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Post

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Dieser Artikel befasst sich mit Post als Brief- und Paketversandorganisation/-Institution/-Unternehmen. Für weitere Bedeutungen siehe Post (Begriffsklärung).
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Postgebäude in Ilmenau aus den 1880er-Jahren

Das Postwesen ist die Gesamtheit der Beförderung und Verteilung schriftlicher Nachrichten, wie es sich in den letzten 500 Jahren herausgebildet hat.

Zum Begriff der Post

Oberbergische Postkutsche
Ein Post-Güterzug, der TGV postal (La Poste, Frankreich)

Der Begriff Post, von italienisch posta (von lateinisch posita ‚festgelegt‘) meint ursprünglich die Wechselstationen des Postwesens.

Der Begriff Post ist durch ein 500-jähriges Briefmonopol zu einem allgemeinen Wort der deutschen Sprache geworden. Die „Post“ gehört zu einem funktionsfähigen Gemeinwesen, was seinen Niederschlag auch in Theater, Musik, Malerei und Literatur gefunden hat. Mit der Aufhebung der Monopole für Telekommunikation und Briefe löst sich allerdings die enge inhaltliche Beziehung zur ehemals staatlichen Postbehörde.

Die traditionellen Postunternehmen befördern Nachrichten und Kleingüter, Postsendungen und zuweilen Personen (in Österreich mit Postbussen). Sie wurden in Europa meist staatlich betrieben, inzwischen sind aber die staatlichen Logistikunternehmen oft privatisiert oder auf dem Weg dahin, so z. B. in Deutschland.

Meist wird auch eine Durchführung von Geldverkehr und Urkundengeschäften (zum Beispiel Identitätsnachweise) vorgenommen. Auch Fax, E-Mail, und andere Dienste werden oft von der Post angeboten.

Der Begriff wird auch für Beförderungsarten aller Art verwendet. So kann unterschieden werden nach

Auch für Zeitungen des 17. Jahrhunderts fand sich das Wort Post, wie das Beispiel der Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung zeigt. Dies ist auch heute noch der Fall: zum Beispiel Washington Post, Rheinische Post.

Im Januar 2006 wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt der eingetragene Markennamen Post zur Löschung freigegeben, den die Deutsche Post AG für sich beanspruchte. Damit wurde eine Entscheidung derselben Behörde vom 3. November 2003 korrigiert.

Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung wurde der Begriff auf elektronische Post (E-Mail, zu englisch mail ‚Post‘) übertragen.

Geschichte

Postunternehmen heute

Für die jeweiligen Postunternehmen der einzelnen Länder siehe dort.

Situation in Deutschland

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Deutsche Bundespost wurde mit dem Postumwandlungsgesetz zum 1. Januar 1995 privatisiert und in die drei Sparten Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG aufgeteilt. Dem ging 1989 eine vorbereitende Untergliederung der Bundespost in die drei Unternehmensbereiche und Teilsondervermögen Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost TELEKOM und Deutsche Bundespost POSTBANK voraus.

Neben den ehemals staatlichen Postunternehmen gibt es auch private Postdienstleister. Meist handelt es sich dabei um Tochterunternehmen von Zeitungsverlagen, die in ihrer Verbreitungsregion durch ihre Zeitungszusteller bereits über eine gute Infrastruktur verfügen. Auch wird diese Dienstleistung von Kurier- und Logistikunternehmen angeboten, welche sich in einem Verbund zusammengetan haben.

In Deutschland ist das gewerbliche Anbieten von Postdienstleistungen bis 1000 Gramm jedermann erlaubt, wenn er eine Erlaubnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen besitzt (§ 5 Abs. 1 Postgesetz). Bis zum 31. Dezember 2007 stand der Deutschen Post AG für Briefsendungen bis 50 Gramm eine Exklusivlizenz zu (§ 51 Postgesetz).

Wer ohne diese Lizenz tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 49 Postgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Postdienste und Logistikdienste

Durch die Umwandlung der ehemaligen Postbehörden in privatwirtschaftliche Gesellschaften stellt sich die Frage, was diese von der Branche der übrigen Transport-, Kurier- und Logistikdienste unterscheidet. Die ehemaligen Staatsbetriebe haben die Pflicht ein flächendeckendes Netz für die postalische Versorgung der Bevölkerung zu unterhalten, den sogenannten Universaldienst. Der Universaldienst muss sicherstellen, dass jeder Bewohner Postsendungen (Briefe, Zeitschriften, Kataloge und Päckchen) versenden und das dafür notwendige Porto kaufen kann. Außerdem müssen an ihn adressierte Postsendungen werktäglich zugestellt werden. Dies gilt auch für die Bewohner der Halligen, für Bergbewohner, die an manchen Tagen nur mit Skiern erreicht werden können, und für aus anderen Gründen abgelegen wohnende Bürger.

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Siehe auch

 Portal:Post – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Post

Weblinks

Wiktionary: Post – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Post – Quellen und Volltexte
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Post aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.