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Gleichstellung der Geschlechter

Aus Jewiki
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Index für geschlechtsspezifische Ungleichheit (Gender Inequality Index), 2008[1]
größere Ungleichheit
  •  0,74–0,84
  •  0,67–0,74
  •  0,59–0,67
  •  0,52–0,59
  •  0,45–0,52
  •  0,38–0,45
  •  0,31–0,38
  •  0,24–0,31
  •  0,17–0,24
  •  keine Daten
  • kleinere Ungleichheit

    Gleichstellung der Geschlechter ist der Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft (Chancengleichheit). Gleichstellung als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit führt zu einer gleichen Teilhabe an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Damit schafft Gleichstellung der Geschlechter auch die Freiheit und den gesellschaftlichen Raum, individuelle Lebensentwürfe zu realisieren.

    Statt der älteren Bezeichnung Gleichstellung von Frau und Mann wird in jüngerer Zeit der neutralere Ausdruck Gleichstellung der Geschlechter bevorzugt. Damit soll auf den gleichberechtigten Anspruch auf Gleichheit von Mann und Frau und möglichen dritten Geschlechtern (Transgendern) verwiesen werden.

    Begriffsbestimmung

    • Der Begriff Gleichberechtigung hat die juristische Gleichbehandlung von Menschen zum Ziel. Auch hier greift der Terminus zu kurz, da die juristische Gleichbehandlung wiederum nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung also Gleichstellung der Geschlechter führe.
    • Für den allgemeinen Begriff der Gleichstellung siehe die Begriffserklärung unter Gleichstellung, die auch auf die Formen von Gleichstellungsbemühungen im Zusammenhang mit anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen hinweist.

    Voraussetzungen für Gleichstellungspolitik

    Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Gleichstellungspolitik legitimiert sich

    • durch die Bekenntnisse der Völkergemeinschaft zur prinzipiellen Gleichberechtigung[2][3] von Mann und Frau
    • durch eine tatsächliche Ungleichheit der Geschlechter
    • durch die Annahme, dass gewisse Ungleichheiten nicht biologisch und somit modifizierbar sind
    • durch die Annahme, dass die freie Entscheidung Benachteiligter selbst unter Bedingungen der juristischen Gleichberechtigung nicht gewährleistet ist (also dass die faktische Gleichstellung[3] noch nicht erreicht ist).

    Insbesondere die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt bildet eine Basis, auf der Ungleichheiten entstehen und fortbestehen können.

    Ungleiche Situation von Mann und Frau

    Gleichstellungspolitik geht davon aus, dass die Situation von Frauen und Männern in der Gesellschaft ungleich ist. So heißt es zum Beispiel im Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg:[4]

    Ziel des Gesetzes ist die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33 Abs. 2 GG), insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen […].

    Die ungleiche Situation von Mann und Frau in vielen beruflichen Zweigen ist nicht immer die Folge direkter Diskriminierung. Die unterschiedliche Bildungs- und Berufswahl von Frauen und Männern wird nach Erkenntnissen der OECD maßgeblich durch geschlechtsspezifische Stereotypen beeinflusst.[5][6] Die unterschiedlichen Frauenanteile in den Studienfächern sind außerdem Ausdruck unterschiedlicher Interessen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fanden sich im Wintersemester 2011/12 12.690 männliche Studienanfänger im Studium Elektrotechnik, während sich 1.357 Frauen eingeschrieben hatten. Umgekehrt schrieben sich 10.825 Frauen und dagegen 3.009 Männer in das Fach Germanistik ein.[7]

    Institutionalisierte Maßnahmen, die eine gezielte Gewährung bestimmter Vorteile an benachteiligte Gruppen beinhalten und auf diese Weise auf eine Gleichstellung abzielen, werden als Affirmative Action oder „positive Diskriminierung“ bezeichnet.

    Benachteiligungen von Frauen

    Die Ungleichheit bezüglich beruflicher Förderung, Aufstiegsbedingungen und Beteiligungsquoten wird zum Beispiel in einem Dokument des Gleichstellungsbüros der Stadt Basel wie folgt quantifiziert (komprimierte Darstellung):[8]

    Kriterium Studie Frauen Männer beide andere
    Matura oder noch höhere Bildung Basel, 2000 36,4 % 40,8 %
    Eintritt Universität Schweiz, 2001 49,8 % 50,2 %
    Eintritt Fachhochschule Schweiz, 2001 43,1 % 56,9 %
    Erwerbsquote Basel, 2000 71,1 % 82,6 %
    Vollzeittätigkeit Basel, 2001 49 % 87 %
    Arbeitnehmende in Unternehmensleitung Basel, 2000 19,6 % 80,4 %
    Lohndifferenz Privatwirtschaft Schweiz, 2000 -21 %
    Haushalthauptverantwortung Schweiz, 2000 87 % 2 % 10 % 1 %
    Stadtparlament Basel 2004 32,3 % 67,7 %

    Im produzierenden Gewerbe in Deutschland bestehen zwischen Arbeiterinnen und Arbeitern Einkommensunterschiede von 26 %, zwischen weiblichen und männlichen Angestellten von 29 %. Dies hängt nur teilweise mit Unterschieden bei den ausgeübten Tätigkeiten zusammen. Frauen werden bereits dadurch benachteiligt, dass sie stärker als Männer in den unteren Leistungsgruppen vertreten sind; aber selbst bei angenommener gleicher Leistungsgruppenstruktur würden die Unterschiede bei Arbeiter/innen 20 % und bei Angestellten 17 % betragen.[9]

    Eine andere Gruppe häufig angeführter, eher unterschwelliger Benachteiligungen von Frauen zeigt sich in der Sprache und besonders in Grammatik und Lexik. Die meisten Personenbezeichnungen, die Handelnde bezeichnen, sind in ihrer Grundform Maskulina, z. B. Wähler, Lehrer, Arzt. Durch Anhängen des Femininsuffix – in der Regel „in” – werden die weiblichen Äquivalente gebildet, Wählerin, Lehrerin, Ärztin. Die maskuline Form dient neben der geschlechtsspezifischen Bezeichnung von Männern auch der Bezeichnung beider Geschlechter und Frauen allein sowie von Personen, deren Geschlecht unbekannt ist. Frauen werden unter das generische Maskulinum subsumiert und sollen „mitgemeint” sein, sodass bspw. 99 Studentinnen und 1 Student gemeinsam als 100 Studenten bezeichnet werden. Demgegenüber gibt es kein generisches Femininum.[10][11] Eine Reihe von Studien zeigen, dass generisch maskuline Personenbezeichnungen nicht geschlechtsneutral verstanden werden, sondern dass bei Personenreferenzen im generischen Maskulinum eine kognitive Überrepräsentation von Männern und ein geringerer gedanklicher Einbezug von Frauen zu beobachten ist als bei alternativen Sprachformen wie der Beidnennung oder dem Binnen-I.[12][13][14][15] Bereits der Sprachwissenschaftler Josef Klein hatte in seiner Untersuchung 1988 konstatiert, dass „die Benachteiligung der Frau durch das generische Maskulinum also keine feministische Schimäre [ist], sondern psycholinguistische Realität”.[16]

    Es gibt große Unterschiede in der medialen Repräsentation von Frauen und Männern. So haben Männer in Film und Fernsehen meistens einen höheren Berufsstatus als Frauen. Zum Beispiel werden Frauen in Fernsehserien häufiger als Pflegepersonal (z. B. Krankenschwestern), Männer hingegen als Ärzte dargestellt.[17][18][19][20][21] Auch definieren sich die dargestellten Frauen vorwiegend über ihre private Rolle – die handlungsentscheidende Rollendefinition ist die einer Freundin, Mutter, Tochter oder Ehefrau –, während Männer sich viel stärker über ihren Beruf definieren.[20]

    Mit Geschlechtsstereotypen in der Werbung beschäftigte sich bereits Erving Goffman in „Geschlecht und Werbung” (1981). Er stellte fest, dass Werbung ein androzentrisches Weltbild vermittelt und dass Frauen und Männer häufig so positioniert werden, dass Männer mit einem höheren Status assoziiert werden: Sie sitzen erhöht, umgreifen die Frau von oben oder blicken auf sie herab und Männerabbildungen sind relativ größer als Abbildungen von Frauen. Darüber hinaus werden Männer als Wissensträger dargestellt und bei kompetenzfordernden Aufgaben gezeigt. Eine häufige Rollenkonstellation ist ein lesender Mann und eine Frau, die dem Mann dabei zusieht.[22][23][24] Untersuchungen, die in den 1980er und 90er Jahren im deutschsprachigen Raum erschienen, fanden negative Frauenklischees und rigide Schönheitsnormen in der Werbung vor sowie die anhaltende Darstellung von Frauen in unterwürfig-passiver Körperhaltung.[25][26][27][28] Eine 2002 erschienene Studie stellte fest, dass die Repräsentation von Frauen in der Werbung von 2002 sich nur wenig gegenüber den 1980ern verändert hatte. Demnach verwendet Produktwerbung sexuelle Anspielungen und zynische Witze auf Kosten von Frauen, stellt Frauen als Sexualobjekte dar und setzt sie mit den Produkten (z. B. Autos) gleich und assoziiert sie mit Haushaltsarbeit.[29] Im Bereich der Hörfunkwerbung kam Helga Kotthoff zu dem Ergebnis, dass z. B. in geschlechtsübergreifenden Dialogen Frauen oft als die Fragenden und Männer als die Antwortenden auftreten und dass technische oder teure Produkte von männlichen, Haushalts- oder alltägliche Gebrauchsgegenstände hingegen von weiblichen Stimmen beworben werden. Kotthoff kommt zu dem Schluss: „Über Dialogrollen, Stimmen und Intonationen wird dem Mann Autorität, Kompetenz und Sachlichkeit zugeordnet und der Frau Emotionalität, Hilflosigkeit und Instabilität.”[30] 2007 verabschiedete eine Versammlung des Europarats eine Resolution unter dem Titel „Image of Women in Advertising” (dt. „Bild von Frauen in der Werbung”), die den Europarat-Mitgliedsstaaten empfahl, die ethischen Standards und Selbstregulations-Mechanismen der Werbeindustrie zu stärken, um Darstellungen, die als Anstiftung zu direkter Diskriminierung von Frauen angesehen werden können, zu reduzieren.[31]

    Gerade im Kontext des Feminismus und der Frauenbewegung stellt die Gleichstellung der Frau ein zentrales und in seiner Umsetzung kontrovers diskutiertes Thema dar. Besonders Fragen nach den konkreten Zielen und Mitteln auch im Kontext von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Krisen sind dabei von Bedeutung.[32]

    In weiten Teilen der islamischen Welt herrscht oft eine allgemeine Benachteiligung der Frau, sowohl auf kultureller, wirtschaftlicher, rechtlicher und/oder politischer Ebene. So dürfen beispielsweise in Saudi-Arabien Frauen nicht Auto fahren[33][34] und im Iran gilt die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes.[35][36]

    Benachteiligungen von Männern

    Nach einer Studie von Bernd Raffelhüschen und Jasmin Häcker aus dem Jahr 2008 profitierten Männer weniger vom Sozialsystem als Frauen. Infolge der Alterung der Gesellschaft werde für Männer des Jahrgangs 1970 die laut Studie prognostizierte „Verzinsung“ der Rentenbeiträge etwa 0,2 % betragen. Gleichaltrige Frauen bekämen noch 1,5 %. Raffelhüschen betont, dass die Renditeberechnung nur eine eingeschränkte Betrachtungsweise sei. Gegenüber der Tageszeitung Die Welt sagte er: „Rein fiskalisch betrachtet, profitieren die Frauen von den Sozialversicherungen. Allerdings muss man auch sehen, dass es die Frauen sind, die ihre Angehörigen pflegen und selbst am Ende meist keinen haben, der sie pflegt“. Er sei sich durchaus bewusst, dass die Aussage, Frauen seien die Rendite-Gewinner bei den Sozialversicherungen, „politisch unkorrekt“ sei.[37][38]

    Jungen mit Migrationshintergrund zeigen durch häufigeres Sitzenbleiben, geringere Abschlüsse sowie niedrigere Kompetenzen ungünstigere Bildungsverläufe als andere Jungen. Leistungsrückstände zu Lasten von Jungen und die größte Schulunzufriedenheit gibt es vor allem an Gymnasien, jener Schulform, an der die meisten Lehrkräfte männlich sind. Eine Expertise des Bundesbildungsministeriums aus dem Jahr 2011 kommt zum Ergebnis, dass stereotype Männlichkeitsbilder eine Blockade bei der Realisierung von Lernerfolg bei Jungen und Mädchen darstellen.[39] Michael Meuser stellte 2012 fest: „Eine generelle Bildungsbenachteiligung von Jungen ist nicht gegeben.“[40]

    Im Zuge der Debatten im Vorfeld der Volksbefragung zur Wehrpflicht in Österreich 2013 äußerte der österreichische Verfassungsjurist Heinz Mayer, sollte die Wehrpflicht (die bisher nur für Männer gilt) beibehalten werden, müsste sie in Zukunft in einer gleichberechtigten Gesellschaft auch für Frauen gelten, da eine Wehrpflicht nur für Männer als Benachteiligung aufgrund des Geschlechts nicht mit Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei.[41]

    Partizipation

    Eine Gleichstellung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen setzt eine entsprechende politische Partizipation voraus.

    Methodik der Gleichstellung

    Bitte Belege für diesen Artikel bzw. den nachfolgenden Abschnitt nachreichen!

    Rechtsumsetzung und Handlungsautonomie

    Politischen Gleichstellungsbemühungen liegt die Annahme zu Grunde, dass die Gleichberechtigung (rechtliche Gleichstellung) nicht ausreiche, um die faktische Gleichstellung zu erreichen. Dies könne durch verschiedene Faktoren entstehen:

    Zum einen würden Verfassung und Gesetze nur verzögert, nur oder einseitig oder gar nicht umgesetzt. Oft wird die Begründung in der angeblich bereits bestehenden Ungleichheit der politischen Entscheidungsträger (z. B. Parlamente und Ministerien mit geringem Frauenanteil) gesucht.

    Zum anderen wird argumentiert, dass Personen des benachteiligten Geschlechts aus psychologischen, ansozialisierten, strukturellen oder anderen Gründen Schwierigkeiten hätten, die Möglichkeiten der rechtlichen Gleichstellung auszuschöpfen. Aus diesem Bereich erwächst von beiden Geschlechtern Kritik: Personen des (mutmaßlich) benachteiligten Geschlechts empfinden die zugeordnete Opferrolle als Ausdruck mangelnden Ernstnehmens und als weitere Beschneidung ihrer Handlungsfreiheit, wenn die Zuschreibung als Opfer von Außen geschieht. Personen des (mutmaßlich) begünstigten Geschlechts wiederum gehen in der Argumentation davon aus, dass das Verhalten aller Personen im Rahmen des geltenden Rechts der freien Wahl unterliege, der nicht durch Maßnahmen erzwungen werden könne oder soll.

    Dem halten an politischen Gleichstellungsbemühungen Interessierte entgegen, dass auch eine rechtliche Chancengleichheit nicht zu einer faktischen Gleichstellung führen könne, wenn - wie sie annehmen - die Wahrnehmung von Chancen durch geschlechterbedingte Sozialisation ungleich möglich sei.

    Paradigma des Gender Mainstreaming

    Moderne Gleichstellungspolitik arbeitet nach dem Ansatz des Gender Mainstreaming. Darunter wird der Top-Down-Ansatz verstanden, bei dem Institutionen des Staates (oder sogar von überstaatlichen Institutionen) die Aktivitäten tragen, und nicht etwa private Gruppierung, die ihre Aktivitäten unter Umständen gegen jene des Staates richten würden. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern wird als Querschnittsaufgabe betrachtet und in jedem politischen Konzept, bei jeder staatlichen Maßnahme und bei jedem Entwicklungsschritt berücksichtigt.[42][8]

    Aus feministischer Perspektive wird kritisiert, dass de facto Gender Mainstreaming oftmals zu einer Reduzierung frauenfördernder Maßnahmen, Projekte und Politiken führt, wenn die konkrete strukturelle Benachteilung von Frauen aus den Augen verloren wird. So ist es als Konzept relativ wässerig, und aus der gesetzlichen Festschreibung von Gender Mainstreaming folgen selten konkrete und effektive Positivmaßnahmen. Des Weiteren schafft es auch Gender Mainstreaming nicht, die soziale, politische und ökonomische Ungleichheit, die sich durch die gesellschaftlich zugeschriebene Geschlechterrolle in allen Bereichen des Lebens manifestiert, positiv, d. h. neutralisierend im Sinne eines dekonstruktivistischen (Dekonstruktion) Ansatzes, zu beeinflussen.

    Von der Organisation männer.ch wird kritisiert, dass in den Gleichstellungsbüros der Schweiz fast nur Frauen und bloß 3 Männer arbeiten. Zudem gibt es in der gesamten Bundesverwaltung keine Stelle, die sich spezifisch mit männerrelevanten Fragen und Benachteiligungen auseinandersetzt. Kritisiert wird weiter, dass Männer erst post-konzeptionell in Gleichstellungsarbeit einbezogen würden.[43] Demgegenüber wird argumentiert, dieses Ungleichgewicht sei wegen der größeren Ungleichheiten zu Ungunsten der Frauen gerechtfertigt, und zudem würde auch Männern der Weg zu aktiver Männerpolitik offenstehen.

    Geschichte und Ausblick

    Die Geschichte der Gleichstellung ist verknüpft mit der Geschichte der Gleichberechtigung. Ihr Beginn wird oft mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von Olympe de Gouges im Jahr 1791 gleichgesetzt.

    Insofern, als Gleichstellungspolitik im Grunde genommen auf der Gleichberechtigung aufbaut (s. Definition), kann der Beginn ihrer Geschichte aber zum Beispiel auch mit dem Frauenwahlrecht (D: 1918, A: 1919, CH: 1971, FL: 1984) gleichgesetzt werden. Gleichstellungspolitik ist in dieser Sichtweise ein Thema des 20. und 21. Jahrhunderts.

    Gleichstellungspolitik ist in ihrer ersten Phase zunächst die Geschichte der Frauenbewegung, die mit dem Feminismus der 1960er Jahre erstmals über das ursprüngliche Ziel der juristischen Gleichberechtigung hinausgeht. Gleichstellungspolitik ist in dieser Zeit eine Politik der Frauenförderung, nicht so sehr eine Politik der Gleichstellung beider Geschlechter im eigentlichen Sinn des Wortes.

    Seit den 1990er Jahren existieren gleichstellungspolitische Institutionen und Initiativen, die auf die Gleichstellung in Bereichen der von Männern wahrgenommenen Benachteiligungen abzielen.

    Eine echte Synthese der beiden Lobbys steht noch aus, ist aber gegenwärtig beabsichtigt oder zum Teil im Gange.

    Einzelne Forderungen der Gleichstellungspolitik sind in der Zwischenzeit realisiert worden. So ist zum Beispiel die ausgeglichene Geschlechterverteilung beim Eintritt in die Universität (mindestens im oben angeführten Fall) erreicht. Auch die Erwerbsquote wird z. B. in Basel-Stadt und Basel-Landschaft etwa zwischen 2010 und 2015 ausgeglichen sein, wenn man die Entwicklung von 1970 bis 2000 extrapoliert.[8]

    Im März 2013 verabschiedete die UNO eine Erklärung zur Gleichstellung der Frau.[44]

    Staatliche und überstaatliche Rechtslage und Organisationen

    Weltweit

    1980 ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women/CEDAW) in Kraft getreten, das bisher (2006) 184 Staaten der Erde unterzeichnet haben. Es basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Es definiert den Begriff Diskriminierung der Frau, verurteilt diese ausdrücklich, und schafft Rahmenbedingungen und Maßnahmen, diese zu beseitigen. Es ist völkerrechtlich verbindliche Rechtsgrundlage für alle Unterzeichnerstaaten für nationale und bilaterale Gesetzgebung und Rechtsprechung.

    Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women/CEDAW) der Vereinten Nationen ist das Gremium, das dessen Einhaltung überwacht. Die Umsetzungen des CEDAW sind aber durchaus langwierig, und das Übereinkommen selbst ist auch nicht unumstritten und wurde nur unter zahlreichen Vorbehalten angenommen.

    Europa

    Grundlage der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union ist die Gleichbehandlungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die als Richtlinie 76/207/EWG 1976 verfasst wurde und heute in der Form Richtlinie 2006/54/EG gültig ist. Sie basiert auf dem Artikel 6 Grundrechte im Vertrag über die Europäische Union („Vertrag von Maastricht“).

    Die Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit (Employment, Social Affairs & Equal Opportunities Directorate-General DG EMPL) der Europäischen Kommission in Brüssel bietet eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und leistet innerhalb eines Aktionsprogramms finanzielle Förderung europäischer Netze von Frauenvereinigungen, die sich die Förderung der Geschlechtergleichstellung zur Aufgabe gemacht haben.[45]

    Innerhalb der Generaldirektion gibt es zwei Referate:

    • Das Referat Chancengleichheit für Frauen und Männer: Strategie und Programm (Unit Equal Opportunities for Women and Men: Strategy and Programme): Es „koordiniert die Gender Mainstreaming-Politik insgesamt und unterstützt andere Dienststellen der Kommission dabei, die Mainstreaming-Strategie auf ihre Politikfelder anzuwenden.“ Es erstellt auch „den künftigen Fahrplan für die Gleichstellungspolitik“ und koordiniert das Aktionsprogramm der Kommission.[46]
    • Das Referat Gleichbehandlung von Frauen und Männern: Rechtsfragen (Unit Equality of treatment between Women and Men: Legal Questions) „überwacht die Umsetzung und Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und bringt, wenn nötig, neue Vorschläge ein“.[46]

    Es gibt für die EU juristische Regelungen gegen die Geschlechterdiskriminierung, die weitreichend und verbindlich sind.[47] Trotzdem ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an dem materiellen Wohlstand wie auch die gleichberechtigte Teilnahme in Politik und Gesellschaft unerreicht, was sich vor allem mit der mangelhaften Umsetzung von EU-Richtlinien in der nationalen Politik begründen lässt, aber auch durch konzeptionelle Unzulänglichkeiten und tiefliegende soziale, politische und kulturelle Strukturen zu erklären ist.[48]

    Deutschland

    Gleichstellungspolitik ist in Deutschland im Arbeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Bundesregierung plant, einmal pro Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur Darstellung der allgemeinen Gleichstellungssituation zwischen Männern und Frauen zu veröffentlichen. Der erste Bericht ist im Sommer 2011 veröffentlicht worden.

    Siehe auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

    Österreich

    In Österreich ist die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) geregelt, dass ein Gleichbehandlungsgebot, ein Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung und ein Benachteiligungsverbot ausspricht, Sexuelle Belästigung wie auch allgemeine geschlechterspezifische Belästigung klärt, sowie Entlohnungskriterien festlegt. Besonderes Augenmerk legt es dabei in einem eigenen Gesetzesteil auf die Arbeitswelt in Land- und Forstwirtschaft.
    Die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (als Arbeitgeber) regelt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), das neben allgemeinen dienstrechtlichen Aspekten ein Frauenförderungsgebot ausspricht, um die geforderte Frauenquote von 50 % zu erreichen, und spezielle Frauenförderungspläne einfordert. Als Institutionen der Gleichbehandlung werden Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen und Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen etabliert.

    Eine eherechtliche Gleichstellung wurde 1999 mit der Halbe-halbe-Kampagne erzielt.

    Auf Bundesebene ist der Senat I der Bundes-Gleichbehandlungskommission am Bundeskanzleramt unter Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zuständig (bis 2007 im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen).

    Schweiz

    In der Schweiz existieren ein zentrales Gleichstellungsbüro in Bern, sowie 17 kantonale und 4 städtische Gleichstellungsbüros. Die Büros werden durch öffentliche Gelder finanziert. Das Prinzip der gleichen Rechte von Mann und Frau wurde am 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verankert.

    Liechtenstein

    Im Fürstentum Liechtenstein koordiniert die Stabsstelle Chancengleichheit (SCG) alle Maßnahmen der Gleichstellung, basierend auf dem Gleichstellungsgesetz 1999. Es führt auch die Kommission für Chancengleichheit.

    Norwegen

    Als erstes Land der Welt führte Norwegen 2003 eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte ein. Seit Anfang 2006 müssen alle staatlichen Unternehmen mindestens 40 % ihrer Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzen. Im Januar 2008 wurde die Frauenquote auch auf alle börsennotierten norwegischen Aktiengesellschaften ausgeweitet.[49]

    Seit 2009 sind auch Frauen verpflichtet sich mustern zu lassen, der Wehrdienst bleibt aber freiwillig. 2015 soll die allgemeine Wehrpflicht auch für Frauen eingeführt werden.[50]

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. UNDP (Indikator: Gender Inequality Index (updated)) hdrstats.undp.org
    2. etwa UN-Menschenrechtscharta 1948.
    3. 3,0 3,1 etwa Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 7(1)
    4. Chancengleichheitsgesetz. Landtag Baden-Württemberg, 2005.
    5. OECD: Geschlechtsbezogene Vorurteile beeinflussen die Bildungsergebnisse von Jungen und Mädchen. Abgerufen am 29. November 2012.
    6. OECD (2002). OECD-Beschäftigungsausblick. OECD Publications, Paris 2002, S. 88.
    7. Statistisches Bundesamt Genesis online. Abgerufen am 4. Februar 2011.
    8. 8,0 8,1 8,2 G. Fuchs, E. Füller, S. Lask: Zahlen? Bitte. (PDF) Gleichstellungsbüro Basel-Stadt, Basel 2004.
    9. Datenreport 2004. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 353–355.
    10. Georg Stötzel, Martin Wengeler: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014106-X, S. 522f.
    11. Gertrude Postl: Weibliches Sprechen: Feministische Entwürfe zu Sprache & Geschlecht. Passagen Verlag, Wien 1991, ISBN 3-900767-68-8, S. 89ff.
    12. Dagmar Stahlberg, Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. In: Psychologische Rundschau. Band 52, Nr. 3, 2001, S. 131–140. doi:10.1026//0033-3042.52.3.131
    13. John Gastil: Generic Pronouns and sexist language: The oxymoronic character of masculine generics. In: Sex Roles. Band 23, Nr. 11, 1990, S. 629–643. doi: 10.1007/BF00289252
    14. Frederike Braun, Sabine Sczesny, Dagmar Stahlberg: Cognitive effects of masculine generics in German: An overview of empirical findings. In: Communications, Band 30, Nr. 1, 2005, S. 1–21. doi:10.1515/comm.2005.30.1.1
    15. Lisa Irmen, Ute Linner: Die Repräsentation generisch maskuliner Personenbezeichnungen. Eine theoretische Integration bisheriger Befunde. In: Zeitschrift für Psychologie. Band 213, Nr. 3, 2005, S. 167–175. doi:10.1026/0044-3409.213.3.167
    16. Josef Klein: Benachteiligung der Frau durch das generische Maskulinum – eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität? In: Norbert Oellers (Hrsg.): Germanistik und Deutschunterricht im Zeitalter der Technologie: Selbstbestimmung und Anpassung. Max Niemeyer Verlag, Tübingen 1988, ISBN 3-484-10592-5, S. 310–319.
    17. Monika Weiderer: Das Frauen- und Männerbild im deutschen Fernsehen: eine inhaltsanalytische Untersuchung der Sendungen mit Spielhandlung von ARD, ZDF und RTLplus (PDF; 381 kB). In: Medienpsychologie. Band 6, Nr. 1, 1994, S. 15–34.
    18. Anne Externbrink: „Nur eine Mutter weiß allein, was lieben heißt und glücklich sein”. Eine Kritik zur Darstellung der Frau in der Lindestrasse. In: Romy Fröhlich (Hrsg.): Der Andere Blick: Aktuelles zur Massenkommunikation aus weiblicher Sicht. Brockmeyer, Bochum 1992, ISBN 3-8196-0009-4, S. 103–122.
    19. Peter Weingart: Von Menschenzüchtern, Weltbeherrschern und skrupellosen Genies – Das Bild der Wissenschaft im Spielfilm (PDF; 33 kB). In: Stefan Iglhaut, Thomas Sping (Hrsg.): science + fiction. Zwischen Nanowelt und globaler Kultur. Jovis, Berlin 2003, ISBN 3-931321-31-2, S. 1–9.
    20. 20,0 20,1 Irmela Hannover, Arne Birkenstock: Familienbilder im Fernsehen: Familienbilder und Familienthemen in fiktionalen und nicht- fiktionalen Fernsehsendungen. Grimme-Institut, 2005.
    21. Heike Becker, Wolfgang Becker: Die Darstellung von Frauen und die Behandlung von Frauenfragen im Fernsehen. Eine wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Osnabrück 1999.
    22. Erving Goffman: Geschlecht und Werbung. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-518-11085-3, S. 120–144.
    23. Nicole M. Wilk: Die ges(ch)ichtslose Frau – Überlegungen zum Verlust von weiblichen Vorbildern in der Werbung. In: Christina Holtz-Bacha (Hrsg.): Stereotype?: Frauen und Männer in der Werbung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15695-8, S. 75f.
    24. Herbert Willems, York Kautt: Theatralität der Werbung: Theorie und Analyse massenmedialer Wirklichkeit: zur kulturellen Konstruktion von Identitäten. De Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017668-8, S. 306ff.
    25. Christiane Schmerl: Frauenfeindliche Werbung: Sexismus als heimlicher Lehrplan. 3. Auflage. Elefanten Press, Berlin 1981, ISBN 3-88520-039-2.
    26. Joachim Kotelmann, Lothar Mikos: Frühjahrsputz und Südseezauber: die Darstellung der Frau in der Fernsehwerbung und das Bewusstsein der Zuschauerinnen. E. Baur, Baden-Baden 1981, ISBN 3-922831-03-6.
    27. Hans-Bernd Brosius, Joachim-Friedrich Staab: Emanzipation in der Werbung?: die Darstellung von Frauen und Männern in der Anzeigenwerbung des „stern“ von 1969 bis 1988. In: Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung. Jg. 35, Nr. 3, 1990, S. 292–303.
    28. Gitta Mühlen-Achs: Geschlecht bewusst gemacht: körpersprachliche Inszenierungen: ein Bilder- und Arbeitsbuch. Frauenoffensive, München 1998, ISBN 3-88104-308-X.
    29. Matthias Marschik, Johanna Dorer: Sexismus (in) der Werbung: Geschlecht, Reklame und Konsum . In: Medienimpulse, Heft 42, Dezember 2002, S. 37–44.
    30. Helga Kotthoff: Geschlecht als Interkationsritual?. In: Erving Goffman, Hubert Knoblauch: Interaktion und Geschlecht. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2001, 2. Auflage, ISBN 3-593-36858-7, S. 183–191.
    31. Resolution 1557 (2007): Image of women in advertising. Council of Europe. Abgerufen am 30. November 2012.
    32. Brigitte Rauschenbach: Gleichheit, Differenz, Freiheit? Bewusstseinswenden im Feminismus nach 1968. (PDF; 635 kB) 2008. In: gender-politik-online.de Abgefragt am 27. August 2013.
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