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Patronym

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Ein Patronym oder Vater(s)name (griechisch πατρωνυμία oder πατρωνυμικόν [sc. ὄνομα]) ist ein vom Vornamen des Vaters oder eines entfernteren männlichen Vorfahren abgeleiteter Name. Nimmt der Name auf die Mutter Bezug, so nennt man ihn Metronym (zu μήτηρ mētēr) oder latinisiert Matronym (zu mater).

Prinzipiell sind zwei Arten zu unterscheiden:

  • der von Vater/Mutter oder auch Großvater/Großmutter abgeleitete, nicht vererbliche Name zusätzlich zum oder anstelle vom Familiennamen (echtes Patro-/Matronym; bisweilen mit einer Erbnamensitte verbunden)
  • der von Vater/Mutter oder einem entfernteren Vorfahren abgeleitete Name, der als Familienname auf die Abkömmlinge übergeht (patro-/matronymischer Familienname; Familienname mit Abstammungsbezeichnung).

Patronyme sind abzugrenzen von Namen, die „Verwandtschaft im Geiste“ ausdrücken und so beispielsweise auf Paten oder religiöse Gestalten Bezug nehmen, wobei ebenfalls Abstammungsbezeichnungen vorkommen können (z. B. amhar. ወለተ ማርያም Wälättä Maryam ‚Tochter von Maria‘; ወልደ ስላሴ Wäldä Sǝllase ‚Sohn der Trinität‘).

Allgemeines

Sprachliche Form

Sprachlich kann das Patronym in folgenden Formen auftreten:

  • in Verbindung mit einer Abstammungsbezeichnung (z. B. arab. ابن ibn bzw. im Kontext بن bin/بنت bint; hebr. בֵּן ben/בַּת bat; aserbaidschan. oğlu/qızı); auch als
– alle in der Bedeutung ‚Sohn/Tochter von‘
  • mit rein morphologischer Kennzeichnung (z. B. russ. -ович/-овна; armen. genitivisch )
  • ungekennzeichnet (also wie ein weiterer Vorname)
  • abgekürzt (z. B. im Tamil vorangestellt)

Rechtliche Behandlung

Länder mit Patronym

Echte Patronyme sind beispielsweise in folgenden Ländern von Rechts wegen ausdrücklich vorgesehen:

  • neben Familiennamen:
  • anstelle von Familiennamen:
    • IslandIsland Island: föður- eða móðurnafn[15] – Name des Vaters oder der Mutter als Kennzeichnungsname (kenninafn)
    • EritreaEritrea Eritrea: ስም ኣቦን፡ ስም ኣቦሓጎን (sǝm abbon sǝm abboḥaggon)[16] – Name des Vaters und des Großvaters
    • SomaliaSomalia Somalia: magaca aabbaha iyo kan awoowaha = اسم الاب والجد (ism al-ab wa-'l-ǧadd)[17] – Name des Vaters und des Großvaters

In Skandinavien besteht die Möglichkeit, ein Patronym für ein Kind zum Familiennamen zu machen:

  • DanemarkDänemark Dänemark: Patronymnavne og andre efternavne – forældrenes fornavn[18]
  • SchwedenSchweden Schweden: Efternamn – föräldrarnas förnamn[19]
  • NorwegenNorwegen Norwegen: Avledede etternavn – foreldrenes fornavn[20]

Deutschland

Das deutsche Sachrecht kennt nur Vor- und Familiennamen (§ 21 PStG). Ein echtes Patronym ist also für eine von Geburt an deutsche Person nur als weiterer Vorname möglich.[21]

Für die Namensführung von Ausländern ist deren Heimatrecht maßgeblich (Art. 10Vorlage:Art./Wartung/buzer EGBGB). Ein echtes Patronym bleibt also grundsätzlich erhalten[22] und wird ins Personenstandsregister entweder als so genannter Zwischenname oder, wenn es den Familiennamen ersetzt, als Familienname eingetragen. Ein Zwischenname wird im Meldewesen wie ein weiterer Vorname behandelt.[23]

Ist für das Personenstandsregister eine Umschrift erforderlich, so ist nach Möglichkeit die in einer Urkunde des Heimatstaates wie etwa dem Reisepass enthaltene Umschrift zu übernehmen; hilfsweise ist nach ISO-Norm umzuschreiben.[24] Es kommt insbesondere im osteuropäischen Bereich vor, dass Vor- und Familienname im Reisepass auch in einer meist am Englischen orientierten Umschrift eingetragen sind,[25] das Patronym aber nur in Originalschrift.[26] In diesem Fall werden Vor- und Familienname nach dem Reisepass, das Patronym jedoch gemäß ISO-Umschrift erfasst.[27]

Bei einem Statutenwechsel hin zum deutschen Recht infolge von Einbürgerung oder Rechtswahl (anlässlich Eheschließung oder Geburt, Art. 10 Abs. 2 und 3 EGBGB) räumt Art. 47Vorlage:Art./Wartung/buzer EGBGB gewisse Wahlmöglichkeiten ein. So kann ein echtes Patronym, das neben einem Familiennamen steht, unter Angleichung an das deutsche Recht zum weiteren Vornamen werden oder auch entfallen. Wird keine derartige Erklärung abgeben, bleibt das Patronym als solches bestehen, es wird aber z. B. im Reisepass nicht angegeben.[28] Wurde bisher kein Familienname geführt, so wird beim Statutenwechsel ein Patronym ggf. zum Familiennamen (Beispiel: Yared Dibaba).

Namensbildung nach Sprache

Westgermanische Sprachen

Deutsch

Familiennamen sind seit dem Spätmittelalter üblich, und Patronymika werden sekundär fixiert. Das Patronym konnte allein oder in Verbindung mit einem Familiennamen gebraucht werden. Beispiel: Peter Aretz Hauser „Peter Hauser, Arnolds Sohn“. In alten Urkunden ist er dann als Peter Aretz, Peter Hauser oder Peter Aretz Hauser zu finden. Im Herzogtum Schleswig wurden Familiennamen per königlich-dänischem Dekret erst 1771 eingeführt. Dennoch blieb die patronymische Namensgebung noch bis in das 19. Jahrhundert in vielen Orten in Gebrauch.[29]

Im deutschen Sprachraum sind etliche Vorsilben und Endungen bekannt:[30]

  • Die Bildung des Patronyms erfolgte im norddeutschen Sprachraum nach dänischem Vorbild oft durch Anhängen der Endung -sen („Sohn“) an den Vornamen. Beispiele: Peter Jans-sen „Peter, Sohn des Jan
  • Im nordostdeutschen Sprachraum sind oft Patronyme mit der Endung -ke/-cke (niederdeutsche Verkleinerungsform) zu finden. Beispiel: Geri-cke „der kleine vom Gerhardt (oder Gerd)“ / „Sohn des Gerhardts (oder Gerds)“. Seit der napoleonischen Gesetzgebung 1808 bzw. 1811 zur Fixierung der Nachnamen setzte sich allmählich durch, dass als Nachname nicht der väterliche Vorname übernommen wurde.
  • Auch waren Patronyme auf Genitiv-Endungen verbreitet.
    • im ganzen Nordwesten auf -s (starker Genitiv), z. B. Hendricks, Hermanns, Mertens. Ob es sich bei einem aus einem Vornamen gebildeten Familiennamen um eine patronymische Ableitung auf -sen mit verschliffener Endung oder um ein Genitiv-s handelt, lässt sich nur ermitteln, wenn der Name auf seinen Ursprung zurückgeführt wird.[29]
    • Namen auf -en (schwacher Genitiv) im nordwestlichen und westlichen Deutschland in einem Saum von Ostfriesland über Emsland, Westmünsterland, Niederrhein, Eifel, Hunsrück bis zum Saarland. Teils auch an der schleswig-holsteinischen Westküste, vor allem in Nordfriesland. Das Suffix -en wurde bei Rufnamen verwendet, die entweder auf einen Vokal oder überwiegend auf die Konsonanten -t, -s, -z enden, z. B. Otten (aus Otto), Kuhnen (Kuno), Kürten (Kurt), Hansen (Hans), Heinzen (Heinz). Auch weitere Konsonanten sind bekannt.
    • schwacher und starker Genitiv können, vor allem im Niederdeutschen, miteinander kombiniert sein, z. B. Kun-en-s (zu Kuno).
    • Latinisierte Formen lauten auf -i, -is, -ae (z. B. Pauli, Wilhelmi, Caspari, Jakobi).
  • In althochdeutscher Zeit wurden Patronyme mit der Endung -ing (Alberding zu Albert, Humperding zu Humbert) gebildet; diese Bildung verschwand bald, hielt sich insbesondere in Westfalen aber länger.
  • Im ganzen Süden des deutschen Sprachgebiets, somit auch in der Schweiz und in Österreich, ist die Bildung auf -er weitaus am häufigsten, teils auch in der Variante -ler.
  • Seltener ist -man, ein altes Diminutiv.[31]
  • Ableitungen, die sich auf die Mutter beziehen, trifft man im deutschen Sprachraum seltener. So führt beispielsweise der Name Tilgner auf Ottilie, Trienes auf Trina oder Triene zurück.

Friesisch

Das patronymische System erlosch in Ostfriesland Mitte des 19. Jahrhunderts. Es wurde auf Anordnung Napoleons im Jahre 1811 verboten (Dekret vom 18. August 1811, Einführung des Code Napoléon). Ähnliches erließ 1826 König Georg IV. von Hannover (Verordnung des Jahres 1826, die Namensgebung betreffend, 12. Mai 1826), bekräftigt 1857 (Erlass vom 23. Dezember 1857).

Zuvor erhielten die Söhne die Vornamen ihrer Großeltern, der erste Sohn den des Großvaters väterlicherseits, der zweite Sohn des Großvaters mütterlicherseits (Erbnamensitte). Ähnlich wurden die Namen der Töchter vergeben. Bei den weiteren Kindern folgten Onkel, Tanten, aber auch Taufpaten. Als Familiennamen trugen die Kinder den Vornamen des Vaters versehen mit einem Genitiv-s. Die Frauen behielten bei der Heirat in der Regel ihren Namen.[32][33] Die ost- und westfriesische Patronymbildung erfolgte durch Anhängen von Genitivendungen: Friesisch auf -a: Fockena zu Focko, Albertsma zu Albert, Ludinga zu Ludo.

Ebenfalls bis in das 19. Jahrhundert war die patronymische Namensgebung in Nordfriesland üblich. 1771 wurde diese Praxis im Herzogtum Schleswig verboten, blieb aber im Westteil der Insel Föhr und auf Amrum bis 1828 erhalten, da diese Landesteile direkt zum dänischen Königreich gehörten. Auf Föhr und Amrum wurde hierfür auch die genitivische Form des Rufnamens des Vaters verwendet, während bei festlandfriesischen Familiennamen die Endung -sen wie im Dänischen und Jütischen für „Sohn des“ steht. Als im Laufe des 19. Jahrhunderts feste Familiennamen aufkamen, änderten viele inselfriesische Familien ihre Namen von der Genitivform in die -sen Form um, so z. B. Ketels zu Ketelsen, Knuten zu Knudsen.[34]

Niederländisch

In den Niederlanden erfolgte die Bildung wie im Deutschen und zusätzlich mit der Endung -zoon. Diese Form wurde häufig auch zusammengezogen z. B. zu Jansz, Di(e)rksz, Cornelisz usw.

Jedoch waren im Norden des Landes auch die Endungen -ma und -sma (Reemtsma) in Gebrauch. In der Provinz Friesland sind sie noch heute offiziell in Gebrauch. Gebildet werden sie mit der Endung -s. Als weibliche Endung findet man -dochter.

Nordgermanische Sprachen

Besonders häufig treten patronymisch abgeleitete Familiennamen in skandinavischen Ländern auf.


Dänisch

In Dänemark erfolgt die Bildung durch die Endung -sen, früher auch -son, weibliches Suffix ist -datterTochter

Mit Inkrafttreten des neuen dänischen Namensrechts am 1. April 2006 können Eltern ihren Kindern wieder einen Vatersnamen bzw. Muttersnamen als Familiennamen geben.

Beispiel:

  • Vater: Morten Jakobsen
  • Mutter: Gunhild Jakobsen
  • Sohn: Nikolaj Mortensøn / Mortenssøn oder Nikolaj Gunhildsøn / Gunhildssøn[35]
  • Tochter: Vibeke Mortensdatter oder Vibeke Gunhildsdatter[35]

In Dänemark gilt also nicht mehr – wie beispielsweise in Deutschland – der Grundsatz, dass Kinder den gleichen Familiennamen führen müssen wie zumindest ein Elternteil.

Schweden

In Schweden erfolgte die Bildung für Söhne mit der Endung -son, für Töchter mit der Endung -dotter. Ab ungefähr der Zeit der schwedischen Reichsgründung im Jahr 1523 gaben sich Adelige, Handwerker und Soldaten zunehmend Familiennamen. Patronyme waren jedoch bis in die 1860er Jahre sehr häufig. Bis in das 20. Jahrhundert gab es keine feste Namensgesetzgebung. Mit der Einführung einer solchen im Jahr 1901 wurden Patronyme verboten. Bis in die 1960er Jahre hinein gab es jedoch Ausnahmen. Ab 1982 konnten patronymische bzw. metronymische Namen auf Antrag hin wieder geführt werden. Seit dem 1. Juli 2017 sind Eltern frei, ihren Kindern ein echtes Patronym oder Metronym statt des üblichen Familiennamens zu geben.[36]

Die meisten schwedischen Nachnamen, die mit -son enden, sind heute keine echten Patronyme, sondern Familiennamen (sekundäre Patronymika). Namen, die auf -son enden, sind nach wie vor sehr üblich. Ungefähr 3 Mio. Schweden, also ein Drittel der Gesamtbevölkerung, tragen einen solchen Namen. Der häufigste Nachname in Schweden ist bis heute Johansson mit rund 280.000 Trägern. Namen auf -dotter sind hingegen selten. Im Jahr 2004 trugen nur knapp 4.000 Schweden einen solchen Namen.[37][38][39]

Norwegen

In Norwegen kommt Bildung auf -sen vor. Patronyme waren hier allerdings nie so häufig wie in den anderen skandinavischen Ländern. Viel verbreiteter sind hier die Herkunftsnamen, das heißt, der heutige Familienname ist der Name des Hofes, woher die Familie ursprünglich stammt.

Island

Island kennt nur in Ausnahmefällen Familiennamen, hier sind die Patronyme bis heute offizieller Nachname. Auch Matronyme sind in Gebrauch, allerdings seltener. Die Bildung erfolgt mit Hinterglied -son bzw. weiblich durch -dóttir, beispielsweise Freydís Eríksdóttir ('Tochter des Erík') oder Eilífr Goðrúnarson ('Sohn der Goðrún').

Färöer

Auf den Färöern gilt das isländische Prinzip optional.


Vereinigte Staaten

Das sehr häufige Auftreten des Familiennamens Johnson in den Vereinigten Staaten, überwiegend an der Ostküste, einschließlich der Südstaaten bis Texas, auch an Teilen der Westküste, weist zunächst auf die große Anzahl niederländischer und skandinavischer Einwanderer im 17. Jahrhundert hin, mit der explizit viele Johanzoons, resp. Johanssons mit ihren Familien an die Küsten der Neuen Welt gekommen waren. Da diese Siedler der Ersten Welle dort reichlich Land vorfanden, ließen sie sich als Farmer nieder und mussten noch nicht weiter ins Landesinnere ziehen. Mit der Zeit hatte sich – über die Schreibweise des englischen Vornamens John – der Familienname zu Johnson geformt. Da – bis zum Sezessionskrieg – alle Sklaven den Nachnamen ihrer Herrschaftsfamilien annehmen mussten, ist Johnson hauptsächlich wegen des überwiegenden Vorkommens in der afroamerikanischen Bevölkerung der häufigste Familienname in den USA.

Slawische Sprachen

In Russland ist das Patronym (о́тчество otschestwo, meist übersetzt als „Vatersname“) ein regulärer Namensbestandteil, der auf den Vornamen folgt und dem Familiennamen voransteht. Ähnliche Regelungen bestehen in Weißrussland, der Ukraine und Bulgarien.

Gebildet wird das Patronym durch Anhängen eines Suffixes:

  • Russisch: -owitsch, -ewitsch und manchmal -itsch (männlich) bzw. -owna oder -ewna sowie selten -itschna, -initschna (weiblich)
  • Bulgarisch: -ow oder -ew (männlich), -owa oder -ewa (weiblich)
  • Ukrainisch: -owytsch oder -ewytsch (männlich), -iwna (weiblich)
  • Weißrussisch: -awitsch (männlich), -auna (weiblich)
  • Polnisch: -owicz, -ewicz und manchmal -icz (männlich), -owna oder -ewna (weiblich)

Beispiele:

Das Patronym steht im Russischen immer unmittelbar nach dem Vornamen („Alexander Sergejewitsch Puschkin“). In Dokumenten können Vorname und Patronym auch zusammen nach dem Familiennamen genannt werden („Puschkin Alexander Sergejewitsch“). Dies stiftet unter Ausländern gelegentlich Verwirrung über die Namensbestandteile, da im Russischen in diesen Fällen kein Komma nach dem Familiennamen gesetzt wird. Wird nur das Initial des Patronyms genannt, so wird immer auch der Vorname abgekürzt („A. S. Puschkin“). In deutschen Texten wird der Vatersname russischer Personen nur dann genannt, wenn eindeutige Identifizierbarkeit einer Person und Vollständigkeit besonders erwünscht sind, etwa in Lexika[40]. In einfachen Texten – etwa in Medienberichten – wird hingegen auf den Vatersnamen verzichtet.

Die höfliche Anrede unter Personen, die sich siezen, besteht im Russischen aus dem Vornamen und dem Patronym („Здравствуйте, Александр Сергеевич“! – „Ich grüße Sie, Alexander Sergejewitsch!“). Eine Anrede mit dem Familiennamen nach westlichem Muster („Herr Puschkin“) ist sprachlich zwar möglich, klingt im Russischen aber trocken und betont den Abstand. Allerdings wird sie bei Ausländern ohne Vatersnamen verwendet. Unter guten Bekannten, die sich – wie in auch anderen Ländern üblich – nur mit dem Vornamen ansprechen, kann eine kumpelhafte Anredeform in Ausnahmefällen auch nur aus dem Vatersnamen bestehen.

Ausländer tragen in Russland heute keine Vatersnamen mehr; noch im 19. Jahrhundert war dies jedoch üblich, so dass in Russland z. B. Heinrich Johann Friedrich Ostermann als Andrei Iwanowitsch Osterman (mit Andrei (eigtl. Andreas) für Heinrich, und Iwanowitsch für seinen Vater Johann Conrad), Burkhard Christoph von Münnich als Christofor Antonowitsch Minich (mit Antonowitsch für seinen Vater Anton Günther) und Karl Robert von Nesselrode als Karl Wassiljewitsch Nesselrode (mit Wassiljewitsch für seinen Vater Wilhelm Karl, wohl da dies russischer klingt als das eigentlich korrektere Wilgelmowitsch) bekannt waren.

In der Sowjetunion hatten alle Menschen einen Vatersnamen. So hieß beispielsweise der armenische Schachweltmeister Tigran Petrosjan offiziell auf Armenisch Tigran Wartani Petrosjan (Wartani ist der Genitiv von Wartan) und auf Russisch Tigran Wartanowitsch Petrosjan (Тигран Вартанович Петросян). Inzwischen wurden die Vatersnamen in Ländern wie Estland oder Armenien wieder abgeschafft.

Als Familiennamen existieren Namen patronymischen Ursprungs in allen slawischen Sprachen, z. B. polnisch Janowicz „Nachfahr eines Jan (Johannes)“, Wojciechowski „Nachfahr eines Wojciech (Adalbert)“, Andrzejczak „Nachfahr eines Andrzej (Andreas)“, serbokroatisch Petrović „Nachfahr eines Petar (Peter)“, Ivanišević „Nachfahr eines Ivaniš (Johannes)“.

Bis zu den Teilungen Polens hatten die Juden in Osteuropa keine Familiennamen, nur das Patronym in der hebräischen Form mit Ben oder der polnischen Form mit -icz. Auf dem Balkan haben sich Familiennamen bei Nicht-Adligen erst im 19. Jahrhundert durchgesetzt, so dass etwa Vuk Karadžić seine ersten Bücher noch mit dem Patronym Vuk Stefanović (ohne Familiennamen; in Jacob Grimms deutscher Übersetzung Wuk Stephanowitsch) veröffentlichte. Im orthodoxen Bereich sind patronyme Namensbildungen mit Bezug auf den kirchlichen Beruf des Vaters ebenfalls verbreitet – vgl. serbisch Popović „Sohn des Priesters“ (und auch rumänisch Popescu „Sohn des Priesters“, Diaconescu „Sohn des Diakons“).

Romanische Sprachen

Der römische Name bestand, ähnlich wie heute, aus einem Vornamen und einem Familiennamen, teilweise ergänzt durch einen oder mehr Beinamen (Cognomen und Agnomen). In offiziellen Inschriften und Dokumenten fügte man außerdem noch die Tribus sowie den Vaternamen, z. B. Marci filius (= Sohn des Marcus), hinzu, um den Träger als römischen Bürger zu kennzeichnen. Dies unterschied ihn von einem Freigelassenen, welcher den Vornamen seines ehemaligen Herrn mit dem Zusatz libertus trug, und den anderen Reichsbewohnern, welche ihr eigenes Namenssystem hatten und bei Erhalt des römischen Bürgerrechts einen Namen nach dem Muster der Freigelassenen annahmen, mit dem Namen des amtierenden Herrschers anstelle des ehemaligen Herrn.

Der römische Vatername wurde dem Familiennamen nach- und dem Beinamen vorangestellt (z. B. Marcus Tullius Marci libertus Tiro). Die Bildung erfolgte, indem man die geschlechtsspezifische Nominativendung -us beim Vornamen des Vaters bzw. ehemaligen Herren durch die Genitivendung -i ersetzte und den Zusatz filius (Sohn) oder libertus (Freigelassener) hinzufügte.

Das römische Vaternamenssystem, welches ohnehin nur nebenbei benutzt wurde, verschwand im Jahr 212 n. Chr., als Kaiser Caracalla mit der Constitutio Antoniniana das römische Bürgerrecht an fast alle Reichsbewohner verlieh. Seine Funktion, römische Bürger von den Freigelassenen und anderen Reichsbewohnern zu unterscheiden, war nun überflüssig geworden.

Nach dem Untergang des römischen Reiches kam es allerdings in einigen romanischen Sprachen teilweise wieder in Gebrauch.

Einige Beispiele für patronymisch gebildete Familiennamen:

Keltische Sprachen

  • Gälisch: Mac-, Mc- (Sohn von), Nic- (Tochter von); außerdem: Ó-, Ua- (Enkel von), Ní- (Enkelin von)
  • Walisisch: Mab-, Map-, ap- (Sohn des)

Indoiranische Sprachen

Semitische Sprachen

Ural-Altaische Sprachen

Austronesische Sprachen

Weitere Sprachen

  • Griechisch: Reste in Familiennamen, zum Beispiel -poulos, -idis, -iadis, -oglou (von türkisch -oğlu (-sohn)); der Genitiv des Vornamens wird (wie in den slawischen Sprachen) als Vatername gebraucht, z. B. Giorgos Andrea Papandreou und in amtliche Identitätspapiere eingetragen.

Literatur

  • Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Duden, Lexikon der Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. Dudenverlag, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich 2008, ISBN 978-3-411-73111-4.
  • Dietmar Urmes: Etymologisches Namenlexikon. Das Herkunftswörterbuch. Marix, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-86539-091-2.

Weblinks

Wiktionary: Patronym – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Vatersname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Закон за гражданската регистрация, Art. 9
  2. Закон за българските лични документи, Art. 19
  3. Гражданский кодекс Российской Федерации, Art. 19; Семейный кодекс Российской Федерации, Art. 58
  4. Грамадзянскі кодэкс Рэспублікі Беларусь, Art. 18; Кодэкс Рэспублікі Беларусь аб шлюбе і сям'і, Art. 69
  5. Цивільний кодекс України, Art. 28; Сімейний кодекс України, Art. 147
  6. Codul civil al Republicii Moldova, Art. 36
  7. Հայաստանի Հանրապետության քաղաքացիական օրենսգիրք, Art. 22; Հայաստանի Հանրապետության ընտանեկան իրավունք, Art. 45
  8. Azərbaycan Respublikasının Mülki Məcəlləsi, Art. 26; Azərbaycan Respublikasının Ailə Məcəlləsi, Art. 53
  9. Қазақстан Республикасының азаматтық кодексі, Art. 15; Неке (ерлі-зайыптылық) және отбасы туралы кодексі, Art. 63
  10. O'zbekiston Respublikasining Fuqarolik kodeksi, Art. 19; O'zbekiston Respublikasining Oila kodeksi, Art. 69
  11. Кыргыз Республикасынын Граждандык кодекси, Art. 54; Кыргыз Республикасынын Үйбүлө кодекси, Art. 63
  12. Кодекси граждании Ҷумҳурии Тоҷикистон, Art. 20; Кодекси оилаи Ҷумҳурии Тоҷикистон, Art. 58
  13. Гэр бүлийн тухай хууль, Art. 24
  14. የፍትሐ ብሔር ሕግ, Art. 32, 36
  15. Lög um mannanöfn, 1996 nr. 45 17. maí, Art. 8
  16. ሲቪላዊ ሕጊ ሃገረ-ኤርትራ, Art. 31, 32
  17. Xeerka Madaniga Soomaaliyeed = القانون المدني الصومالي, Art. 38
  18. Navneloven, § 7
  19. Lag (2016:1013) om personnamn, § 4
  20. Lov om personnavn (navneloven), § 4
  21. vgl. ECLI:DE:KG:2006:0329.1W71.05.0A (Christiansdottir)
  22. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 (XII ZB 180/12; bulgarischer Vatersname Naydenova), vom 9. Juni 1993 (XII ZB 3/93; Aussiedler aus der UdSSR) und vom 26. Mai 1971 (IV ZB 22/70; marokkanischer Vatersname ben Mohamed unter Hinweis auf Arrêté viziriel vom 3. April 1950)
  23. Der Umgang mit Vatersnamen, in: Rehm: Newsletter Pass-, Ausweis- und Melderecht (November/Dezember 2015)
  24. Nr. A 4.2 PStG-VwV
  25. vgl. ICAO Doc 9303-3, Abschnitt 6.B.
  26. für Russland: Приказ Федеральной миграционной службы (ФМС России) от 15 октября 2012 г. N 320, Abs. 97
  27. Reinhold Vogt: Die Namensführung in der Ehe im Wandel der obergerichtlichen Rechtsprechung (2007), S. 3
  28. Nr. 4.1.2.2 PassVwV
  29. 29,0 29,1 Patronymische Namensbildung im Herzogtum Schleswig (Memento vom 17. Februar 2007 im Internet Archive)
  30. Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. dtv-Band 2490. dtv, 1998 (1. Aufl.), ISBN 3-423-03266-9, S. 78ff
  31. Kunze 1998, S. 69
  32. Manno P. Tammena: Namengebung in Ostfriesland. ISBN 978-3-939870-59-3
  33. Michael Heinze: Vier Nachnamen in einer Familie. In: Ostfriesen-Zeitung, 12. April 2000 (online)
  34. Volkert F. Faltings (Hrsg.): Kleine Namenkunde für Föhr und Amrum. Helmut Buske, Hamburg 1985, ISBN 3-87118-680-5, Bildung des Nachnamens.
  35. 35,0 35,1 Dänisches Namensgesetz, abgerufen am 5. Mai 2009, 12:40 Uhr. Übersetzung der für den Nachweis wesentlichen Passagen:
    § 1, Abs. 1: Diejenigen oder derjenige, der das Sorgerecht für ein Kind haben, müssen spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes einen Nachnamen wählen, auf den das Kind ein Anrecht nach §§ 2–4 oder 6–8 hat.
    § 1, Abs. 2: Geschieht die Namenswahl nicht in der in Abs. 1 angegebenen Frist, bekommt das Kind den Nachnamen der Mutter. Das gilt jedoch nicht, wenn schon der Nachname der Mutter nach § 7, Abs. 1, Nr. 1 oder 2 gewählt wurde. In diesem Fall erhält das Kind nach § 7, Abs. 1, Nr. 1 abhängig von seinem Geschlecht den Vornamen der Mutter mit dem Suffix -søn oder -datter.
    § 7, Abs. 1: Als Nachname kann des Weiteren genommen werden: einer der Vornamen der Eltern mit dem Suffix -søn oder -datter,
    § 7, Abs. 2: einer der Vornamen der Eltern mit einem anderen Suffix, das die Verwandtschaft zeigt, wenn der Name in einer Kultur Tradition hat, die dieses zuläßt […]
  36. Civilutskottets betänkande 2016/17:CU4 – En ny lag om personnamn (in Schwedisch)
  37. Var tredje svensk har ett son-namn, Veröffentlichung der schwedischen Statistikbehörde SCB (PDF-Datei; 186 kB)
  38. http://web.comhem.se/~u31263678/genealogy/Namn.pdf
  39. Archivierte Kopie (Memento vom 6. Juli 2009 im Internet Archive)
  40. siehe hierzu Wikipedia:Namenskonventionen/Kyrillisch#Personennamen
  41. Karine Megerdoomian: The structure of Persian names (2008), 3.2.1 suffixes, 3.3 prefixes
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