Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Kurt-Walter Hanssen

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kurt Walter Hanssen (* 18. März 1903 in Lägerdorf; † 3. Oktober 1945 im Spezialgefängnis Nr. 7, Frankfurt an der Oder) war ein deutscher Jurist und politischer Funktionär (NSDAP). Als Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin während der beiden letzten Jahre des Zweiten Weltkriegs war er der u.a. an zahlreichen Todesurteilen mitbeteiligt

Leben und Tätigkeit

Früher Werdegang

Hanssen besuchte ein Gymnasium. Als Schüler gehörte er 1920 dem Zeitfreiwilligenregiment Kiel an, mit dem er im März 1920 am Kapp-Putsch in Kiel teilnahm. Nach dem Schulbesuch studierte Hannsen Rechtswissenschaften und Staatswissenschaften an den Universitäten Hamburg, München und Kiel. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er im Oktober 1925. Anschließend folgte der juristische Vorbereitungsdienst, den er bei verschiedenen Gerichten absolvierte und mit dem besten der zweiten juristischen Staatsprüfung im Mai 1929 abschloss. Bereits 1928 wurde er m zum Dr. jur. promoviert. Im Mai 1929 kam Hanssen als Gerichtsassessor am das Amts- und das Landgericht in Kiel, wo er noch im selben Jahr zum Hilfsrichter ernannt wurde. Von dort wurde er nach Flensburg versetzt, wo er im Juli 1931 den Rang eines Landgerichtsrates erhielt.

Zum 1. Mai 1933 trat Hnassen in die NSDAP ein. Später wurde er zudem Mitglied der SS in der er den Rang eines SS-Obersturmbannführers erreichte. Im Jahr 1936 verbrachte Hanssen ein Jahr als Schulungswart im Hanns-Kerrl-Lager für Justizreferendare in Jüterbog tätig. Es folgte einer kurze Beschäftigung als Hilfsarbeiter im Reichsjustizministerium.

Im Jahr 1937 wurde Hanssen in den Stab des Stellvertreters des Führers (SdF) abgeordnet, in dem er bis 1942 tätig war. Beim SdF handelte es sich um das 1933 neu geschaffene zentrale Steuerungsorgan zur Führung und Beaufsichtigung des Parteiapparates, dessen tagtägliche Leitung Adolf Hitler als Parteivorsitzender der NSDAP kurz nach der Übernahme der Regierungsvollmacht durch die NSDAP im Frühjahr 1933 seinem Vertrauensmann Rudolf Heß, der seither als Stellvertreter des Führers firmierte, übertragen hatte.

Im Stab des Stellvertreters des Führers übernahm Hanssen die Position des persönlichen Adjutanten von Martin Bormann, der als Stabsführer von Heß (dem Fürherstellvertreter), der zweithöchste Mann in dieser Institution war. Im Rahmen seiner Tätigkeit in der Heß'schen Dienststelle wurde Hanssen im Staatsdienst in den Rang eines Ministerialrats (1. April 1939) und eines Ministerialdirigenten (1. Juni 1941) befördert. Wichtiger noch als dieses formale Avancement war, das Hanssen, nach dem Urteil Johannes Tuchels "eine schnelle und steile Karriere" durchlief.

Nach dem Ausscheiden Heß' im Mai 1941 wurde der Stab des Stellvertreters des Führers in Partei-Kanzlei der NSDAP umbenannt. Hannsen kehrte eineinhalb Jahre später, zum 1. Dezember 1942, ins Reichsjustizministerium zurück, in dem ihm die Führung einer Unterabteilung der Strafrechtsabteilung übertragen wurde. In dieser Stellung unterstand er direkt dem Justizminister Otto Thierack der in Personalunion die genannte Abteilung leitete. Sein Nachfolger als rechte Hand Bormanns wurde ab Oktober 1942 Hellmuth von Hummel.

Generalstaatsanwaltschaft beim Kammgericht (1943 bis 1945)

Auf Empfehlung Thieracks wurde Hanssen im Mai 1943 zum neuen Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin, dem damals größten Gericht Deutschlands, ernannt. Seine Einführung in dieses Amt erfolgte am 19. Mai 1943. In dieser Eigenschaft war er federführend für die von der Generalstaatsanwaltschaft während der letzten beiden Kriegsjahre an diesem Gericht durchgeführten Anklageerhebungen verantwortlich, von denen zahlreiche zu Hinrichtungen der angeklagten Personen führten. Laut der einschlägigen Studie von Johannes Tuchel über die Urteilspraxis des Kammergerichts während des Krieges, tragen die "meisten der überlieferten Anklageschriften" vor dem Kammergericht während der letzten Kriegsjahre "die Unterschrift von Kurt-Walter Hanssen"[1]

Außer der Anklageerhebung vor dem Kammgericht - die Hanssen in der Praxis nicht selbst vornahm, sondern die stellvertretend von Untergebenen besorgt wurde - unterstanden die folgenden Haftanstalten der Aufsicht Hanssens: Untersuchungshaftanstalt beim Kriminalgericht in Moabit, die Haftanstalt Zellegefängnis, das Frauengefängnis in der Barnimstraße, das Strafgefängnis Plötzensee, das Strafgefängnis Tegel, das Zuchthaus Brandenburg an der Havel, das Frauenzuchthaus Cottbus, das Zuchthaus Luckau, das Zuchthaus Sonnenburg und das Strafgefängnis Spandau.

Seine Sicht auf die Kriminalität im Kriege machte Hanssen in einem Lagebericht an das Reichsjustizministerium vom 31. Mai 1943 deutlich:

"Offenbar infolge der stets sehr schnell bekannt werdenden Schwierigkeiten an den eingangs erwähnten Fronten, aber auch wohl auf Grund der ihnen immer mehr bekannt werdenden Unentbehrlichkeit ihrer Arbeitskraft für das Reich ist ein ständig zunehemendes Frechwerden der ausländischen Arbeitskräfte festzustellen...Dies wirkt sich aus in einer Zunahme der Strafverfahren wegen Umgangs mit Kriegsgefangenen, vor allem Franzosen, die mit deutschen Frauen Geschlechtsverkehr gehabt haben und einer - fast alle vertretenen Nationen umfassenden - Vermehrung der Strafverfahren wegen Arbeitsvertragsbruch...Im Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin sind beispielsweise in der Zeit vom 15. Januar 1943 bis 15. Mai 1943 von 51 ergangenen Todesurteilen 26 gegen Ausländer erlassen. Der Anteil der im Strafgefängnis Tegel einsitzenden Ausländer ist auf über 50% gestiegen."

Am 6. September 1943 besichtigte Hanssen das in der Nacht vom 3. zum 4. September 1943 schwer beschädigte Strafgefängnis Plötzensee. Zweck des Besuches war es festzustellen, was mit den über 300 zum Tode verurteilten Häftlingen der Anstalt zu geschehen sollte, insbesondere in hinblick auf weitere Luftangriffe. Hanssen ordnete daraufhin an dass Gnadenverfahren für erurteilte des Sondergerichts "aufs äußerste beschleunigt" werden sollten. Zudem sollten die Strafanstalten Brandenburg und Plötzensee Maschinenpistolen erhalten um Fluchten bei weiteren Luftangriffen zu verhindern. Hanssen ordnete zudem an, dass "auf Gefangene, die im Falle eines Angriffs die leistes Meiene machten, sich zu entfernen" geschossen werden sollte.

In den folgenden Tagen wurden mehr als 250 Personen an dem Ende 1942 errichteten Galgen in Plötzensee durch Erhängen hingerichtet, darunter auch viele vom Sondergericht Berlin Verurteilte, deren Gnadenverfahren von Hanssen "aufs äußerste beschleunigt" worden waren. Es waren sogar einige Personen unter den gerichteten, deren Gnadenverfahren offiziell noch nicht abgeschlossen war.

Anfang 1945 hatte Hanssen seine Dienstwohnung im Zuchthaus Sonnenburg, da seine Berliner Wohnung ausgebombt worden war. Am Abend des 30. Januar 1945 ließ Hanssen aufgrund des Anrückens der Roten Armee auf Sonnenburg die Gefangenen von Sonnenburg in zwei Gruppen einteilen: Rund 150 Gefangene, die vom Anstaltsleiter und dem Gestapo-Kommandoführer als "brauchbare Elemente" eingestuft wurden, wurden auf einen Treck geschickt, der in der Nacht vom 31. Januar aufbrach und Mitte Februar Coswig erreichte, wo sie in das Haftlager Elbelager in Griebo gebracht wurden. Die übrigen Gefangenen wurden systematisch im Zuchthaus Sonnenburg exekutiert: Am 2. Februar 1945 fand die Rote Armee hier mindestens 753 Tote vor. Vier Gefangene hatten das Massaker überlebt.

Am 22. Februar 1945 wurde Hanssen vom Reichsverteidigungskommissar für den Reichsverteidigungsbezirk Mark Brnadenburg als Anklagevertreter in das neuerrichtete Standgericht Potsdam berufen.

Nachkriegszeit

Am 11. Mai 1945 wurde Hanssen im Gebäude des Kammergerichts von sowjetischen Truppen festgenommen. Aufgrund seiner Tätigkeit als Generalstaatsanwalt wurde er vor dem Sowjetischen Militärtribunal der 16. Luftarmee angeklagt und am 17. Juli 1945 aufgrund von Ukas 43 wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt. Hanssen starb am 3. Oktober 1945 - vor der Vollstreckung des gegen ihn ergangenen Todesurteils - im Spezialgefängnis Nr. 7 des NKWD in Frankfurt an der Oder.

Archivalien

  • Bundesarchiv Berlin: R 3001/58943 bis 58946: Personalakten Hanssen aus dem Bestand des Reichsjustizministeriums

Schriften

  • Der Begriff Urkunde im amtlichen Entwurf eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches, Breslau 1928. (Nachdruck 1977) (Dissertation)

Literatur

  • Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes, herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte, München 1983, Vorgang 103 17750.
  • Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter. Führung der Partei und Kontrolle des Staatsapparates durch den Stab Heß und die Partei-Kanzlei Bormann, München 1992, S. 120.
  • Johannes Tuchel: „... und ihrer aller wartete der Strick“, S. 188ff.
  • Ders.: Die Todesurteile des Kammergerichts 1943 bis 1945: Eine Dokumentation, S. 42-47.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main, ISBN 978-3-596-16048-8.

Einzelnachweise

  1. Tuchel: S. 42.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kurt-Walter Hanssen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.