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Bundeskanzleramt (Österreich)
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Amtssitz des Bundeskanzlers (im Rang eines Ministeriums) | ||
Gründung | 1742/1920 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Ballhausplatz 2 | ||
Behördenleitung | Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ), seit 17. Mai 2016 | ||
Haushaltsvolumen | 0,84 Mrd. EUR (2015)[1] | ||
Website | www.bka.gv.at |
Das Bundeskanzleramt (BKA), in der politischen Publizistik gelegentlich nur der Ballhausplatz genannt, ist das Amt des Bundeskanzlers der Republik Österreich. Der Amtssitz des Regierungschefs befindet sich im 1. Wiener Gemeindebezirk, Innere Stadt, am Ballhausplatz 2.
Aufgaben und Struktur
Das Bundeskanzleramt ist der Büroapparat des Bundeskanzlers, es betreut dessen verfassungsmäßige Funktionen. In diesem Sinn nehmen seine Mitarbeiter unter der Leitung des Bundeskanzlers die Koordination der allgemeinen Regierungspolitik, die Informationstätigkeit der Bundesregierung und Angelegenheiten der Verfassung wahr. Das Bundeskanzleramt vertritt den Bund und die gesamtstaatliche Ebene vor dem Verfassungsgerichtshof und vor internationalen Gerichtshöfen.
Das Bundeskanzleramt gliedert sich wie folgt:
- Kabinett des Bundeskanzlers Christian Kern, Leitung: (Kabinettschef): Maria Rosa Maltschnig
- Büro des Kanzleramtsministers Thomas Drozda, Leitung: Michael Rendi
- Büro der Staatssekretärin Muna Duzdar, Leitung: Georg Hufgard
- Sektion I: Präsidium, Leitung: Nicole Bayer
- Sektion II: Kunst und Kultur, Leitung: Andrea Ecker
- Sektion III: Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation, Leitung: Angelika Flatz
- Sektion IV: Koordination, Leitung: Stefan Imhof
- Sektion V: Verfassungsdienst, Leitung: Gerhard Hesse
- Sektion VII: Bundespressedienst, Leitung: Wolfgang Trimmel
Am 1. Mai 2015 trat eine neue Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes in Kraft. Mit dieser wurden die beiden Sektionen II (Kunst) und VI (Kultur) zusammengelegt und die Sektion VI aufgelöst.[2]
Nachgeordnete Dienststellen:[3]
- Österreichisches Staatsarchiv
- Bundesdenkmalamt
- Hofmusikkapelle
- Bundesverwaltungsgericht
- Anwaltschaft für Gleichbehandlung
- Datenschutzbehörde (weisungsfrei, organisatorisch angegliedert)
- Kommunikationsbehörde Austria (weisungsfrei)
- Ständige Vertretung bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel (nur Abstellung einiger Mitarbeiter; Ansiedlung beim BMeiA)
Ausgegliederte Einrichtungen:
- die Bundesmuseen (vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten)
- Österreichische Nationalbibliothek (vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalt)
- Bundestheater (Holding, GmbH)
- Wiener Zeitung (GmbH)
- Statistik Austria
In die Kompetenz fallen folgende Fachinhalte:[4]
- Bundesverfassung
- Kunst und Kultur
- Ankündigungen von Pressekonferenzen oder Fototerminen
- Sicherheitspolitik
- Öffentlicher Dienst
- Bioethik
- Datenschutz
- Medienangelegenheiten
- Informationsgesellschaft
- Institut für Staatsorganisation und Verwaltungsreform
- Verwaltungsinnovation
- Verwaltungsverfahren
- Volksgruppenangelegenheiten
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Geschichte
Das Bundeskanzleramt befindet sich in direkter Nachbarschaft neben der Wiener Hofburg, der ehemaligen Winterresidenz der Kaiser von Österreich und ihrer Vorgänger. Es liegt am Ballhausplatz zwei Bauteilen der Hofburg gegenüber: der Schmalseite des Leopoldinischen Trakts, wo sich seit 1946 der Eingang zur Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten befindet, und der Amalienburg, in der der letzte Kaiser, Karl I., abwechselnd mit anderen Residenzen wohnte.
Das Gebäude wurde von 1717 bis 1719 von Johann Lukas von Hildebrandt als Geheime Hofkanzlei unter Reichsvizekanzler Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim erbaut. Hier amtierte Fürst Wenzel Anton Kaunitz von 1753 bis 1792 als Haus-, Hof- und Staatskanzler für Maria Theresia, Joseph II. und Leopold II.. (Mit Haus war das Haus Habsburg-Lothringen, die regierende Dynastie, gemeint, Hof bezog sich auf den Kaiserhof, den Haushalt der engeren Monarchenfamilie.) 1809–1848 führte hier Fürst Metternich, seit 1821 als Haus-, Hof- und Staatskanzler, die Außenpolitik des Kaisertums Österreich. Der „Ballhausplatz“ war daher Tagungsort des Wiener Kongresses 1814/15.
Bis zum 11. November 1918, als Karl I. auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, amtierten hier die Außenminister Österreichs bzw. Österreich-Ungarns; es handelte sich ausnahmslos um Aristokraten. Nach 1867 wurde das Ressort als k.u.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern bezeichnet. Da die Doppelmonarchie keinen eigentlichen Regierungschef besaß, fungierte der Außenminister auch als Vorsitzender des gemeinsamen Ministerrats, in dem die drei für die Gesamtmonarchie zuständigen k.u.k. Minister mit den Ministerpräsidenten Cisleithaniens und Transleithaniens im Wesentlichen Außenpolitik und gemeinsame Militärangelegenheiten sowie beider Finanzierung zu klären hatten. Folgenschwerster Beschluss war, dem Kaiser und König 1914 die Kriegserklärung an Serbien vorzuschlagen, wodurch in wenigen Tagen der Erste Weltkrieg entstand.
Am 30. Oktober 1918 wählte das seit 12. November 1918 als Republik definierte Deutschösterreich seine erste Staatsregierung. Sie übernahm in den folgenden Tagen die deutschösterreichischen Agenden aller k.u.k. und k.k. Ministerien. Die österreichischen Regierungschefs amtierten vom 12. November 1918 an bis 1923 im ehemaligen k.k. Ministerratspräsidium in der Herrengasse 7; am Ballhausplatz befand sich das republikanische Außenamt.
Mit der Bundesverfassung wurden im Herbst 1920 die bis heute geltenden Funktionsbezeichnungen (z. B. Bundeskanzler und Bundesminister) festgelegt. Von 1920 bis 1938 und 1945/46 beherbergte das heutige Bundeskanzleramt den Bundespräsidenten und weiterhin das Außenministerium, seit 1923 auch den Bundeskanzler, der oft gleichzeitig Außenminister war. Am 25. Juli 1934 wurde der seit 1933 diktatorisch regierende Bundeskanzler Engelbert Dollfuß bei einem nationalsozialistischen Putschversuch im Bundeskanzleramt ermordet.
Am 13. März 1938 wurde Österreich ohne Volks- oder Parlamentsentscheid an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Bundespräsident Wilhelm Miklas trat zuvor zurück. Der von ihm zum Bundeskanzler ernannte Nationalsozialist Seyß-Inquart amtierte hier von 15. März 1938 bis 30. April 1939 als Reichsstatthalter und Leiter der österreichischen Landesregierung; dann wurde dieses Gremium von Hitler aufgelöst. Bis 1945 amtierte hier weiterhin der für den Reichsgau Wien zuständige Reichsstatthalter, nach seiner Parteifunktion zumeist als Gauleiter bezeichnet. Mitte April 1945 war Wien von der Roten Armee erobert, das NS-Regime hier zu Ende.
Am 27. April 1945 wurde die Staatsregierung Renner gebildet, die das (durch Bomben stark beschädigte) Gebäude des Bundeskanzleramtes mit Wissen der sowjetischen Besatzungsmacht für die Republik in Besitz nahm. Von September 1945 bis Juli 1955 wurde das Stadtzentrum jeden Monat von einer anderen der vier Besatzungsmächte kontrolliert. Der Bundespräsident amtiert seit 1946 im gegenüberliegenden Trakt der Hofburg.
Siehe auch
- Außenminister und Vorsitzende des gemeinsamen Ministerrates (1867–1918)
- Liste der Bundespräsidenten der Republik Österreich
- Liste der Bundeskanzler der Republik Österreich (1918–1938, 1945–heute)
- Listen der Regierungen der Ersten und der Zweiten Republik
Literatur
- Andrea Brait: Das Bundeskanzleramt in Wien. Ein österreichischer Gedächtnisort. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-4855-8.
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz des österreichischen Bundeskanzleramtes
- Burghauptmannschaft Österreich – Bundeskanzleramt
- Bundespressedienst des BKA – Ein Haus und seine Geschichte (PDF)
- Eintrag über Bundeskanzleramt (Österreich) auf Burgen-Austria
Einzelnachweise
- ↑ Bundesfinanzgesetz 2015. (PDF; 4,12 MB) Bundesministerium für Finanzen (BMF), S. 69, 358, abgerufen am 14. Januar 2016.
- ↑ Informationsseiten zur Kunst, abgerufen am 13. Dezember 2015
- ↑ Bundeskanzleramt. bka.gv.at
- ↑ Fachinhalte. bka.gv.at
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