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Lobbyismus

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Lobbyismus ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft. Mittels Lobbyismus versuchen Interessengruppen (Lobbys), vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen die Exekutive und die Legislative zu beeinflussen. Außerdem wirken sie auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien.

Der Begriff ist negativ konnotiert, sodass Interessenverbände nicht unter diesem Begriff auftreten. Gängige Bezeichnungen für lobbyistische Tätigkeiten sind zum Beispiel Public Affairs, politische Kommunikation und Politikberatung. Unternehmen unterhalten bisweilen ein Hauptstadtbüro oder eine Hauptstadtrepräsentanz.

Im Jahr 2006 führten Thomas Leif und Rudolf Speth in Analogie zur Bezeichnung Vierte Gewalt für die Presse den Begriff Fünfte Gewalt für den Lobbyismus ein.[1]

Begriffsgeschichte

Der Begriff geht auf die Lobby (englisch für „Vorhalle“) des Parlaments zurück – je nach Herkunft des Historikers auf die „lobia“ des römischen Senats, auf die „lobby“ des britischen Unterhauses oder des US-amerikanischen Kongresses –, in der Vertreter verschiedener Gruppen Parlamentarier an die Möglichkeit ihrer Abwahl erinnerten und auch Vor- oder Nachteile für bestimmtes Verhalten in Aussicht stellten.

Auch wortgeschichtlich knüpft der Lobbyismus an seine historischen Vorformen des Antichambrierens (des Suchens von Einfluss im Vorzimmer der Herrschaft) und der schon spätmittelalterlichen Tätigkeit der „Hofschranzen“ an. Die leicht negative Bewertung des Begriffs in deutschsprachigen Ländern mag darin (und/oder im Fehlen verbindlicher, Transparenz erzeugender Regeln für Lobby-Arbeit) ihre Ursache haben.[2]

Begriffsbestimmung

Carsten Bockstette definiert Lobbyismus wie folgt: Lobbyismus ist der Versuch der Einflussnahme auf Entscheidungsträger durch Dritte.[3] Eine umfassendere Definition liefert Bilgeri, indem er Lobbying als eine direkte bzw. indirekte Einflussnahme auf politische Prozesse von Organisationen durch externe Teilnehmer - auch mit Hilfe von Machtgrundlagen - zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks beschreibt.[4] Hier kommen vor allem die Aspekte der Zweckgerichtetheit der Einflussnahme und der Maßnahmenvielfalt zum Ausdruck, welche wichtige Merkmale des professionellen Lobbyismus sind. Hans Merkle geht bei seiner Definition weiter: Er geht von einem automatischen Erfolg der Lobbytätigkeit aus, indem er die gezielte Beeinflussung des Entscheidungsträgers integriert. Er definiert Lobbyismus folgendermaßen: „Die zielgerichtete Beeinflussung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung nennt man Lobbying.“[5] Diese Integration ist allerdings umstritten.

Handelnde

Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und andere Verbände sowie größere Unternehmen bringen ihre Interessen gezielt in das Gesetzgebungsverfahren ein und geben ihren Mitgliedern relevante Informationen. Diese können sich so auf zu erwartende politische Entscheidungen einstellen. Es haben sich aber auch Rechtsanwaltskanzleien, PR-Agenturen, Denkfabriken, selbständige Politikberater darauf spezialisiert, im Interesse ihrer Mandanten, Verbindungen zu vermitteln, Informationen zu beschaffen oder Themen zu platzieren.

Ein Lobbyist ist die Person, die das Lobbying im Auftrag eines Dritten durchführt, zum Beispiel im Rahmen eines Dienstvertrages.

Vorgang des Lobbying

Lobbyismus ist eine Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse, vor allem durch Information, im Rahmen einer Strategie. Das „Lobbying“ wird häufig durch vier Merkmale umschrieben:

  • Informationsbeschaffung,
  • Informationsaustausch,
  • Einflussnahme,
  • strategische Ausrichtung der Tätigkeit.

Informationsgewinnung

Interessenvertreter sammeln zur Gewinnung von Erkenntnissen über Vorhaben politischer Entscheidungsträger Informationen. Die Verbandszentrale und die Verbandsmitglieder werden entsprechend unterrichtet und werten die Informationen in ihren Rechts- und Fachabteilungen aus. Die Auswertung erfolgt im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf die Geschäftstätigkeit der Mitglieder des Verbandes. Dabei empfiehlt es sich für eine wirksame Interessenvertretung nicht nur Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zu beschaffen, sondern auch durch eine interessengeleitete Beziehungspflege mit Entscheidungsträgern und anderen Lobbyisten frühzeitig auf informellem Wege an Informationen zu gelangen.

Sodann werden Stellungnahmen („Lobbypapiere“) und Abänderungsvorschläge, meistens durch die Rechtsabteilung oder sonstige Fachabteilungen, erarbeitet.

Einflussnahme

Aufgabe des Lobbyisten ist es anschließend, diese Abänderungsvorschläge an die Entscheidungsträger heranzutragen und in den maßgeblichen Gremien zu platzieren („Politikberatung“). Die Platzierung erfolgt im rechtmäßigen Lobbying durch argumentatives Einwirken auf die Entscheidungsträger. Das argumentative Einwirken ist häufig erfolgreich, weil Abgeordnete und Beamte bei den schwierigen Sachverhalten, über die sie in dichter Abfolge Entscheidungen treffen müssen, auf Fachwissen angewiesen sind, das ihnen von den Betroffenen und den interessierten Kreisen („Stakeholder“), freilich selektiv aufbereitet, angetragen wird. Je besser Abgeordnetenbüros mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, Parlamente mit eigenen wissenschaftlichen Diensten oder Behörden mit Fachbeamten ausgestattet sind, desto schwieriger ist es für Lobbyisten sich unentbehrlich zu machen. In den meisten Staaten sind Bestechung und das Gewähren anderer Vorteile verboten. Es kommt jedoch häufig vor, dass hochrangige Entscheidungsträger aus Politik oder Exekutive (beispielsweise Ministerien) „die Fronten wechseln“, also ihre bisherige Stellung aufgeben und zu einem Verband, einem Unternehmen, einer PR-Agentur oder Anwaltskanzlei wechseln.

Ein anderes Feld der Einflussnahme besteht in der geschickten Platzierung von branchengeneigten Sachverständigen in öffentlichen Anhörungen oder bei der Anfertigung von Gutachten.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit versuchen Lobbyisten die öffentliche Meinung über die Medien zu beeinflussen. Zu den genutzten Methoden gehören das Herausgeben von Presseerklärungen und Anzeigekampagnen, bei der die Urheberschaft meist öffentlich wird, aber auch Methoden bei der die Urheberschaft teilweise verschleiert werden soll. Für das Fernsehen werden Träger der eigenen Meinung als Gäste in Podiumsdiskussionen, Talkshows oder als Interviewpartner vermittelt, auch wurden versteckte Botschaften in einer ARD Seifenoper finanziert.[6]

Für die Beeinflussung über Printmedien werden diesen ganze Interviews überlassen, Medienpartnerschaften mit Zeitungen geknüpft, sowie Fachartikel und Rankings für Zeitschriften verfasst.[7][6] Journalisten werden Vergünstigungen geboten, über Autos berichtenden Journalisten werden diese vereinzelt längerfristig überlassen, Hintergrundgespräche und Informationsveranstaltungen werden teilweise in Verbindung mit Luxusveranstaltungen organisiert.[8]

Wenn bei PR-Aktionen vorgetäuscht wird, dass sie von Privatleuten getragene wären, spricht man von Astroturfing. Darunter fällt das Verfassen von Leserbriefen, Foreneinträgen und Blogs, aber auch vereinzelte Versuche Wikipedia-Artikel abzuändern.

Interessensverbände betreuen Besuchergruppen in Hauptstadtbüros und Veranstaltungen werden gegeben. Der Lobbyverband versucht allgemein „das Fenster“ seiner Branche in der Hauptstadt zu sein und diese zu repräsentieren.

Teilweise werden Lehrern kostenlose Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt, die als gut aufbereitet, jedoch auch als beeinflussend gelten.[9][7]


Schema des Lobbying-Prozesses

STRUKTUREN

PROZESSE

EINFLUSS
Verbände →
Firmen →
Politikberater
Interne Lobbys →



→ Analyse von Fakten
→ Analyse von Institutionen
→ Einfluss generieren →




→ Entscheidungsträger
*direkt
→ Dritte
*indirekt
Quelle »

Lobbyismus in einzelnen Ländern

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

In Diskussionen wie um Kern- und Solarenergie,[10] Biotechnologie, Urheberrecht/Tauschbörsen oder um Softwarepatente wird kritisiert, dass Industrie und Großkonzerne über massive Lobbyarbeit Gesetze auf Bundes- oder EU-Ebene durchsetzen, die in ihrem Interesse, nicht aber im Interesse des Mittelstandes oder des Verbrauchers seien. Derselbe Vorwurf richtet sich analog gegen manche Umweltverbände und Sozialverbände, die ebenfalls – im Deckmantel von Allgemeininteresse – Partikularinteressen vertreten, siehe Umweltlobbyismus.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Die Anzahl der Einträge schwankt, im Juni 2010 waren 2.136 Verbände registriert, im Juli 2012 2.079. Aufgrund der Freiwilligkeit der Aufnahme und der engen Definition von „Verband“ bildet die Liste nicht das ganze Spektrum des Lobbyismus im Deutschen Bundestag ab. In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2005–2009) gab es mehrere parlamentarische Initiativen zugunsten einer verbesserten Transparenz des Miteinanders von Politik und Interessenvertretern. In ihren Programmen zur Bundestagswahl 2009 hatten die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Partei Die Linke schließlich die Forderung nach Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters aufgenommen.[11]

Eine besondere Form des Lobbyismus "im Dunstkreis der Korruption" (Hans Herbert von Arnim) wurde im Jahr 2006 öffentlich bekannt: Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden, arbeiten zeitweilig als externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien.[12][13][14] Nach Darstellung der Bundesregierung sei eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der Ministerien jedoch ausgeschlossen.[15]

Lehrmaterialien und Lehrerbildung im Unterrichtsfach Wirtschaft werden von Wirtschaftsverbänden beeinflusst.[16]

In der Bundesrepublik gelten die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft als Branchen mit besonders großer Lobbymacht.

Die Energiewirtschaft, insbesondere die vier großen Energiekonzerne in Deutschland (RWE, EON, EnBW und Vattenfall), musste im Jahre 2000 mit der "Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen" (Atomkonsens) zwar zunächst den ersten Ausstieg aus der Kernenergie unter der rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder akzeptieren.[17] Danach arbeitete sie mit Hilfe ihrer Lobbyorganisationen, wie z. B. dem Deutschen Atomforum (DAtF) und der Kerntechnischen Gesellschaft (KTG), und unterstützt von Kernkraftbefürwortern aus der Politik auf eine Revision des "Atomkonsenses" hin. Die Atomlobby versuchte, im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 einen Meinungsumschwung zu erreichen; im Herbst 2010 konnte sie nach umfangreichen Medienkampagnen die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke durchsetzen.[18] Seit März 2011 versucht die Atomlobby, den zweiten Atomausstieg unter Angela Merkel zu verzögern bzw. rückgängig zu machen.[19]

Als eines der wirkmächtigsten Netzwerke gilt „Das Collegium“, das in der Bundeshauptstadt Berlin Lobbyisten von 30 DAX-Unternehmen vereinigt. Vorsitz hat derzeit die BASF.

Situation in Österreich

Der politische Interessenausgleich wird in der Zweiten Republik (seit 1945) vor allem auf Ebene der Sozialpartner geleistet. Daher sind die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene (die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bauern mit Pflichtmitgliedschaft) und der Gewerkschaftsbund die dominierenden Interessenvertretungen; ihre Macht hat wesentliche Bedeutung für den Parlamentarismus Österreichs. Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt. Ausgelöst durch den EU-Beitritt Österreichs, wesentliche Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte und die EU-Erweiterung ändern sich jedoch die Anforderungen an Unternehmen und deren Management.

Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV) (vormals Österreichischer Public Affairs Verband) wurde im September 2011 als Vereinigung von Public Affairs-Manager/innen in Agenturen, Unternehmen, Verbänden und NGOs gegründet. Die ÖPAV hat sich zur Gründung einen strengen Verhaltenskodex gegeben und sieht sich als Sprachrohr der gesamten Public Affairs-Branche in Österreich. Bereits mit der Gründung wurde die ÖPAV zum größten derartigen Verband im Land.

ALPAC (Austrian Lobbying and Public Affairs Council) ist die einflussreiche Vereinigung der Eigentümer von Lobbying- und Politikberatungsunternehmen in Österreich. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in diesem exklusiven Kreis ist langjährige Erfahrung als Politiker, Politikberater, Innenpolitikredakteur, Interessenvertreter oder Diplomat.

Situation in der Schweiz

Die Schweiz kennt verschiedene stark institutionalisierte Formen des politischen Interessenausgleichs. Dazu zählen die Sozialpartnerschaft, das Vernehmlassungsverfahren und die Expertenkommissionen. Zudem erfolgt die Einsitznahme von Interessenvertretern im Parlament weitgehend ungehindert (heute allerdings unter Publikations-Pflicht); sie wurde vormals von den Bauern, heute namentlich von Organisationen der Wirtschaft und des Gesundheitswesens genutzt.

Regierungsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen und Nebenerwerbe auf nationaler Ebene auflösen (beispielsweise nach den Unvereinbarkeits-Vorschriften für Bundesrats-Mitglieder in Art. 144 Bundesverfassung), während sie auf kantonaler Ebene teilweise wegen des Milizsystems ausdrücklich zugelassen sind.

In den 1980er-Jahren ist namentlich in den Massenmedien und in der Wissenschaft eine kritische Diskussion über institutionalisierte Interessenvertretung entstanden, die zu verschiedenen, eher bescheidenen Reformen geführt hat. Jedes Parlamentsmitglied hat die Möglichkeit, zwei Personen zu bezeichnen, die einen privilegierten Zugang zur Wandelhalle (Lobby) des Parlamentes haben.[20] In einer Untersuchung der Gästelisten von 2004 bis 2011 wurde festgestellt, dass eine Kerngruppe von ca. 220 Lobbyisten regelmäßig anzutreffen sind.[20] Die Gesamtzahl ist noch viel höher, da Ex-Parlamentarier freien Zugang zur Wandelhalle haben und keinen Gästeausweis benötigen.[21]

Situation in der Europäischen Union

Europäische Interessenvertretung

Charakter des EU-Lobbyings

Die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten lässt sich von jener in der Europäischen Union nicht trennen. Vielfach besteht – wie beim Rat der EU in Brüssel – Personenidentität mit mitgliedstaatlichen Regierungsmitgliedern. Weiterhin bedürfen europäische Richtlinien der anschließenden Umsetzung in nationales Recht. Die europäische Argumentation lässt sich meist nahtlos in nationalen Gremien fortsetzen.

Die Heterogenität der wirtschaftlichen Interessen potenziert sich auf europäischer Ebene. Die Brüsseler Gesetzgebung hat Einfluss auf 28 Mitgliedstaaten (Stand 2014). Neben Bedürfnissen einzelner Unternehmen oder Branchen sind hier oftmals zusätzlich spezifische nationale Marktsituationen, Unternehmensphilosophien und Interessen zu berücksichtigen. Die Anzahl der zu Vertretenden und das Spektrum der Divergenz nehmen zu. Die von den Verbänden wahrzunehmenden Interessen sind also noch breiter und vielschichtiger als auf nationaler Ebene. Gleichzeitig vollzieht sich die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsakte parallel auf nationalstaatlicher wie auf europäischer Ebene in sehr unterschiedlichen Formen. In empirischen Untersuchungen ist das System der EU-Interessenvermittlung mit der Metapher des „Mosaiks“ beschrieben worden, „das durch die parallele Existenz und Persistenz unterschiedlicher Struktureigenschaften gekennzeichnet ist“[22]

Unter Umständen kann es für das jeweilige Unternehmen daher hilfreich sein, wenn es ergänzend zum indirekten Lobbying über den Branchenverband sein individuelles Anliegen direkt an den entscheidenden Stellen vorbringt. Die Dependancen der Unternehmen sind in Brüssel – ebenso wie in den Mitgliedstaaten – zumeist personell gering besetzt oder dienen als Brückenkopf und verlängerter Arm, nicht jedoch als operative Einheit. Mittelständische Unternehmen verfügen selten über entsprechende Dependancen. Bei den Unternehmensrepräsentanzen fehlt es folglich häufig am nötigen Personal, um umfangreiche „Zeitgeistinitiativen“ des Gesetzgebers wie zum Beispiel das Tabakwerbeverbot auf europäischer Ebene oder das angesprochene Dosenpfand auf nationaler Ebene abfedern zu können. Aus diesem Grund schalten Unternehmen zunehmend auch Berater bei der Interessenvertretung ein. Nach US-amerikanischem Vorbild sind daher nun auch internationale Großkanzleien und Lobbyingfirmen in dem Sektor auf dem Vormarsch, indem sie – meist mit Hilfe von Ex-Politikern und spezialisierten Anwälten in ihren Reihen – ausländische Unternehmen an den deutschen bzw. den österreichischen oder europäischen Markt heranführen oder deutschen bzw. österreichischen Unternehmen in den politischen Gremien Gehör verschaffen.

Auf Grund der im Vergleich zu Parlamenten der Mitgliedstaaten schlechten wissenschaftlichen Unterstützung nutzen Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Lobbyisten auch wegen ihres Detailwissens. Das Risiko, dass übermittelte Informationen unvollständig oder parteiisch selektiert sind, wird dadurch gemindert, dass die EU-Organe eine Vielzahl von Lobbyisten unterschiedlicher Interessengruppen anhören. Dennoch wird das Lobbying auch von kritischer Seite nicht grundsätzlich abgelehnt.[23] Abgeordnete werden oft durch Lobbyorganisationen mit Gratisangeboten 'angefüttert'. Laut Analysen des österreichischen Europaabgeordneten Hans-Peter Martin kann der Gegenwert von durch Lobbyisten erteilte Angebote wie Reisen, Abendessen oder Cocktailempfänge pro Woche bis zu 10.000€ erreichen.[24]

Transparenz und Register

Auf EU-Ebene wird zurzeit eine stärkere Regulierung der Lobby-Arbeit diskutiert. Die EU-Kommission hat im Juni 2008 ein (vorerst) freiwilliges Register[25] von Lobbyisten eingerichtet.[26] Darin sollen Firmen und Verbände Einkünfte durch und Ausgaben für Lobby-Arbeit offenlegen. Das Europäische Parlament hat sich hingegen im Mai 2008 dafür ausgesprochen, ein allgemeines Pflicht-Register für EU-Lobbyisten einzuführen, ähnlich wie es in den USA existiert.[27] Bislang widersetzt sich die EU-Kommission einem verpflichtenden Lobbyregister jedoch.[28][29]

Es gibt daher bis heute keine Registrierungspflicht. Vielmehr gibt es ein Anreizsystem zur Registrierung. Im Europäischen Parlament wird ihnen mittels eines Ausweises Zugang zum Gebäude gewährt. Dies ist dem § 9 der Geschäftsordnung zu entnehmen. Im Oktober 2007 waren beim Europäischen Parlament 4570 Personen als Interessenvertreter registriert;[30] damit verbunden war ein erleichterter Zugang zu den Parlamentsgebäuden.

Im Rahmen der 2005 von Kommissar und Vizepräsident Siim Kallas ins Leben gerufenen Transparenz-Initiative veröffentlicht die Kommission am 23. Juni 2008 ein freiwilliges Internetregister für Lobbyisten. Sie sind dazu aufgerufen, sich zu registrieren und damit ihre Interessen, Kunden und Finanzen auszuweisen. Gleichzeitig mit der Registrierung unterschreiben sie einen Verhaltenskodex, der zusammen mit den Interessengruppen ausgearbeitet wurde. Ein geplanter Kontrollmechanismus soll die Angaben überprüfen. Die Einführung ist aber nur ein Etappenziel: Langfristig ist geplant, ein einziges Register gemeinsam mit dem EU-Parlament zu schaffen. Das Parlament würde dann nur eingetragene Lobbyisten in das Gebäude lassen. Faktisch wäre das bislang freiwillige Register dann Pflicht – auch ohne Gesetz. 2008 führte die EU ein Lobby-Register ein.[31]

Das gemeinsame Register der Interessenvertreter beim Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (Transparenz-Register) ist am 23. Juni 2011 in Betrieb genommen worden.[32] Alle Organisationen, Firmen und Selbständige, die Tätigkeiten mit dem Ziel direkter oder indirekter Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse oder Entscheidungen der EU-Institutionen ausüben, sind dazu aufgerufen, sich zu registrieren. Die Registrierung im Transparenzregister setzt die Offenlegung des jährlichen Gesamtumsatzes aus der Lobbyarbeit, optional auch nur die Angabe einer Umsatzgrößenklasse (z.B. >=100.000 - <150.000 €) sowie den relativen Anteil namentlich genannter Klienten / Kunden an diesem Umsatz, optional ebenfalls der Umsatzgrößenklasse (z.B. Firma XY <50.000) voraus (zu Details vgl. die Leitlinien zu den finanziellen Angaben[33]). Die Pflicht zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Angabe dieser Informationen ergibt sich aus einem Verhaltenskodex,[34] dem sich die Interessenvertreter bei Eintragung in das Register unterwerfen müssen. Eine Verpflichtung zur Eintragung gibt es jedoch nicht, was von vielen Seiten kritisiert wird.[35]

Vertrag von Lissabon

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird europäischer Lobbyismus vermehrt in Zusammenhang mit Partizipativer Demokratie gebracht. So verweist Art. 11 EU-Vertrag ausdrücklich auf repräsentative Verbände hin. Dass hierunter auch Unternehmen gemeint sein könnten, zeigt in der Praxis das EU-Nebenorgan Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss.[36]

Fallbeispiele

Ein Beispiel für Lobbyismus auf EU-Ebene ist die Autolobby in Brüssel. Während Lobbyisten der Autohersteller etwa versuchen, den von der EU geplanten Grenzwert von 120 g CO2/km anzuheben, wirken Umweltverbände darauf hin, diesen Wert durchzusetzen. [37] Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde im November 2013 vom EU-Parlament ein Beschluss zu strengeren Abgasnormen gefasst. Die Regelungen sehen vor, dass ab 2020 ein Großteil der Neuwagen den Grenzwert von 95 g/km nicht überschreiten dürfen. Dieser Wert soll sich an der gesamten Flotte des Herstellers bemessen. Es müssen jedoch nicht alle Autos den Grenzwert einhalten. Für fünf Prozent der Fahrzeuge gilt ein maximaler Ausstoß von 130 g/km. Für die Hersteller bietet sich so die Möglichkeit, schadstoffarme Modelle mehrfach auf ihre Klimabilanz anrechnen lassen zu können. Diese Sonderregelung führt dazu, dass PS-starke Oberklasse-Modelle eines Herstellers die Vorgabe der Ausstoßgrenze erst später erfüllen können, denn Elektroautos desselben Herstellers sorgen zeitgleich für eine ausgeglichene Klimabilanz.[38] Durch die neuen Grenzwerte darf der CO2-Ausstoß einer Neuwagen-Flotte eines Herstellers ab 2020 den Durchschnittswert von 95 Gramm je Kilometer nicht überschreiten. Noch im Jahre 2012 lag der Durchschnittswert in Europa bei 136,1 g/km, in Deutschland sogar bei 141,8 g/km. Sollten die Autos ab 2020 jedoch immer noch mehr als die erlaubten 95 g/km ausstoßen, sieht die EU-Regelung Strafzahlungen für die Hersteller vor. Die Strafzahlungen würden sich auf 95 Euro je Gramm und Fahrzeug belaufen. Würde im Jahr 2020 beispielsweise der CO2-Ausstoß aller Autos eines Herstellers bei 105 g/km liegen, müsste der Erzeuger der Automobile pro verkauftem Auto eine Strafe von 950 Euro zahlen. [39] Neben der EU haben auch andere Länder der Welt einen CO2-Grenzwert bis 2020 festgelegt. So gilt in den USA eine Grenze von 121 g/km, ab dem Jahr 2025 dann 93 g/km, die chinesische Regierung hat sich auf einen Wert von 117 g/km geeinigt und Japan auf 105 g/km. [40]

Ebenfalls beispielhaft für die große Macht spezialisierter Branchenlobbys innerhalb des EU-Institutionennetzwerkes ist die starke Einbindung der Finanzwirtschaft in die Regulierung der Finanzmärkte. Demnach stellen im offiziellen Beratungsgremium der EU-Kommission derzeit Banken die überwältigende Mehrheit der Mitglieder. So sollen beispielsweise die Deutsche Bank wie auch die Commerzbank Vertreter nach Brüssel schicken. Verbraucherschützer gibt es jedoch nur zwei, Gewerkschafter nur einen in dem vierzigköpfigen Gremium.[41] Abgeordnete im Europaparlament haben aus diesem Anlass bereits die „Zivilgesellschaft“ um Hilfe gebeten.[42]

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wird in der für die Regulierung der Finanzmärkte Europäischen Union zunehmenden auf ein Ungleichgewicht im Lobbying zugunsten der Finanzindustrie hingewiesen. In einer parteiübergreifenden Initiative von Europaabgeordneten im Europäischen Parlament hat sich Ende Juni 2011 die Lobbyorganisation Finance Watch gegründet.[43]

Durch die Affäre um Ex-Gesundheitskommissar John Dalli und den EU-Tabakrichtlinien ist ein Einfluss von der finanzstarken Tabaklobby auf EU-Würdenträger ersichtlich geworden. Nach einer Forderung von 60 Millionen Euro Schmiergeld musste John Dalli sein Amt verlassen. Um ihre Interessen zu vertreten, hatte die Tabaklobby Kontakte zum persönlichen Umfeld Dalli's gesucht. [44] Michel Petite verließ sein Amt als Vorsitzender des Ethik-Komitees der EU-Kommission auf Druck von Lobbycontrol und anderen Lobbyismusgegnern. Er soll seine Kontakte in der Kommission dafür ausgenutzt haben, die Interessen der Anwaltskanzlei Clifford Chance, die Philip Morris International als Klienten hat, zu vertreten. [45]

Der Verein Lobbycontrol kritisierte 2009 den Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. für Maßnahmen verdeckter Öffentlichkeitsarbeit (so genanntes Astroturfing). Die PR-Agentur Berlinpolis hatte u.a. in den Zeitungen Junge Welt, der FAZ, der Frankfurter Rundschau und auf Focus Online vorgebliche Leserbriefe platziert.[46][47] Auftraggeber von Berlinpolis war die Lobbyagentur European Public Policy Advisers GmbH (abgekürzt EPPA).

Arten von Lobbyismus

Im Wesentlichen gibt es fünf Arten von Interessen, die durch Lobbying durchgesetzt werden sollen:

  1. Organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt
  2. Organisierte Interessen im Sozialbereich
  3. Organisierte Interessen im Bereich der Freizeit und Erholung
  4. Organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft
  5. Organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich[48]

Kritik am Lobbyismus

Lobbyisten werden von Kritikern oftmals als wahre Strippenzieher bezeichnet. Die Politiker wären quasi ihre Marionetten. (Bild: Demonstration gegen den Hongkonger Regierungschef Donald Tsang am 1. Juli 2005)

Der Lobbyismus wird in Anlehnung an die „Vierte Gewalt“ (Medien) auch als „Fünfte Gewalt“ bezeichnet, da die Interessenpolitik ebenso wie die Presse einen Einfluss auf die Staatsgewalt hat. Anders als die institutionalisierten Gewaltenträger unterliegen Interessenvertreter jedoch keinen klaren gesetzlichen Regelungen.

Lobbyismus kann bis hin zur Korruption und damit unerlaubten Einflussnahme auf die Gesetzgebung führen. Eine Form sind von Lobbygruppen organisierte sogenannte „Informationsveranstaltungen“ für Parlamentarier, die mit kostenloser Verköstigung der Eingeladenen verbunden sind. Besonders in Brüssel, aber auch in Berlin ist dies keine Seltenheit. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Volksvertreter für seine eigenen Interessen zu gewinnen.

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Gelder und Leistungen fließen, um von einzelnen Parlamentariern bestimmte Abstimmungsverhalten zu erhalten. Das Ausmaß lässt sich jedoch kaum feststellen, und andererseits gibt es auch Bemühungen, diese Art von Korruption zu verhindern. So sind zum Beispiel die Mitglieder der EU-Kommission dazu verpflichtet, Geschenke ab einem Wert von 150 Euro anzugeben, und die Liste dieser Geschenke ist auf der Webseite der EU-Kommission einzusehen.

Lobbyismus steht folglich immer im Spannungsfeld zwischen einer legitimen Interessenvertretung und möglichen Gefährdung demokratischer Grundprinzipien. Aufgrund immer komplexer werdender Wirtschaftsstrukturen und Themenfelder, die den Gesetzgeber vielfach in seinen Möglichkeiten überfordern, haben Lobbygruppen dennoch eine wichtige Funktion, insbesondere die Verschaffung von Informationen. Die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten in Europa suchen daher mittlerweile – wie schon seit langer Zeit in den USA – offen das Gespräch mit Wirtschaftsvertretern, Verbänden und Lobbyisten, um sich vor einer Entscheidung umfassend über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte eines Vorhabens zu informieren.

Kritische Wahrnehmung des Lobbyismus in der deutschen Öffentlichkeit

Im Gegensatz zum amerikanischen System wird in Deutschland der Begriff Lobbyismus häufig negativ konnotiert wahrgenommen. In der öffentlichen Meinung wird die Politik häufiger als Opfer von (Interessen-)Verbänden und Lobbyisten wahrgenommen. Politisch links orientierte Personen bewerten den Einfluss von Lobbyisten häufig als „Herrschaft des Kapitals“[49], während im politisch konservativen Lager man der Ansicht ist, Lobbyisten würden die Autorität der Regierung untergraben oder sogar kolonisieren.[50] Das liegt in besonderem Maß am Konsensverständnis, welches die deutsche Politik stark prägt. Gute Politik wird in Deutschland als das Erreichen eines allerseits tragbaren und fair empfundenen Kompromiss zwischen verschiedenen politischen Positionen empfunden. Verbände die ihre eigenen, teilweise sehr speziellen, Ziele und Interessen in der Politik verwirklicht sehen wollen, werden daher als Gefahrenpotenzial für die Konsensfindung wahrgenommen.[51]

Diese negative Wahrnehmung ist insofern ungewöhnlich, da in Deutschland ein ausgesprochen hoher Grad an Mitgliedschaften für Vereine, Gewerkschaften, NGOs, Clubs, Religionsgemeinschaften und anderen Interessensgruppen vorherrscht[52], welche selbstverständlich auch die Interessen ihrer Mitglieder auf politischer Ebene vertreten und so Lobbyarbeit betreiben. So ergibt sich eine leicht paradoxe Situation: Obwohl in Deutschland überdurchschnittlich viele Bürger Mitglieder in Vereinen sind und häufig Mitglieder in vielen verschiedenen Interessengruppen sind, ist die allgemeine, öffentliche Wahrnehmung von Lobbyismus trotz allem kritisch und meist negativ.

Siehe auch

Literatur

Aufsätze

Sammelbände und Monografien

  • Wolfgang Gründinger: Lobbyismus im Klimaschutz. Die nationale Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems. VS Verlag, Wiesbaden 2012.
  • Andreas Geiger: EU Lobbying Handbook. Helios Media, 2007, ISBN 978-3-9811316-0-4.
  • Thomas von Winter, Willems, Ulrich (Hrsg.): Interessenverbände in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-14589-1.
  • Kim Otto, Sascha Adamek: Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2008, ISBN 978-3-462-03977-1.
  • Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland. BpB, Bonn 2006, ISBN 3-89331-639-6. (Inhaltsverzeichnis)
  • Cerstin Gammelin, Götz Hamann: Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – Wie Deutschland regiert wird. 5. Auflage. Econ Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-430-13011-5.
  • Nicola Berg: Public Affairs Management. Gabler, Wiesbaden 2003, ISBN 3-409-12387-3.
  • Steffen Dagger (Hrsg.): Politikberatung in Deutschland: Praxis und Perspektiven. VS-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14464-2.
  • Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten: Wie ein modernes und transparentes Politikmanagement funktioniert. Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-89981-005-8.
  • Ulrich Müller, Sven Giegold, Malte Arhelger (Hrsg.): Gesteuerte Demokratie? Wie neoliberale Eliten Politik und Öffentlichkeit beeinflussen. VSA, 2004, ISBN 3-89965-100-6.
  • Manfred Strauch: Lobbying. Wirtschaft und Politik im Wechselspiel. Gabler, Wiesbaden 1993, ISBN 3-409-19183-6.
  • Ralf Kleinfeld, Annette Zimmer, Ulrich Willems (Hrsg.): Lobbying. Strukturen, Akteure, Strategien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8100-3961-3.
  • Jörg Rieksmeier (Hrsg.): Praxisbuch: Politische Interessenvermittlung: Instrumente - Kampagnen - Lobbying. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15547-0.

Literatur mit Schwerpunkt Europäische Union

Fallstudien

  • Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie. Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der European Aeronautic, Defence and Space Company (EADS). Kovač, Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6.
  • Steffen Dagger: Energiepolitik & Lobbying: Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009. ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8382-0057-6.
  • David Krahlisch: Lobbyismus in Deutschland – Am Beispiel des Dieselpartikelfilters. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-8364-2316-8.
  • Diana Wehlau: Lobbyismus und Rentenreform . Der Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16530-1.
  • Hans-Jörg Schmedes: Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände im Mehrebenensystem. Lobbyingaktivitäten britischer, deutscher und europäischer Verbände. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15631-6.
  • Faik Tanrikulu: Mechanismen des Lobbying in Brüssel - Fallbeispiel Türkisches Lobbying. Grin Verlag, 2011, ISBN 978-3-640-85146-1.
  • Johanna Veit: EU-Lobbying im Bereich der grünen Gentechnik: Einfluss- und Erfolgsfaktoren. Tectum Verlag, 2010, ISBN 978-3-8288-2257-3.
  • Johannes Lahner: Boombranche kommerzielles Lobbying? Eine komparative Studie über das kommerzielle Lobbying in den USA und Deutschland anhand der Automobilbranche. Kovač, Hamburg 2013, ISBN 978-3-830-07406-9.

Weblinks

 Commons: Lobbyists – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Lobbyismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Europa/EU

Deutschland

Österreich

  • ÖPAV (Österreichische Public Affairs-Vereinigung)
  • ALPAC (Austrian Lobbying and Public Affairs Council)

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Papier: Zum Spannungsverhältnis von Lobbyismus und parlamentarischer Demokratie. (PDF-Datei; 102 kB) Vortrag anlässlich der Vorstellung des Buches „Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland“ am 24. Februar 2006 im Berliner Reichstag.
  2. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 17.
  3. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 18.
  4. Alexander Bilgeri: Das Phänomen Lobbyismus - Eine Betrachtung vor dem Hintergrund einer erweiterten Strategie-Struktur-Diskussion. Books on demand, Lindau 2001, ISBN 3-8311-0675-4, S. 13.
  5. Hans Merkle: Lobbying: Das Praxishandbuch für Unternehmen. Darmstadt 2003, ISBN 3-89678-233-9, S. 10.
  6. 6,0 6,1 Artikel über die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft der NGO LobbyControl
  7. 7,0 7,1 Sabine Nehls und Magnus-Sebastian Kutz: Angriff der Schleichwerber; Frankfurter Rundschau; 9. Januar 2007
  8. Kurzstudie Gefallen an Gefälligkeiten - Journalismus und Korruption (PDF; 2,0 MB); Netzwerk Recherche; 2013
  9. Über von der Industrie gesponserte Unterrichtsmaterialien; LobbyControl; 2011
  10. Die spektakulären Erfolge der Solar-Lobby. In: FAZ. 26. Januar 2010.
  11. Hans-Jörg Schmedes: Mehr Transparenz wagen? Zur Diskussion um ein gesetzliches Lobbyregister beim Deutschen Bundestag. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen. Heft 3/ 2009, S. 543–560.
  12. Bezahlte Lobbyisten in Bundesministerien: Wie die Regierung die Öffentlichkeit täuscht. In: Monitor. Nr. 556, 15. Dezember 2006 auf: youtu.be/JWDjsZ6eUHM
  13. Stefan Krempl: Datenbank gibt Aufschluss über Lobbyisten in Ministerien. auf: heise online, 27. Juli 2007.
  14. Florian Gathmann, Nils Weisensee: Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien. auf: Spiegel online. 26. Juli 2007.
  15. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Thea Dückert, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3431 (PDF-Datei; 107 kB)
  16. Lobbyisten im Lehrerzimmer. auf: Zeit online. 11. Mai 2011.
  17. Focus Online: Zehn Jahre Atomausstieg - Meilenstein als Zerreißprobe vom 14. Juni 2000.
  18. Zeit Online: Die strahlenden Sieger der Atomlobby. Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist ein großer Erfolg für die Energiekonzerne. Jetzt wollen sich andere Branchen diese Lobbyarbeit zum Vorbild nehmen. vom 7. September 2010.
  19. Eine Analyse des systematischen Wirkens der Atomlobby in den Jahren 2009 bis 2011 mit umfangreichem Quellenmaterial findet sich unter: AtomkraftwerkePlag: Einflussnahme und Kampagnen der Atomlobby, abgerufen am 18. August 2012.
  20. 20,0 20,1 Oliver Kühni (PDF-Datei; 394 kB) Die mächtigen Einflüsterer im Bundeshaus. In: Tagesanzeiger. 15. September 2011, Abgerufen am 22. Oktober 2011.
  21. Thomas Angeli Das begehrte «GA fürs Bundeshaus». In: Der Beobachter. Ausgabe 5, 2008, abgerufen am 22. Oktober 2011.
  22. Hans-Jörg Schmedes: Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände im Mehrebenensystem. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15631-6, S. 371.
  23. Sven Giegold im Gespräch: "Eine unglaubliche Lobby-Schlacht". auf: sueddeutsche.de, 21. Juni 2010. Interwiev
  24. Tiroler Tageszeitung, 10. April 2011: Die vielen Verführungen für die Abgeordneten
  25. Europäische Kommission: Register der Interessenvertreter.
  26. Europäische Kommission: Transparenz-Initiative.
  27. Europäisches Parlament: EU-Lobbyismusim Blickpunkt.
  28. Heiko Kretschmer, Hans-Jörg Schmedes: Lacking courage and determination. Experience from abroad suggests the EU should make its lobbyists register mandatory. European Voice, 10. September 2009, S. 12.
  29. Heiko Kretschmer, Hans-Jörg Schmedes: Enhancing Transparency in EU Lobbying? How the European Commission's Lack of Courage and Determination Impedes Substantial Progress. (PDF-Datei; 158 kB). In: Internationale Politik und Gesellschaft. 1/ 2010, S. 112–122.
  30. Europäisches Parlament: Mehr Transparenz im Brüsseler Lobby-Dschungel?
  31. Eva Dombo: EU-Kommission will Transparenz für Lobby-Arbeit: "Ein guter Lobbyist muss Europa lieben" auf: tagesschau.de, 22. Juni 2008.
  32. Transparenzregister für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen
  33. Leitlinien für die finanziellen Angaben zur genaueren Erläuterung von Anhang 2 Teil B (Finanzielle Auskünfte) der interinstitutionellen Vereinbarung zum Transparenzregister
  34. Verhaltenskodex
  35. Aus "Lobbying" wird "Transparenz".
  36. Zur Problematik vgl. Bernd Hüttemann: Europäisches Regieren und deutsche Interessen. Demokratie, Lobbyismus und Art. 11 EUV, Erste Schlussfolgerungen aus „EBD Exklusiv“, 16. November 2010 in Berlin. In: EU-in-BRIEF. Nr. 1, Berlin 2011, ISSN 2191-8252 (online (PDF-Datei; 266 kB)). S. 5.
  37. Daniela Weingärtner; Johannes Gernert: Brüsseler Autoschiebereien. In: die tageszeitung, 29. November 2008.
  38. Hackländer, Sabine: Ein langer Weg für weniger CO2-Ausstoß[1]
  39. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/eu-umweltminister-vertagen-streit-um-co2-grenzwerte-a-927663.html
  40. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/eu-umweltminister-vertagen-streit-um-co2-grenzwerte-a-927663.html
  41. Banker bestimmen EU-Politik. auf: taz.de, 5. Mai 2010.
  42. Die Ohnmächtigen im Europaparlament. In: tagesspiegel.de, 17. Juli 2010.
  43. Finance Watch: Interessenverband als Gegenpol zur Finanzlobby. auf: faz.net, 12. April 2011.
  44. Europäische Union: Kommissar Dalli tritt wegen Bestechungsaffäre zurück. auf: spiegel.de, 16. Oktober 2012.
  45. Michel Petite. auf: Lobbypedia.de, Dezember 2013.
  46. Erneut verdeckte Meinungsmache – heute: Biosprit www.lobbycontrol.de-Internetportal, 10. Juli 2009.
  47. Peter Nowak: Greenwashing für Biosprit aufgedeckt. Die Biospritbranche hat monatelang mit PR-Aktionen in eigener Sache die öffentliche Meinung zu beeinflussen versucht. Telepolis online, Rubrik „Energie & Klima-News“, 14. Juli 2009.
  48. Ulrich von Alemann (Hrsg.): Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Leske + Budrich 1987, ISBN 3-8100-0617-3, S. 71.
  49. Bernhard Weßels (Hrsg.): Verbände und Demokratie in Deutschland. Opladen 2001, S. 11f..
  50. Peter Lösche: Verbände in der Bundesrepublik Deutschland - Eine Einführung.. W. Kohlhammer Verlag, 2007, S. 9.
  51. Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt - Lobbyismus in Deutschland.. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2007, S. 16.
  52. Vereinsstatistik 2011. Abgerufen am 12. April 2013.
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