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Massaker vom Lago Maggiore

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Stolpersteine zur Erinnerung an das Massaker von Meina

Die Massaker vom Lago Maggiore waren die ersten Massenmorde an Juden in Italien. Im September 1943 ermordeten Angehörige der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS Adolf Hitler 50 Juden auf der piemontesischen Seite des Lago Maggiore, darunter 16 Gäste des Hotels Meina, das Massaker von Meina. Dazu kamen weitere Morde an Juden in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang, nämlich im September in Novara sowie im Oktober in Intra, so dass oft eine Opferzahl von insgesamt 56 Personen angegeben wird. 1968 verurteilte das Landgericht Osnabrück insgesamt fünf Personen wegen dieses Verbrechens, der Bundesgerichtshof hob jedoch 1970 die Urteile wegen Verjährung auf.

Ausgangssituation

Im Juli 1943 wurde es für das nationalsozialistische Deutschland zunehmend unsicher, ob es noch auf Italien als Bündnispartner zählen konnte. Nach der Landung der Alliierten in Sizilien ersetzte König Viktor Emanuel III. Benito Mussolini als Staatschef durch den Marschall Badoglio; Mussolini kam in Haft. In dieser Situation der Ungewissheit wurden vorsorglich Truppen nach Italien verlegt. So wurde die 1. SS-Panzergrenadier-Division „Leibstandarte SS Adolf Hitler“, eine Eliteeinheit der Waffen-SS, Anfang August 1943 von der Ostfront nach Oberitalien verlegt. Als am 8. September 1943 bekannt wurde, dass die Regierung Badoglio den Waffenstillstand von Cassibile mit den Alliierten geschlossen hatte, besetzten Wehrmachts- und auch SS-Einheiten das ganze Land. Sie übernahmen die Kontrolle über das Land und entwaffneten auch die italienischen Soldaten. Das 1. Bataillon des 2. Regiments der SS-Einheit unter der Führung des SS-Hauptsturmführers Hans Becker und seines Stellvertreters, des SS-Hauptsturmführers Heinz Roehwer, wurde zwischen dem 11. und 14. September 1943 in die Provinz Novara in der Nähe des Westufers des Lago Maggiore verlegt.

Am Lago Maggiore lebte zu dieser Zeit eine Reihe jüdischer Familien. Einige waren dort schon länger ansässig, andere hatten sich vor der schärfer werdenden Repression im faschistischen Italien, aber auch vor den alliierten Bombenangriffen auf italienische Großstädte in diese nahe der Schweizer Grenze gelegene Region zurückgezogen, wieder andere waren mit Hilfe des italienischen Konsulats aus Thessaloniki (Griechenland) vor den dortigen Judenverfolgungen der Deutschen geflüchtet. Ein Großteil von ihnen besaß die italienische Staatsbürgerschaft, prominent darunter etwa Ettore Ovazza oder der frühere Geschäftsführer der Reifenfirma Pirelli in London, Mario Luzzatto, andere waren Staatsangehörige von Griechenland, Spanien oder der Türkei.

Ablauf

Karte mit den Orten des Massakers
Zeitungsmeldung vom 23. Oktober 1943 in der Libera Stampa, einem damals zweiwöchtlich erscheinenden Organ der Tessiner Abteilung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) in Lugano, Schweiz

Am 15. September 1943 verhafteten Angehörige der 3., 4. und 5. Kompanie des Bataillons in einer abgestimmten Aktion in Meina, Arona, Baveno, Mergozzo und Orta San Giulio eine Reihe von Zivilpersonen, die sie mit Hilfe von Listen der kommunalen Behörden als Menschen jüdischer Abstammung identifiziert hatten.[1] In Baveno, wo der Stab des Bataillons und zwei Kompanien Quartier genommen hatten, begannen die Verhaftungen möglicherweise bereits am 13. September und wurden bis zum 15. September fortgesetzt.[2] Am 16. September geschah dasselbe in Stresa, am 17. September in Pian Nava.[3] In allen Fällen wurden auch Wertgegenstände und beträchtliche Geldsummen teils gestohlen, teils erpresst. Die SS-Leute begingen auch weitere Verbrechen; so vergewaltigte einer der Kompanieführer im Laufe eines Zechgelages die Ehefrau des Hausverwalters einer Villa, deren geflohener Besitzer Jude war.

In Meina hielten Mitglieder der 4. Kompanie im dortigen Grand Hotel 16 Hotelgäste als Juden fest, darunter die Mitglieder dreier aus Saloniki geflüchteter Familien im Alter zwischen zwölf und 76 Jahren. Sie verhafteten zudem die fünfköpfige Familie des Hotelbesitzers, Juden türkischer Nationalität. Die Zahl der gefangen genommenen Juden verschiedener Nationalität, verschiedenen Alters und verschiedener Vermögensverhältnisse in den übrigen Orten lag bei neun in Arona, drei in Mergozzo, 14 in Baveno, vier in Stresa, zwei in Orta und zwei in Pian Nava. Es handelt sich durchweg um Mindestzahlen, möglicherweise waren mehr Personen betroffen.

Zwischen dem 19. und dem 22. September 1943 fand in Baveno eine Kompanieführerbesprechung des Bataillons unter Leitung des Hauptsturmführers Röhwer statt, der während des Urlaubs seines Vorgesetzten den Truppenteil kommissarisch befehligte. Bei diesem Treffen wurde der Beschluss gefasst, die gefangenen Juden zu töten und ihre Leichen in den Lago Maggiore zu werfen. Diesen Befehl gaben die Kompanieführer an ihre Untergebenen weiter.

In der Nacht vom 22. auf den 23. September holte ein Exekutionskommando auf drei Fahrten jeweils vier der in Meina festgehaltenen Opfer mit einem Lastwagen ab und erschoss alle auf einem Waldweg. Ein weiteres Kommando ruderte die Leichen in Booten auf den See hinaus und versenkte sie, nachdem sie sie mit Hilfe von Draht durch Eisen und Gesteinsbrocken beschwert hatten. Da zumindest drei von ihnen am nächsten Tag auf dem See trieben und ans Ufer gebracht wurden, konnten sie von vielen Einwohnern gesehen werden. In der folgenden Nacht wurden auch die letzten vier der 16 jüdischen Hotelgäste in derselben Weise erschossen und ihre Leichen beseitigt. Auch in Stresa wurden mindestens vier, in Baveno mindestens zwei der gefangenen Juden in dieser Weise ermordet.

Für die Familie des Hotelbesitzers in Meina, Alberto Behar, setzte sich der türkische Konsul ein, der zum Zeitpunkt der Razzien ebenfalls in Meina wohnte. Er argumentierte, dass die Behars türkische Staatsbürger und damit Angehörige einer neutralen Nation seien, und drohte mit diplomatischen Verwicklungen. Nachdem die SS-Offiziere eine erhebliche Geldsumme von Behar erpresst hatten und ein Versuch, ihn durch SS-Männer zu entführen, gescheitert war, konnte die Familie Behar tatsächlich einen Passierschein erhalten und schließlich in die Schweiz entkommen. Alle anderen gefangen genommenen Juden sind verschollen und wahrscheinlich ebenfalls getötet worden.

Nachdem am Seeufer des schweizerischen Teils des Lago Maggiore eine Leiche angetrieben war und die antisemitischen Verbrechen in der Schweizer Presse gemeldet worden waren, interessierte sich die internationale Presse für die Angelegenheit.[4] Daher sahen sich die Deutschen zu einer Untersuchung der Vorfälle veranlasst, die von Theodor Wisch, dem Kommandeur der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS Adolf Hitler, angeordnet wurde. Die Untersuchung wurde SS-intern geführt, da die Waffen-SS nicht der allgemeinen Militärgerichtsbarkeit unterlag. Die Divisionsrichter, zwei Hauptsturmführer der SS, kamen Ende September oder im Oktober an den Lago Maggiore, führten Vernehmungen von Angehörigen der 3. Kompanie durch und sollen auch ein Verfahren gegen den bzw. die Kompanieführer eingeleitet haben. Die Ermittlungen verliefen ergebnislos. Es sind niemals irgendwelche Akten aufgefunden worden. Ende Oktober wurde die SS-Einheit wieder an die Ostfront verlegt.

Juristische Verfolgung und die Erinnerung an die Verbrechen

Denkmal in Meina

In der Bundesrepublik Deutschland begann die Strafverfolgung der Verantwortlichen für das Massaker erst im Jahre 1964. Veranlasst durch die drohende Verjährung von Mord zwanzig Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, wurden im Oktober sechs Haftbefehle gegen Offiziere der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Kraft gesetzt. Am 8. Januar 1968 wurde die Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte, darunter den kommissarischen Bataillonskommandanten und zwei Kompanieführer, eröffnet; der sechste Angeklagte war während der Ermittlungen verstorben. In drei Fällen lautete die Anklage auf Mord, begangen in grausamer Weise und aus niedrigen Beweggründen sowie Rassenhass. Nach 59 Verhandlungstagen, 130 Zeugenvernehmungen und der Verlesung weiterer 64 Zeugenaussagen sprach das Landgericht Osnabrück am 5. Juli 1968 drei Verurteilungen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an 22 Personen und zwei Verurteilungen zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord aus.

Allerdings hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Berlin alle Urteile am 17. März 1970 auf, da die Taten verjährt seien. Er begründete dies so: Zwar sei gewöhnlich davon auszugehen, dass nationalsozialistische Verbrechen erst nach dem 8. Mai 1945 verfolgt wurden und daher die Verjährung bis zu diesem Datum ruhte (siehe juristische Ausgangslage in der Verjährungsdebatte). In diesem speziellen Fall könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Sache anders liege, denn die Division habe noch 1943 richterliche Ermittlungen wegen der im See treibenden Leichen eingeleitet. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass das damalige Verfahren „aus politischen, rassischen oder religionsfeindlichen Motiven“ niedergeschlagen oder eingestellt wurde. Daher habe die Verjährung nicht bis 1945 geruht, sondern bereits 1943 zu laufen begonnen. Da die Verjährungsfrist für Mord vor 1969 zwanzig Jahre betrug, sei sie im Oktober 1963, ein Jahr vor den Haftbefehlen von 1964, abgelaufen gewesen. Mit den sachlichen Feststellungen und rechtlichen Bewertungen des Landgerichts befasste sich die Revisionsinstanz nicht. Die Bundesanwaltschaft blieb zwar bei ihrer Auffassung, die Verbrechen seien nicht verjährt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[5]

In der Bundesrepublik Deutschland ist mithin keiner der Täter rechtskräftig verurteilt worden.

Im Fall des Massakers von Caiazzo berief sich der Bundesgerichtshof noch am 1. März 1995 zustimmend auf das Urteil von 1970 und erklärte auch dieses Verbrechen für verjährt.[6]

Weitere Morde am Lago Maggiore: Tötung der Familie Ovazza

Am 9. und 11. Oktober 1943 ermordeten Angehörige der 2. Kompanie desselben Bataillons den italienischen Juden Ettore Ovazza und seine ganze Familie in ihrem Stützpunkt, der Mädchengrundschule von Intra, und verbrannten die Leichen im dortigen Heizungskeller. Der Kompanieführer Meir wurde später in mehreren Gerichtsverfahren in Österreich mangels Beweisen freigesprochen. Er konnte dort unbehelligt als Lehrer, zuletzt in einer Position als Schuldirektor, leben. In Italien wurde gegen Meir 1955 in Abwesenheit ein Prozess geführt, in dem er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die aber nicht zur Anwendung kam, da Österreich ihn nicht auslieferte. In Verbania geriet die Angelegenheit bald in Vergessenheit.[7] Erst 1983 wurde in der ehemaligen Mädchenschule, dem heutigen Einwohnermeldeamt, eine Gedenktafel zu Ehren der Familie Ovazza aufgehängt.

Hauptartikel: Ettore Ovazza – Die Ermordung der Familie Ovazza

Literatur

Quellen und historische Arbeiten
  • Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore (auf Deutsch: Im Nichts verschwunden! Das erste Massaker an Juden in Italien am Ufer des Lago Maggiore). In Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, Studienverlag Wien/Innsbruck/Bozen, Seite 81 bis 96, Gelöscht vom Anbieter, aber im Internetarchiv zu finden und http://www.isrn.it/doc/Begozzi.pdf (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt (PDF; 373 kB) einsehbar. Mauro Begozzi, Historiker, ist der wissenschaftliche Direktor des Istituto storico della Resistenza e della società contemporanea nel Novarese e nel Verbano Cusio Ossola “Piero Fornara” in Novara in Italien.
  • Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Band XXX. Amsterdam/München: K. G. Saur Verlag, 2004. ISBN 3-598-23821-5. Hier: Gerichtsentscheidungen des Verfahrens, lfd. Nr. 685.
  • Lutz Klinkhammer: Stragi naziste in Italia. La guerra contro i civili (1943–1944). Donzelli, Rom 1997; dort insbesondere das Kapitel Eccidi sul lago Maggiore.
  • Giovanni Galli: 400 Nomi. L'archivio sulla deportazione novarese: un progetto in corsa (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive). In: Sentieri della Ricerca, Nr. 6, 2008, S. 21–62.
  • La strage dimenticata: Meina settembre 1943, il primo eccidio di ebrei in Italia – Con la testimonianza della superstite Becky Behar (Passio). Interlinea, Novara 2003, ISBN 88-8212-417-7.
  • Francesca Elisabetta Mafrici: I procedimenti del tribunale militare contro militari tedeschi per reati commessi in Italia 1943–1945: La strage di Meina. Tesi di laurea, Università degli studi di Torino, Facoltà di scienze della formazione, 2000/2001.
  • Marco Nozza: Hotel Meina: La prima strage di ebrei in Italia. Mondadori, Mailand 1993 (1. Ausgabe), ISBN 8-804-37577-9. Neuausgabe 2008 bei Il Saggiatore Tascabile.
  • Aldo Toscano: L'olocausto del lago Maggiore (settembre–ottobre 1943). In: Bollettino storico della Provincia di Novara 84,1 (1993), S. 3–98.
  • Christian Walther: Das Massaker von Meina. Ein Polit-Thriller und seine wahre Geschichte. – Kulturplatz vom 11. April 2007; Schweizer Fernsehen 1; kulturplatz. Sendung vom 11. April 2007.
Literarische Rezeption
  • Liaty Pisani: Das Tagebuch der Signora. Diogenes, 2007, ISBN 3-257-06578-7
  • Carlo Lizzani: Hotel Meina. Titania Produzioni et al., 2007.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Angaben dieses Abschnitts basieren im Wesentlichen auf dem umfassendsten Dokument über die Morde, nämlich der Sachverhaltsfeststellung im Urteil des Landgerichts Osnabrück, in: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Spätere Forschungen ergaben einige unwesentliche Modifikationen, die mit Quellenangabe eingefügt werden.
  2. So jedenfalls Klinkhammer 1997, S. 60ff., und Galli 2008, S. 35 ff.
  3. Die Verhaftungen in Pian Nava werden von Galli 2008, S. 39, geschildert.
  4. Siehe das Foto mit der Zeitungsmeldung vom 23. Oktober 1943 in der damals zweiwöchentlich erscheinenden „Libera Stampa“, einem Organ der Sozialistischen Partei Ticinese, der Tessiner Abteilung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) in Lugano, Schweiz
  5. Die Aktenzeichen: 17 Ks 3/67 für das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, 5 StR 218/69 für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Siehe: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: 68er-Serie: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. In: Die Welt, 7. Januar 2008 Online; Kellerhoff ist jedoch im Irrtum bezüglich des Verjährungsgrundes, wie das in Justiz und NS-Verbrechen veröffentlichte BGH-Urteil zeigt. Vgl. auch Giuliana Cardosi: La giustizia negata. Clara Pirani, nostra madre vittima delle leggi razziali. Varese 2005, S. 29 f. Die Namen der Angeklagten werden wiedergegeben als Hans Friedrich Röhwer, Hans Krüger, Karl Schnelle, Oskar Schultz und Ludwig Leithe, vgl. Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore. In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jahrgang, 2009, Heft 1, S. 81–95, hier: S. 89, Online einsehbar, vom Anbieter gelöscht, aber im Internetarchiv einsehbar http://www.isrn.it/doc/Begozzi.pdf (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt (PDF; 373 kB).
  6. Vgl. Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Tübingen: Mohr Siebeck, 2002, S. 132 ff.; vgl. BGH-Urteil vom 1. März 1995, Aktenzeichen StR 331/94 Randnummer 28.
  7. Alexander Stille, Benevolence and Betrayal: Five Italian Jewish Families Under Fascism. London 1993, ISBN 0-09-922341-4. S. 318.
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