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Henri Henripierre

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Henri Henripierre (auch Heinrich Heinzpeter, auch Henry Henrypierre, amtlich: Heinrich Henrypierre) (geb. 23. August 1905 in Leberau (heute Lièpvre) im damaligen Reichsland Elsass-Lothringen; † 15. Mai 1982 in Straßburg) war ein deutscher Pharmazieassistent.

Leben

Henripierre wurde unter dem Namen Heinrich Sigrist am 23. August 1905 als unehelicher Sohn der Stückputzerin Rosalie Sigrist geboren. Einige Zeit später bekannte sich der Elektrizitätsarbeiter Heinrich Henrypierre als Vater und wurde in die Geburtsurkunde des Standesamtes Leberau eingetragen.[1] Henripierre verbrachte seine Schulzeit im Oberelsass nahe seinem Geburtsort. 1928 zog er mit seiner Freundin, der Köchin Augustine Lirot nach Paris. Er heiratete sie 1939. Ab 1930 arbeitete er im Krankenhaus. Da er in der Kürze der Zeit kein Pharmaziestudium absolviert haben kann, muss seine Berufsangabe im Nürnberger Ärzteprozess, er sei Apotheker von Beruf, kritisch hinterfragt werden. Bei Beginn des Zweiten Weltkrieges eingezogen, geriet er bald in Kriegsgefangenschaft. Er befand sich nach seiner Aussage in Nürnberg bei Compiègne kurze Zeit in Gefangenschaft, also mutmaßlich im Kriegsgefangenen-Frontstammlager 122, aus dem später das Durchgangslager Royallieu hervorging. Am 17. Juli 1941 stellte Henripierre einen Einbürgerungsantrag, um deutscher Staatsbürger zu werden. Er bekannte sich schriftlich zum „Deutschtum“. Er unterschrieb mit dem Namen seiner Geburtsurkunde: Heinrich Henripierre. Entgegennehmende Dienststelle war die EWZ, die zuständige Einwanderungszentrale, die bei der SS angesiedelt war. Üblicherweise musste der Bewerber vor vier Prüfern im Rang von SS-Stabsoffizieren erscheinen, darunter „Rasseprüfer“ und „Volkstumssachverständigen“. Die vier SS-Offiziere erwähnte Henripierre in Nürnberg, behauptete aber, die hätten in einem Konzentrationslager gearbeitet, in dem er Häftling gewesen sei. Es gibt aber keinerlei Beleg, dass er jemals in einem KZ gefangen gehalten wurde. Henripierre bestand die Prüfung und durfte nach Deutschland ziehen. Er ging nach Straßburg, wo er sich bei August Hirt in der Anatomie bewarb. Er war als Gehilfe im Leichenkeller tätig („Garçon d’Anatomie“). Das SS-Ahnenerbe zahlte den Angestellten in Hirts Instituts ein zweites Gehalt. Dies wurde euphemistisch „Forschungsbeihilfe“ genannt. Da es auch an Putzfrauen und Fahrer gezahlt wurde, ist anzunehmen, dass man sich die Beschäftigten gefügig halten wollte. Auch Henripierre bekam monatliche Zahlungen von der SS, die sein reguläres Einkommen um rund 40 % aufstockten. Noch am 13. März 1945 bestand der Gehaltsanspruch Henripierres, wie die SS-Verwaltung schriftlich festhielt.[2] Noch deutlich vor den Germanisierungsmaßnahmen von Gauleiter Robert Wagner („Verordnung über die deutsche Namensgebung vom 15. Januar 1943“) beantragte Henripierre die Eindeutschung seines Namens. Am 21. Dezember 1942 trug die Behörde des Straßburger Polizeipräsidenten in die Geburtsurkunde ein, dass Henripierre nun Heinrich Heinzpeter heißt.[3][4] Nachdem bis zum 6. Juli 1944 die Scheidung verhandelt worden war, wurden Augustine und Henri Henripierre am 4. Mai 1945 geschieden. Am 5. Mai 1945 heiratete Henripierre Anne-Marie Dollet. Henri Henripierre starb am 15. Mai 1982 in Strasbourg, Département Bas-Rhin, nachdem er sein ganzes Leben immer wieder als Zeuge ausgesagt hatte und seine Abscheu vor der SS, ihren Verbrechen und ihren Verbrechern bekundet hatte. Erst 2018, als der Historiker Julien Reitzenstein einem Verdacht Fritz Bauers folgend, das Verbrechen der Straßburger Schädelsammlung auf der Grundlage oft neu aufgefundener Quellen neu aufgerollt hatte, wurde die Mittäterschaft Henripierres bekannt.

Nürnberger Ärzteprozesse

Henripierre wurde international bekannt durch seine Zeugenaussage im Nürnberger Ärzteprozess. Dort hatte er grausame Details über das Verbrechen der Straßburger Schädelsammlung zu Protokoll gegeben. Ebenso sagte er der Weltöffentlichkeit, wie skrupellos der Direktor der Anatomie, August Hirt, ihn mit dem Tode bedroht habe. Henripierre sagte in seiner Aussage, er sei gekommen, „einzig und allein von dem Wunsch beseelt, meine Pflicht und Schuldigkeit zu erfuellen und der Gerechtigkeit zu dienen. Ich schulde dies den 86 Opfern, die wir im August 1943 erhielten.“[5] Kurz nach der Besetzung der Anatomie Straßburg am 23. November 1944 wandte sich der Anatomiemitarbeiter Henripierre im Dezember 1944 an die französischen Behörden. Gegenüber diesen und einer eingesetzten Untersuchungskommission berichtete er als einzige Quelle von einem von August Hirt geplanten Museum[6] mit „toten Juden als Exponaten“.[7] Die Untersuchungskommission des Richters am Ständigen Militärgerichtshof des 10. Militärbezirks in Straßburg, Major Jadin stellte am 15. Januar 1946 einen Bericht fertig, in dem erstmals die Behauptung festgehalten wurde, dass die 86 Opfer für ein Museum bestimmt gewesen seien: „Des soins particuliers furent pris pour leur conservation, car ils devaient être transformés en pièces anatomiques destinées à enrichir le musée d’anatomie (Henrypierre).“[8] Die Tatsache, dass Henripierre der einzige Zeuge mit dieser Aussage war, führte zu seiner Vorladung als Zeuge für die grausamen Verbrechen der SS-Rassisten ins Nürnberger Gerichtsgebäude. Seine Zeugenaussage sollte den Angeklagten Reichgeschäftsführer des Ahnenerbes, Wolfram Sievers, belasten. Dieser war Vorgesetzter aller Täter und Mittäter, mit Ausnahme von Heinrich Himmler. Doch verteidigte sich in Kenntnis der unzähligen Presseberichte über Henripierres Aussage eines durch Hirt geplanten Museums sehr geschickt. Sievers sagte aus, dass das Verbrechen gar nicht der SS und ihm anzulasten sei, sondern der staatlichen Uni und dem schon toten Hirt. Diese Spur hatte er schon im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gelegt.[9] Die Prozessbeobachter Alexander Mitscherlich und Fred Mielke übernahmen die von Sievers bestätigte Aussage Henripierres, dass Hirt ein Museum mit den Skeletten toter Juden wollte und den Franzosen Henripierre mit Todesdrohungen zur Geheimhaltung verpflichtete. Dies findet sich in beider Buch Medizin ohne Menschlichkeit, das den Ärzteprozess wiedergibt. Seither hat sich ein öffentliches Bild des französischen Zwangsarbeiters und Résistance-Unterstützers Henripierre gebildet: Ein mutiger Mann, der entschlossen gegen den Rasse-Fanatiker Hirt arbeitete und ein grausiges Verbrechen der SS-Täter anzeigte. Der Germanist Hans-Joachim Lang ermittelte 2004 die Namen der Opfer des Verbrechens, indem er sie aus der Liste mit Häftlingsnummern abschrieb, die Henripierre 1944 den französischen Behörden übermittelt hatte. Er bettet diese Arbeit in eine Rahmenerzählung ein, die Henripierre als Helden zeigt. Der Historiker Julien Reitzenstein veröffentlichte 2018 Quellen, die zeigen, dass Henripierre kein Held war, sondern von der SS bezahlter Mittäter des Verbrechens.[10]

Tatbeteiligung

Julien Reitzenstein bezeichnet in seinem Buch die Tatbeteiligung Henripierres als gering, ebenso seine Bezahlung durch die SS, und kommt zu dem Schluss, dass Henripierre eher ein unbedeutender Mittäter war. Anhaltspunkte, dass er fanatischer Nazi war, fanden sich nicht, nur sein Bekenntnis zum „Deutschtum“. Allerdings kann nach der Veröffentlichung der Dokumente durch Reitzenstein nicht mehr auf Henripierre als neutralem Zeugen aufgebaut werden. Auch wurde offenkundig, dass außer Henripierres Aussagen seit 1944 kein Beleg gefunden wurde, dass in Straßburg ein „Museum mit toten Juden“ (vgl. Lang, Die Namen der Nummern) geplant war. Die neuen Dokumente deuten hingegen darauf hin, dass Bruno Beger ein Museumsprojekt mit Vorder- und Innerasiaten geplant hatte, für das er „Mongolenforschung“ in Auschwitz betrieb, in deren Zuge er die 86 Opfer auswählte, obwohl sie keine Asiaten waren. Am 11., 13., 14. und 18. August 1943 ermordete der Kommandant des KZ Natzweiler-Struthof, Josef Kramer 86 jüdische Menschen aus ganz Europa (mit Ausnahme der Sowjetunion, wo nach Quellen die Skelette „jüdisch-bolschewistischer Kommissare“ herkommen sollten, die Grundlage des ursprünglich geplanten Verbrechens waren.) mit einem Blausäurederivat. Die Leichen wurden in die Anatomie im Universitätskrankenhaus „Bürgerspital“ gebracht. Da es nicht genug Kühlfächer gab, konnten die Leichen nicht so gelagert werden, wie vor einer Skelettpräparation notwendig. Die einzige Alternative, die sofortige „Grobentfleischung“ wurde aus Personalmangel auch nicht durchgeführt. Für Hirt arbeiteten in diesem Bereich neben Henripierre und René Colombin Wagner und dem Oberpräparator Otto Bong nur noch zwei technische Assistentinnen. Das Personal kam kaum mit der Fertigung der Präparate für die reguläre Medizinerausbildung hinterher, weshalb die Grobentfleischung nicht stattfand. Darum wurden 10 Liter Konservierungsflüssigkeit incl. 2 Liter Formol von Henipierre in jede Leiche eingespritzt und sie dann in Bottiche mit Alkohol gelegt. Auf Anordnung Himmlers mussten Bong und Henripierre die Leichen vernichten, als die Alliierten sich Straßburg näherten. Henripierre zerstückelte die Leichen, damit mehr in die wenigen noch vorhandenen Särge passten. Die Leichen wurden im städtischen Krematorium verbrannt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reitzenstein, Julien: Das SS-Ahnenerbe und die Straßburger Skelettsammlung – Fritz Bauers letzter Fall. Berlin 2018. S. 263 unter Bezugnahme auf die Geburtsurkunde Henripierres Nr. Geburtsurkunde Nr. 36 vom 24.8.1905 mit Folgeeintragungen.
  2. BArch NS 21/29
  3. Nazi-Verbrechen nach 75 Jahren aufgeklärt. (https://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/nazi-verbrechen-nach-75-jahren-aufgeklaert).
  4. Verfügung Polizeipräsident Straßburg vom 17.03.1943, abgebildet als Abbildung 25 in: Reitzenstein, Julien: Das SS-Ahnenerbe und die Straßburger Skelettsammlung – Fritz Bauers letzter Fall. Berlin 2018. S. 269.
  5. Ebbinghaus, Angelika, Dörner, Klaus: Vernichten und Heilen : der Nürnberger Ärzteprozess und seine Folgen. 1. Aufl Auflage. Aufbau-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3351025149, S. 752.
  6. BArch B 162/20260, Rapport d’Expertise de MM. les professeurs et docteurs Simonin, Piédelièvre, Fourcade vom 15.1.1946, S. 9.
  7. Lang, Hans-Joachim, 1951-: Die Namen der Nummern : wie es gelang, die 86 Opfer eines NS-Verbrechens zu identifizieren. 1. Aufl Auflage. Hoffmann und Campe, Hamburg 2004, ISBN 3455094643.
  8. BArch B 162 / 20260, Rapport d’Expertise de MM. les professeurs et docteurs. Simonin, Piédelièvre, Fourcade, S. 9.
  9. Reitzenstein, Julien: Das SS-Ahnenerbe und die>>Straßburger Schädelsammlung<<Fritz Bauers letzter Fall.. 1. Auflage Auflage. ISBN 3428153138, S. 101 und 281.
  10. Reitzenstein, Julien: Das SS-Ahnenerbe und die>>Straßburger Schädelsammlung<<Fritz Bauers letzter Fall.. 1. Auflage Auflage. ISBN 3428153138, S. 263 ff..
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