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Influencer

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Dieser Artikel behandelt den Begriff Influencer. Zum gleichnamigen Album der Rapperin Haiyti siehe Influencer (Album).
Diagramm eines sozialen Netzwerks: Der gelb markierte Knoten links ist ein möglicher Influencer.

Als Influencer (von englisch to influence ‚beeinflussen‘) werden seit den 2000er Jahren Personen bezeichnet, die ihre starke Präsenz und ihr hohes Ansehen in sozialen Netzwerken nutzen, um beispielsweise Produkte oder Lebensstile zu bewerben.[1] Marketing mit Influencern wird als Influencer-Marketing bezeichnet.

Begriff

Seit etwa 2007 wird in Werbung von Marketing von Influencern im heute gebräuchlichen Sinn gesprochen.[2] Als Grundlage für die Begriffsbildung gilt der 2001 erschienene populärwissenschaftliche Bestseller Influence: Science and Practice (Einfluss: Wissenschaft und Praxis) des US-amerikanischen Psychologen und Wirtschaftswissenschaftlers Robert Cialdini. Dort beschreibt Cialdini sechs wichtige Eigenschaften zur Einflussnahme wie soziale Autorität, Vertrauenswürdigkeit, Hingabe und konsistentes Verhalten.[3] Durch die Verbreitung von werbebasierten Geschäftsmodellen in großen sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Instagram gewannen die Verkaufsthesen Cialdinis weitere Popularität.

Mehreren Studien zufolge kann man durch das gezielte Ansprechen und Instrumentalisieren einflussreicher Einzelpersonen ein breiteres Publikum erreichen als mit herkömmlichen weit und beliebig gestreuten Werbemaßnahmen. Gewinnt der Vermarkter einen Menschen, der in mehreren sozialen Netzen hohes Ansehen genießt und dort viele „Freunde“ und „Follower“ hat, verkauft sich das Produkt über den wirksamen Mechanismus der Mundpropaganda. Unternehmen setzen Influencer gezielt für Marketing- und Kommunikationszwecke ein, um eine bestimmte Zielgruppe großräumig zu erreichen.[4] Im Jargon der Werbewirtschaft sind „Influencer […] die neuen Supertargets im Marketing. Als Multiplikatoren und Meinungsführer stehen sie im Zentrum ihres eigenen Netzwerks und sind rege mit anderen vernetzt. Sie stärken die Reputation eines Anbieters, verhelfen Produkten, Marken und Services zum schnellen Durchbruch und sichern so den Erfolg.“[5]

Influencer können Politiker, Sportler, Journalisten, Blogger, YouTuber, Prominente und Schauspieler sein, die stark in sozialen Netzwerken tätig sind und viele Follower haben. Das Marketing durch den Einsatz von Influencern nutzt das Vertrauensverhältnis dieser Leitfiguren zu ihrem Massenpublikum aus.[6][7] Anders als Lobbyisten, die zum Beispiel Volksvertreter direkt ansprechen, hat der Influencer kein konkretes Zielpublikum.

In Deutschland erreichen Influencer mehrere Millionen Follower, beispielsweise Bianca Claßen (bibisbeautypalace) mit über sieben Millionen Followern (November 2020) und die Spitzenreiter Lisa und Lena (lisaandlena) mit über 15 Millionen Followern (November 2020).[8]

Seit 2017 werden die About You Awards für Influencer im deutschsprachigen Raum verliehen.

In der Soziologie wird vorzugsweise der Begriff Multiplikator genutzt.

Kategorien von Influencern

Nach Followeranzahl

Influencer lassen sich anhand ihrer Followerzahl in vier bis fünf Gruppen einteilen[9][10][11], wobei die Grenzen nicht klar definiert sind und die Begriffe unterschiedlich verwendet werden.

  • Nano-Influencer: bis ca. 10.000 Follower
  • Mikro-Influencer: bis ca. 100.000 Follower
  • Makro-Influencer: bis ca. 1.000.000 Follower
  • Mega-Influencer: über 1.000.000 Follower

Je nach Definition gibt es manchmal noch die Kategorie Mid-Level-Influencer, die dann entsprechend zwischen den Mikro- und Makro-Influencern liegt.

Nach Inhalten / Zielgruppe

Zudem können Influencer anhand ihrer Inhalte und Zielgruppen eingeteilt werden.

  • Inkluencer: Personen, die sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen.[12]
  • Key Influencer: Blogger, Journalisten oder Markenbotschafter, die aufgrund ihres eigenen Blogs, Online-Magazins oder Social-Media-Profils viele Follower haben. Sie genießen eine hohe Anerkennung und Wertschätzung und gelten deshalb als Experten und Vorbilder.[13]
  • Kidfluencer (auch Kind- oder Youngfluencer): Kinder und junge Personen, die in den Social-Media-Kanälen ein mehr oder weniger großes Publikum als Follower anziehen und so, als Träger von Ideen, Sprachrohr von kommerziellen Produkten oder Mini-Ikone der Internetwelt werden. Manche von ihnen bestreiten als Kinderstar durch ihren Internetauftritt sogar das Einkommen der Familie.[14][15][16]
  • Peer Influencer: Personen, die in einer gewissen Verbindung mit einem Unternehmen stehen und durch ihre Persönlichkeit, Expertenmeinung und Erfahrung einen Einfluss auf die Kaufentscheidung anderer haben. Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel Mitarbeiter und Geschäftspartner eines Unternehmens.[13]
  • Petfluencer: Personen, die Fotos oder Selfies mit ihrem jeweiligen Haustier erstellen. Nicht selten erreicht das fotografierte Tier eine größere Followerschaft als die Person dahinter.[17]
  • Social Influencer: Personen, die ihre Meinungen und Empfehlungen über Produkte, Unternehmen und Marken kundtun und damit automatisch einen negativen oder positiven Einfluss auf das Kaufverhalten anderer Kunden haben.[13]
  • Sinnfluencer: Personen, die ihre Stimmen für gesellschaftsrelevante Themen wie soziale Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit einsetzen.[18]

Kritik und Rechtslage in Deutschland

Die Hauptkritik gegen den Einsatz von Influencern ist die Verbreitung von Schleichwerbung. In Deutschland ist nach § 5a Abs. 6 UWG Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann.[19] Ende Januar 2019 wurde vor dem Landgericht Karlsruhe eine vom Verband Sozialer Wettbewerb nach § 3a UWG gegen die Influencerin Pamela Reif erhobene Unterlassungsklage wegen des Vorwurfs der Schleichwerbung verhandelt.[20] Dabei wurde entschieden, dass das Verlinken von Hersteller-Accounts mittels Social Tagging in den Instagram-Posts eine „geschäftliche Handlung mit kommerziellem Zweck“ sei und daher als Werbung gekennzeichnet werden müsse.[21] Ende April 2019 entschied das Landgericht München I im Fall einer Klage des gleichen Vereins gegen Cathy Hummels, dass es sich bei ungekennzeichneten „privaten“ Beiträgen zwar ebenfalls um geschäftliche Handlungen handle, aber wegen fehlender Bezahlung nicht um Schleichwerbung.[22]

Kritisiert wird auch, dass das „echte“ Leben der Influencer von dem in den sozialen Netzwerken wie Instagram dargestellten schillernden Leben abweiche, woraus ein Glaubwürdigkeitsproblem resultiere. Influencer haben oft schon Erfolg, ohne einen beruflichen oder schulischen Abschluss zu haben,[23] weshalb deren Professionalität angezweifelt wird, auch angesichts unseriöser Praktiken des Follower- und Like-Kaufs.[24][25] Auch die Auftraggeber von Influencern selbst sehen den Einsatz mitunter kritisch und distanzieren sich von dieser Praktik, da es einen „kaum messbaren direkten Impact[26] gebe. Laut Jörg Schieb hat der Einsatz von Avataren (er nennt sie auch CyberModels) als Influencer zugenommen. Sie seien eine kostengünstige Alternative zu Influencern.[27]

Kinderschutzorganisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk kritisieren, dass es sich bei der Tätigkeit der „Kidfluencer“ um Kinderarbeit handelt. Außerdem prangern sie den mangelnden Datenschutz für die Kinder an und stellen in Frage, inwieweit diese Tätigkeit tatsächlich freiwillig von den Kindern ausgeführt wird und nicht zumindest teilweise einen emotionalen Missbrauch durch die Eltern darstellt.[28][29]

Literatur

  • Duncan Brown, Nick Hayes: Influencer Marketing: Who really influences your customers? Butterworth-Heinemann, Oxford 2007, später bei Que Corp, ISBN 978-0-7897-5104-1.
  • Martin Gerecke: Gefährliche Posts. Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing. In: c't. Nr. 26/2018, S. 126–128.
  • Paul Gillin: The New Influencers. Quill Driver Books, Sanger 2007, ISBN 978-1-884956-65-2.
  • Nico Jurran: Klick-Millionär. Wie Sie als Influencer Geld verdienen können. In: c’t. Nr. 26/2018, S. 122–125.
  • Wolfgang M. Schmitt und Ole Nymoen: Influencer: Die Ideologie der Werbekörper. Suhrkamp Verlag, Berlin 2021, ISBN 978-3-518-07640-8.

Weblinks

Wiktionary: Influencer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Influencer, der. In: Duden.de. Abgerufen am 20. Februar 2021.
  2. Was ist ein Influencer - einfach erklärt. Abgerufen am 12. April 2020.
  3. Robert B. Cialdini: Influence: Science and practice. Allyn & Bacon, Boston 2001, ISBN 0-205-60999-6. Deutsche Übersetzung: Die Psychologie des Überzeugens. Huber & Hans, Bern 2003, ISBN 3-456-84053-5.
  4. Johanna Leitherer: Influencer befeuern die Kaufkraft. In: springerprofessional.de. 5. September 2017, abgerufen am 7. Februar 2018.
  5. Anne M. Schüller, Natalie Wander: Wie man Influencer findet und für sich gewinnt. Multiplikator oder Meinungsführer – wie funktioniert digitales „Influencing“? In: marconomy.de. Vogel Business Media, Würzburg, 8. Mai 2012, abgerufen am 28. März 2019.
  6. Ein typisches Top-10-Ranking von Influencern im sozialen Netzwerk für Profis LinkedIn reichte im Mai 2013 vom Microsoft-Gründer Bill Gates (160.000 Follower) über den Musikproduzenten Lou Adler (220.000 Follower) bis zum englischen Buchautor Bernard Marr (36.000 Follower). Das Forbes Magazine veröffentlichte im Mai 2013 eine Bestenliste von Influencern quer über alle sozialen Netzwerke, darunter auch zunehmend Frauen.
  7. Katharina Brecht: Influencer sind nach Freunden und Kundenbewertungen glaubwürdigste Quelle. In: horizont.net. 27. Juli 2017, abgerufen am 15. November 2017.
  8. Christian Stöcker: Influencer: Der Markt frisst seine Kinder. In: Spiegel Online. 6. Mai 2018, abgerufen am 7. Mai 2018.
  9. MIKRO- vs. MAKRO-INFLUENCER. WER IST EFFEKTIVER? In: ALL:AIRT. 1. Juni 2020, abgerufen am 20. November 2020 (deutsch).
  10. Handysektor: Von Nano bis Mega – So geht Influencer-Marketing. Abgerufen am 20. November 2020 (deutsch).
  11. Instagram - Engagement Rate nach der Anzahl der Follower in Deutschland und weltweit 2020. Abgerufen am 20. November 2020.
  12. NDR: Inkluencer: Mit Instagram für Inklusion und gegen Diskriminierung. Abgerufen am 18. März 2021.
  13. 13,0 13,1 13,2 Jana Herzog: Influencer Marketing – Hype oder doch ein lukratives Geschäft für Unternehmen und Meinungsmacher? In: hslu.ch/diginect. Hochschule Luzern, 4. Dezember 2017, abgerufen am 7. Februar 2018.
  14. Kidfluencer: Großes Markenpotenzial mit sozialer Verantwortung und rechtlichen Besonderheiten. In: medienrot.de. 7. Juni 2019, abgerufen am 13. Juli 2020.
  15. Stephanie Baumgärtner: Kidfluencer – Die erfolgreichsten Kinderstars auf Instagram. In: www.lunamag.de. 16. Januar 2020, abgerufen am 13. Juli 2020.
  16. Mini-Influencer – Weiviel Arbeit ist für Kinder erlaubt? In: mdr.de. 12. Februar 2020, abgerufen am 13. Juli 2020.
  17. Petfluencer: So macht man mit dem Vierbeiner richtig Kasse. In: mdr.de. Abgerufen am 3. Mai 2020.
  18. Thomas Kochwasser und Franca Garff: Der Siegeszug der Sinnfluencer. In: zukunftsinstitut.de. Abgerufen am 23. September 2020.
  19. Martin Gerecke: Kennzeichnungspflichten beim Influencer-Marketing – Urteilst Du noch oder wirbst Du schon? In: Legal Tribune Online, 24. Juni 2017.
  20. Ist das nun Werbung oder nicht? In: tagesschau.de, 24. Januar 2019.
  21. Auch das Private ist geschäftlich. In: tagesschau.de, 21. März 2019.
  22. Stephan Handel: Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung. In: Süddeutsche Zeitung. 30. April 2019, abgerufen am 10. Mai 2019.
  23. Rebecca Erken: Junge Influencer: „Instagram hat ein Monster kreiert“. In: spiegel.de. 14. Juli 2018, abgerufen am 22. August 2018.
  24. Manfred Zollner: Influencer. In: Fotomagazin. Nr. 2, 2018 S. 15.
  25. Duisburger Influencer packt aus: So wird auf Instagram getrickst. In: derwesten.de. Abgerufen am 22. August 2018.
  26. Warum A&O Hostels auf Influencer verzichten. In: wuv.de. Abgerufen am 6. Dezember 2018.
  27. Jörg Schieb: Instagram: Darf’s noch ein bisschen unechter sein? In: blog.wdr.de. 6. Juli 2020, abgerufen am 6. Juli 2020.
  28. Bianca Pettinger: Kinder-Influencer: Kamera an, Datenschutz aus, 23. Juli 2020, abgerufen am 4. September 2020.
  29. Mini-Influencer – Weiviel Arbeit ist für Kinder erlaubt? In: mdr.de. 12. Februar 2020, abgerufen am 13. Juli 2020.
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