1. Auflage. C. Bertelsmann, München 2007, ISBN 978-3-570-00993-2.
    • Herman T. Tavani: Ethics & Technology. Ethical Issues in an Age of Information and Communication Technology, o.A.: John Wiley & Sons, 2004, Kap. 5: Privacy and Cyberspace, ISBN 0-471-45250-5.
    • van den Hoven, M.J.: Privacy or Information Injustice?, In: Pourciau, Lester J. (Hrsg.): Ethics and Electronic Information in the Twenty-First Century, West Lafayette: Purdue University Press, 1999.
    • Whitaker, Reg: The End of Privacy. How Total Surveillance is becoming a Reality, New York: The New Press, 1999, ISBN 1-56584-569-2.

    Einzelnachweise

    1. vgl: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv101361.html
    2. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090255.html
    3. http://www.heise.de/newsticker/meldurrsichng/Handy-identifiziert-Fotografierte-ueber-Facebook-Co-939784.html
    4. Abbestellt. Sippenhaftung bei der Bonitätsprüfung von Amazon. c't Magazin für Computertechnik, Heise Verlag, Heft Nr. 1 vom 21. Dezember 2009, Seite 66-67

    Weblinks

    Wiktionary: Privatsphäre – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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    Deutsche Quellen


    Englische Quellen

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