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Fußgängerübergang

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Dieser Artikel behandelt den allgemeinen, geschichtlichen Teil. Für Besonderheiten in Deutschland siehe: Fußgängerüberweg; Österreich: Schutzweg und für die Schweiz: Fussgängerstreifen
Fußgängerübergang mit „Zebrastreifen“

Der Fußgängerübergang, in Deutschland Fußgängerüberweg (amtliche Abkürzung hier FGÜ, früher amtlich Dickstrichkette) bzw. Schutzweg in Österreich oder Fussgängerstreifen in der Schweiz, ist eine Querungsanlage auf Straßen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Ein Fußgängerüberweg ist neben dem Hinweis mit entsprechender Beschilderung durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die ebenfalls als Verkehrszeichen dienen.

Die Streifen sind in Deutschland und in Österreich weiß, daher werden diese dort umgangssprachlich meistens nach den ähnlich gemusterten Zebras als Zebrastreifen bezeichnet. In der Schweiz sind die Streifen gelb.

Der Fußgängerüberweg ist im Gegensatz zur Fußgängerüberführung oder Fußgängerunterführung immer ebenerdig.

Da zwischen Gehsteig und Fahrbahn in den meisten Fällen ein Niveauunterschied (Stufe) besteht, wird die Bordsteinkante an Fußgängerüberwegen in der Regel abgesenkt oder abgeschrägt, um ein leichteres Überqueren auch mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Handkarren zu ermöglichen.

Geschichte

Straße im römischen Pompeji 79 n. Chr. mit erhöhten Trittsteinen
Erster deutscher „Fußgängerschutzweg“ (Berlin 1952)

Als Vorgänger der Zebrastreifen gelten die Fußgängerfurten in Form von auf den Fuhrwerk-Fahrbahnen verteilten Trittsteinen im Straßennetz des Römischen Reiches.[1] Sie ermöglichten den Fußgängern eine sicherere Querung der Straße, da Wagenführer zur erhöhten Aufmerksamkeit gezwungen wurden.

Im 19. Jahrhundert nahm in den großen Städten der Verkehr stark zu. Die Fußgänger konkurrierten hier mit den von Pferden gezogenen Wagen, Droschken, Kutschen und Bussen. In England kamen auf 1 Million Einwohner 50 bis 60 Verkehrstote pro Jahr. Das aus dem Mittelalter stammende Gesetz der Deodands legte in vielen Ländern den rechtlichen Umgang bei tödlichen Unfällen fest: Das Eigentum des Verursachers, z.B. Tiere oder Wagen, die einen Unfall verursacht hatten, wurde „nach göttlichem Gesetz“ vom Staat eingezogen. Das britische Parlament ersetzte es durch den Fatal Accidents Act 1846, der die Entschädigung bei Eisenbahnunfällen nun explizit regelte. 1911 schrieb ein entrüsteter Leser an die Londoner The Times:

„Könnten Sie etwas unternehmen, damit Fußgänger auf unseren öffentlichen Straßen wieder sicher sind? Es ist herzzerreißend, von den erschreckenden Todesfällen zu lesen. Wenn ein Fußgänger heute auch nur kurz zögert oder einen Fehler macht, ist seine Chance, einem schrecklichen Tod zu entrinnen viel geringer als zu Zeiten, als die Fahrzeuge viel langsamer fuhren. Was den motorisierten Verkehr angeht, herrscht das Bestreben vor, erst im letzten Moment zu bremsen. Es ist ein Skandal, dass auf öffentlichen Wegen von den schwächsten Verkehrsteilnehmern die größte Aufmerksamkeit verlangt wird. Die Straßen sind für alle da, und zwangsläufig sollten die verletzlichsten Teilnehmer, eben die Fußgänger, die größte Aufmerksamkeit bekommen.“

The Times: The Pedestrian's Chances, 14. Februar 1911, S. 14. Übersetzt aus dem Englischen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm in den westlichen Städten der Automobilverkehr stark zu. Fußgängern gelang es oft nur mit Risiken, eine belebte Straße zu überqueren. Die Britische Regierung nahm sich dieses Problems an, ließ 1948 an Verkehrskreuzungen in London Straßenmarkierungen in Form von zwei parallelen punktierten Linien anbringen und veröffentlichte Schulungsfilme zum sicheren Überqueren stark befahrener Straßen.[2]

Der Zebrastreifen taucht in internationalen Vereinbarungen erstmals in dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Protokoll über Straßenverkehrszeichen auf. Die Konferenz der Vereinten Nationen über Straßen- und Automobilverkehr fand in der Zeit vom 23. August bis zum 19. September 1949 statt und endete mit der Unterzeichnung eines Abkommens über den Straßenverkehr und eines Protokolls über Straßenverkehrszeichen. Gleichzeitig wurde das Abkommen über die Vereinheitlichung der Wegezeichen vom 30. März 1931 aufgehoben. Diese internationalen Abkommen mussten allerdings noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Der Zebrastreifen wurde 1951 in Großbritannien gesetzlich verankert, allerdings gab es erste Vorläufer auch schon 1949. Bereits 1947 hat sich der spätere Premierminister Leonard James Callaghan, der auch die so genannten Katzenaugen förderte, für die Zebrastreifen (zebra crossing) eingesetzt.

In Deutschland wurde der vermutlich erste Zebrastreifen im (oder vor dem) März 1952 in Ost-Berlin angelegt (dort allerdings in Form zweier quer zur Fahrbahn verlaufender Streifen, siehe auch Abschnitt Alternativen), gefolgt von zwölf Zebrastreifen in München (8. Juli 1952). In die westdeutsche Straßenverkehrsordnung wurde der Fußgängerüberweg zum 24. August 1953 aufgenommen.[1] Der Vorrang für Fußgänger auf Zebrastreifen wurde erst zum 1. Juni 1964 eingeführt. Danach wurden allerdings viele Fußgängerüberwege beseitigt, um den Verkehrsfluß aufrechtzuerhalten, wie es in einem Fachartikel von 1967 hieß.

Bis 1994 musste in der Schweiz ein Fußgänger gemäss VRV mit Handzeichen aufmerksam machen, falls er sein Recht auf Vortritt beanspruchen möchte. Seither gilt wie in umliegenden Ländern, dass der Fußgänger auch ohne entsprechendes Handzeichen stets Vortritt hat. Das Nichtgewähren des Vortritts an Fussgängerstreifen wird seit 2006 mit 140 Franken gebüsst.[3]

Fußgänger­überweg mit Leucht­markierungs­knöpfen

Am 31. August 2007 wurde im baden-württembergischen Deizisau der erste Zebrastreifen Deutschlands mit unterstützenden Markierungsleuchtknöpfen (MLK) in Betrieb genommen, einen Monat später jedoch wieder abgeschaltet[4]. Dabei handelt es sich um oberflächenbündige LED-Leuchten, die vor der Zebrastreifenmarkierung in die Fahrbahn eingelassen werden und über ein Sensorsystem zu blinken beginnen, sobald ein Fußgänger auf den Zebrastreifen zugeht. Damit soll die Aufmerksamkeit und Anhaltebereitschaft der Autofahrer an besonders gefährlichen Fußgängerüberwegen erhöht werden.

Ein ähnliches Absicherungssystem ist in Österreich bereits länger in Gebrauch. In der Schweiz können Reflektoren eingesetzt werden.

Erwähnenswert ist noch die Form mit einer Lichtzeichenanlage, die pelican crossing (pedestrian light controlled) genannt wird. In Deutschland ist eine Kombination von Zebrastreifen und Ampel jedoch nicht zulässig und auch nicht sinnvoll, da Fußgänger an Zebrastreifen ohnehin Vorrang vor Fahrzeugen haben.

Kritik, Alternativen

Gesetze und Verwaltungsvorschriften richten sich heute zunehmend nach der Wahrnehmung durch Fußgänger und Fahrbahnbenutzer. Dies schließt ein, dass ein Zebrastreifen nicht überall sinnvoll ist, wo er nach der Rechtslage eingerichtet werden könnte. Beispielsweise verweist die Stadt Nürnberg darauf, dass der Rechtsanspruch für Fußgänger auf Vorrang in der Praxis oft dazu führe, dass diese nicht mehr im erforderlichen Umfang auf den Straßenverkehr achten. Die Sicherheit erhöhe sich dadurch nur scheinbar.[5] Umgekehrt verleiten zu viele „Zebrastreifen“ in kurzen Abständen, wie dies z. B. in Polen üblich ist, dazu, dass Fahrbahnbenutzer wartende Fußgänger ignorieren. Als eine Alternative werden Mittelinseln vorgeschlagen, da sich der Fußgänger dann nur auf eine Fahrtrichtung konzentrieren muss und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert sei.

Streifen quer zur Fahrbahn

2008 wurden bei einem Kunstprojekt des Architekten Michael Iking im Hamburger Stadtteil Bramfeld Zebrastreifen quer zur Straßenfahrbahn markiert, um den motorisierten Verkehr mittels der optischen Barrierewirkung zu verlangsamen.[6] Auch ein Zürcher Architekturprofessor macht sich für die entsprechende grundsätzliche Neugestaltung der Querungshilfen stark:

„Dahindens Idee ist einfach, logisch und kostet nicht viel. Für den Professor, der an der Technischen Universität Wien 22 Jahre lang über Raumgestaltung doziert hat, ist klar: «Die heutigen gelben Längsstreifen motivieren Autofahrer zur Bewegung und nicht zum Bremsen.» Genau umgekehrt verhalte es sich für Fussgänger. «Die heutige Längsmarkierung irritiert vor allem Kinder – sie haben die Tendenz zum Hüpfen von Streifen zu Streifen.»
«Im Verkehr läuft viel über Psychologie», erklärt Dahinden. Die heutigen gelben Querstreifen seien für Fussgänger eine «Ansammlung von kleinen Hemmungen». Für Autofahrer hätten sie dagegen Aufforderungscharakter. Ein erster, breiter Querstreifen wäre ein «Signal zum Stoppen».
Nach Ansicht Dahindens müsste dieser erste Querstreifen in Fahrtrichtung mindestens doppelt so breit sein wie die anderen, etwa 1,2 Meter. Grund: Vor allem Kinder tendierten dazu, genau auf dem Streifen zu gehen. Die Breite müsste reichen, damit ein Kind samt Vater oder Mutter Hand in Hand auf dem gelben Streifen gehen kann.“

Ruedi Baumann, Justus Dahinden: Tagesanzeiger (CH), 17. Dezember 2011[7]

Damit ließe sich auch die im Mai 2006 vom Fachausschuss Radverkehr des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) aufgestellte Forderung nach parallel zu Fußgängerüberwegen gesondert anzulegenden Radwegequerungshilfen[8] einfacher verwirklichen.

People Mover

Die Firma Emil Schmid-Maschinenbau in Sonnenbühl entwickelte einen „elektronischen Straßenüberquerer“, den so genannten Schmid-People Mover. Er ähnelt einer kleinen, in und zwischen zwei Aufzugstürmen verkehrenden Schwebebahn mit einer Transportkabine für bis zu acht Benutzer. Im Juli 2001 nahm die baden-württembergische Kleinstadt Pfullingen eine entsprechende Anlage als Querungsmöglichkeit für die dort verlaufende Bundesstraße 312 in Betrieb.[9] Sie wurde 2009 aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb genommen.[10]

Umgang mit dem Zebrastreifen

Die Akzeptanz von Zebrastreifen durch die Verkehrsteilnehmer spiegelt sich in dem für Straßenverkehrsdelikte ausgesprochenen Strafmaß im Laufe der Zeit. Das Wort „Zebra Crossing“ taucht in der Londoner Times erstmals 1951 im Zusammenhang mit dem Tod einer Frau auf, die auf dem Zebrastreifen die Straße überquerte, kurz vor Erreichen der anderen Straßenseite stehenblieb und von einem Auto überfahren wurde. Der Fahrer bekannte sich schuldig und wurde wegen Fahrlässigkeit zu £ 20 und wegen Missachtung der Fußgängerpriorität zu £ 2 Geldstrafe verurteilt.[11] „Pedestrian Crossing“, die direkte Übersetzung von Fußgängerüberweg, taucht in der Zeitung erstmals 1913 im Zusammenhang mit Straßenbahnen auf.[12]

Die mit dem Zebrastreifen angestrebte Erhöhung der Sicherheit des Fußgängers beim Überqueren der Straße verkehrt sich häufig ins Gegenteil, wenn irreguläres Verhalten Platz greift.[13]

Länderspezifische Artikel

Deutschland

Österreich

Schweiz

Bilder

Literatur

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.): Alles, wo’s hingehört. Tagungsdokumentation. Düsseldorf 1996.
  • Maria Limbourg: Kinder im Straßenverkehr. Münster 1994.
  • Siegbert Warwitz: Verführer am Zebrastreifen. In: Ders.: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Wahrnehmen-Spielen-Denken-Handeln. 6. Auflage. Schneider Hohengehren, Baltmannsweiler 2009, ISBN 978-3-8340-0563-2, S. 257–272.

Weblinks

Wiktionary: Zebrastreifen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Fußgängerüberweg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Rolf Geifes: Vor 60 Jahren wurden die ersten Fußgängerüberwege auf Deutschlands Straßen gemalt: badische-zeitung.de, Nachrichten, Panorama, 7. Juli 2012 (13. Juli 2012)
  2. In dem Film Pedestrian Crossing (Regie: Michael Law (1919–2001)) versucht ein Mann mehrmals vergeblich eine Straße zu überqueren, bis er den punktierten Vorgänger des Zebrastreifens benutzt und mit Blicken mit den Autofahrern kommuniziert. [1]
  3. admin.ch
  4. Annette Mohl: Blinklichter am Zebrastreifen gehen aus. In: Stuttgarter Nachrichten. 28. Juli 2008, archiviert vom Original am 22. März 2009; abgerufen am 27. November 2012.
  5. Sicher zu Fuß im Onlineangebot der Stadt Nürnberg
  6. neues ZEntrum BRAmfeld. (Memento vom 3. Februar 2014 im Internet Archive) auf: michaeliking.eu, 4. Mai 2012.
  7. Tagesanzeiger, 17. Dezember 2011, Ruedi Baumann: tagesanzeiger.ch: Quer gestellte Zebrastreifen sollen Unfälle verhindern (4. Mai 2012/ 28. Februar 2014)
  8. adfc.de, Mai 2006: Bevorrechtigte Radfahrerfurten neben Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) möglich machen! (4. Mai 2012; PDF; 877 kB)
  9. jjev: GEISTESBLITZE: Nie mehr Rot. In: Badische Zeitung. 7. Juli 2012, abgerufen am 27. November 2012.
  10. tagblatt.de
  11. The Times: Woman Killed on Zebra Crossing. 22. Dezember 1951, S. 2.
  12. Times, 2. September 1913, S. 11.
  13. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.): Alles, wo’s hingehört. Düsseldorf 1997.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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