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Jugend

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Jugend (Begriffsklärung) aufgeführt.

Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur und der deutschen Strafmündigkeit die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr. Diese Zeit wird auch als Adoleszenz bezeichnet, wobei im genannten Zeitabschnitt im Bedarfsfalle das Jugendrecht zum Einsatz kommt. Teenager grenzt das Alter weiter ein, nur englische Zahlwörter, die auf „teen“ enden (13–19 Jahre).

Zum Begriff

Begriffsentstehung

Der Begriff Jugend ist historisch gesehen relativ jung und wurde erst um 1800 häufiger verwandt. Der Begriff des Jugendlichen war dabei ursprünglich ambivalent besetzt (Jugend ist Trunkenheit ohne Wein) und diente auch zur Distanzierung von einer Personengruppe, die als gefährdet definiert wurde. Der Begriff bezeichnete dann beispielsweise in der Jugendhilfe der 1880er Jahre eine männliche Person aus der Arbeiterklasse zwischen 13 und 18 Jahren, der Tendenzen zur Verwahrlosung, Kriminalität und eine Empfänglichkeit für sozialistisches Gedankengut unterstellt wurden. Erst nach 1900, im Zuge der Jugendbewegung, wurde die eher negative Konnotation des Begriffs (Jugend als Gefährdung und Unreife) durch ein positives Bild ersetzt. Im Rahmen nationalistischer Strömungen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein politischer Jugendmythos: Jugend als Motor der Geschichte (Wer die Jugend hat, hat die Zukunft). Hitler war dann in der nationalsozialistischen Propaganda der junge Führer.

Das erste negative Jugendbild in der Industriegesellschaft wirkte jedoch latent weiter und ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche wieder aktualisierbar, wie die Diskussion um Jugendgewalt und Jugendkriminalität in den 1990er Jahren zeigte: Jugend(liche) als Gefährdung und Bedrohung.

Definitionen der „Jugend“

Jugend kann auf verschiedene Arten betrachtet werden, zum einen bezeichnet der Begriff eine Phase im Leben eines Individuums und zum anderen wird damit eine eigenständige Gruppe von Menschen erfasst. Je nach Auffassung kann man zur Eingrenzung der Lebensphase heute bestimmte Alterswerte oder aber eine Definition anhand von qualitativen Merkmalen vornehmen. Gemäß dieser zweiten Möglichkeit wird als Beginn der Jugendphase meistens die körperliche Geschlechtsreife gewählt, als Ende das Erreichen von finanzieller und emotionaler Autonomie.

Es existieren verschiedene Definitionen nach Alter:

  • Rechtliche Definitionen:
    • Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen („wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    • Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Jugendlichen ist durchaus unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck junge Menschen – den Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt das Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind. Außerdem gelten – außer in Salzburg und Tirol – Zivil- und Wehrdiener, außerdem zusätzlich in Vorarlberg auch Verheiratete, jeweils unter 18 Jahren als rechtlich Erwachsene.[1]
  • Die UN-Generalversammlung definiert Personen, die älter als 15 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind, als Jugendliche. In dieser Kategorie soll aber zwischen den Teenagern (13 bis 19) und den jungen Erwachsenen (20-24) unterschieden werden, da die Probleme auf soziologischer, psychologischer und gesundheitlicher Ebene stark differieren. Diese Definition wurde für das Internationale Jahr der Jugend gemacht, das 1985 abgehalten wurde.
  • Dessen ungeachtet gilt in der UN-Konvention für die Rechte der Kinder das Wort ‚Kind‘ auch für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ (Art. 1Vorlage:§§/Wartung/alt-URL )
  • Soziologisches siehe Jugendsoziologie. In der 14. „Shell-Jugendstudie“ („Jugend 2002“) gingen die beteiligten Wissenschaftler bei ihren Untersuchungen von der Personengruppe (den Kohorten) der 12- bis 25-Jährigen aus.
Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30. Geburtstag
Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
Säugling ja nein
Kleinkind teils ja teils teils nein
Kindheit nein frühe mittlere späte nein
Kind ja teils nein
Schulkind nein ja nein
Teenager nein ja nein
Jugendlicher nein ja teils nein
Jugendlicher (UN) nein teils ja teils teils nein
Jugendlicher (Shell) nein ja nein
Schutzalter ja teils teils nein
Minderjähriger ja nein
Kindergeld ja     (Für behinderte Kinder ohne altersmäßige Begrenzung) teils teils einst nein
junger Mensch ja teils nein
Heranwachsender nein ja nein
junger Volljähriger nein ja nein
volljährig nein ja
strafmündig nein einst teils ja ja
geschäftsfähig nein teils teils teils teils ja
FSK/USK 0 6 12 16 18

Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung

Alle Statistiken der UNO über Jugendliche basieren auf obengenannter Definition (15–25). Laut aktuellen Schätzungen waren 1995 18 % (oder 1 Milliarde) der Weltbevölkerung Jugendliche, wovon 85 % in Entwicklungsländern leben. Die UNO hat den 12. August zum „Tag der Jugend“ ernannt.

Jugend – ein Lebensabschnitt

In die Jugendzeit fallen die Pubertät, das Ende der Schulzeit, der Beginn der Berufsausbildung, die Abnabelung vom Elternhaus und die Identitätsfindung. Deswegen wird die Jugendzeit sowohl vom Jugendlichen, der sie durchlebt, als auch von den Eltern als nicht ganz einfach angesehen. So ist sie auch Gegenstand zumal der Dichtung von Volks- und Studentenliedern bis hin zu einer eigenen Jugend-Literatur.

Geschichte

Jugend und Kindheit sind historisch gewachsene Begriffe, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Gesellschaftsform gesehen werden müssen. So gab es noch im 17. Jh. in vielen Ständen und vergleichbaren Gruppierungen jenseits der Säuglingszeit weder eine ausgeprägte Kindheit in unserem Sinn noch eine Jugend. Jedoch hatte sich im Adel und dann im Bürgertum das Muster des Jünglings bzw. der Jungfrau herausgebildet, im geistlichen Stand der Novize.

Jugend als eigene Lebensphase ist dann ein Produkt der Modernisierung: Erst seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde Jugend als eigenständige Gruppierung mit spezifischen gemeinsamen Merkmalen zu einem gesellschaftlichen Thema und bald auch zu einem Handlungsfeld der Politik.[2] In vormodernen, agrarisch strukturierten Gesellschaften mit wenig ausgeprägter Arbeitsteilung wurden die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen von der Elterngeneration vermittelt. Durch die zunehmende Industrialisierung und Technisierung reichte dies aber nicht mehr aus. Vielmehr sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Schule und der Berufsausbildung erworben werden. Dies bedeutete aber eine längere Freistellung der nachwachsenden Generation vom Arbeitsleben. Diesen Zuwachs an Freizeit nutzten die Jugendlichen zur Ausbildung einer eigenen Jugendkultur. Tonangebend waren hier zunächst Jugendliche mit einem bürgerlichen Hintergrund, die sich auf Fahrten und Wanderungen durch die Natur, wie sie der 1896 gegründete Wandervogel populär machte, Distinktion vom Erwachsenenleben fanden. An diese Formen knüpften bald auch Arbeiterjugendliche an. Dieses vordergründig touristische Verhalten der Jugendlichen wurde gesellschafts- und kulturkritisch aufgeladen. Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich in Deutschland eine breit gefächerte Szene von an selbstorganisierten Fahrten teilnehmenden Jugendlichen, die in so genannten Bünden organisiert waren, die Bündische Jugend. Hier fanden seit den 1920er Jahren die sich als betont junge Bewegung gerierenden Nationalsozialisten und namentlich die Hitlerjugend Anknüpfungsmöglichkeiten, die die Symbolsprache und die Gemeinschaftsformen der bündischen Jugend übernahm und monopolisierte.

„Jugend“ als Chiffre für Dynamik, Neuerung und den Willen, verkrustete oder entfremdete Formen der Kultur zu überwinden, wurden schon früh auch von der älteren Generation genutzt, so etwa in der 1896 gegründeten Kulturzeitschrift Jugend, die dem Jugendstil ihren Namen gab. Jugend und Jugendlichkeit wurde zu einem eigenen Wert – ganz im Gegensatz zu den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg, als Berufsanfänger in ihren Zwanzigern, wie Stefan Zweig beschreibt, in ihrem Habitus und in Kleidung und Haartracht versuchten, möglichst erwachsen, gesetzt und erfahren zu erscheinen.[3] Der so entstehende Jugendmythos wurde bereits in den 1930er Jahren von Ortega y Gasset kritisiert („Ein Geist allgemeiner Hanswursterei weht durch Europa“). Wegen dieser herausgehobenen Bedeutung der Jugend hat man das 20. Jahrhundert als das „Jahrhundert der Jugend“ bezeichnet.[4]

Ab den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Jugend dann als Folge der Bildungsexpansion, veränderter elterlicher Erziehungsziele, einer zunehmenden kulturellen Autonomie der Jugendlichen und dem Wirken einer jugendspezifischen Konsum- und Unterhaltungsindustrie zu einer relativ eigenständigen Lebensphase (siehe auch 68er-Bewegung). Seit den 1970er Jahren versuchten zunehmend ältere Jahrgänge, jugendliche Moden und Lebensstile (Spontaneität) zu imitieren. Die Jugendlichkeit der Haut und ein junges Aussehen hoffe man durch Kosmetik- und andere Lifestyle-Produkte zu erlangen.

Literatur

Sachbücher

  • August Aichhorn: Verwahrloste Jugend: Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. 10 Vorträge zur ersten Einführung. Internationaler Psychoanalytischer Verlag, Wien 1925. 11. Auflage: Huber, Bern 2005, ISBN 3-456-84260-0.
  • Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakasoglu: Viele Welten leben: zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund, Waxmann, Münster [u.a.] 2005.
  • Erik H. Erikson: Jugend und Krise.
  • Benno Hafeneger: Jugendbilder. Opladen 1995.
  • Kurt Möller: Generation Sex? Jugend zwischen Romantik, Rotlicht und Hardcore-Porno. Tilsner, 2001, ISBN 3-936068-08-9.
  • Manfred Günther: Fast alles, was Jugendlichen Recht ist. Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
  • Jürgen Raithel: Risikoverhaltensweisen Jugendlicher. Wiesbaden 2004.
  • Jürgen Raithel: Stilisierung des Geschlechts Jugendlicher. Juventa 2005.
  • Jürgen Reulecke: Bürgerliche Sozialreformer und Arbeiterjugend im Kaiserreich. In: Archiv für Sozialgeschichte. XXII. Band. Bonn 1982, S. 299–329.
  • Leopold Rosenmayr: Jugendbewegung und Jugendforschung. In: Walter Rüegg (Hrsg.): Kulturkritik und Jugendkult. Frankfurt am Main 1974, S. 61–85.
  • Lutz Roth: Die Erfindung des Jugendlichen. Weinheim 1983.
  • Frank Trommler: Mission ohne Ziel. Über den Kult der Jugend im modernen Deutschland. In: Thomas Koebner, Rolf-Peter Janz, Frank Trommler: Mit uns zieht die neue Zeit. Der Mythos Jugend. Frankfurt am Main 1985, S. 14–49.
  • Raoul Vaneigem: Handbuch der Lebenskunst für die jungen Generationen. Association, Hamburg 1977, ISBN 3-88032-054-3.
  • Paul Willis: Learning to labour. How working class kids get working class jobs. Saxon House 1977 (dt.: Spaß am Widerstand: Gegenkultur in der Arbeiterschule. Syndikat, Frankfurt am Main 1979).

Belletristik

Filme

Siehe auch

 Portal:Kinder und Jugendliche – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Kinder und Jugendliche

Weblinks

 Commons: Youth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Jugend – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite (Jugendliche) » Rechte und Demokratie » Jugendrechte » Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, , abgerufen am 16. Dezember 2008.
  2. Winfried Speitkamp, Jugend in der Neuzeit. Deutschland vom 16. bis zum 20. Jahrhundert, Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1998, S. 118
  3. Stefan Zweig, Die Welt von Gestern, München 1997, S. 40f
  4. Uwe Sander, 100 Jahre Jugend in Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 19-20/2000 (online, Zugriff am 26. April 2011)
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