Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Einheitsstaat

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Karte der Einheitsstaaten

Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat.[1] Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.

Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat.[2]

Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegenüber als Föderalismus.

Beispiele

Als Beispiele demokratischer Staaten nannte der Politikwissenschaftler Martin Sebaldt etwa Costa Rica, Finnland, Island oder Israel als zentralistische Einheitsstaaten. Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Japan oder Luxemburg sowie Neuseeland, Niederlande, Norwegen und Schweden sind dagegen dezentrale Einheitsstaaten.

Eine „ausgesprochene Regionalisierung“ finde sich bei Italien und Indien, die er als regionale Einheitsstaaten bezeichnet. So habe sich Italien schrittweise durch Staatsreformen zu einem regionalisierten Einheitsstaat entwickelt, in welchem fünf Regionen mit Sonderstatus über Selbstverwaltung verfügen. Dieses Konzept wurde auf die übrigen Regionen in modifizierter Weise ausgeweitet und verfassungsrechtlich verankert. Indien sei lediglich eine „formale Union“, da deren Bundesstaaten aufgrund fehlender Verfassungen keine Staatsqualität besäßen. Zudem könne die Zentralregierung diese aufgrund der Artikel 3 und 358 der Bundesverfassung neu strukturieren, auflösen und deren Regierungsgewalt übernehmen. Außerdem würden ihre Gouverneure durch den Staatspräsidenten ernannt und dessen Aufgabenbereiche durch die Staatsverfassung geregelt. Als einen Sonderfall betrachtet Sebaldt Belgien, welches sich zwar nicht „formaljuristisch“, aber de facto von einem dezentralen Einheitsstaat durch mehrere Staatsreformen zu einem konföderalen Bundesstaat gewandelt habe.[3]

Einzelnachweise

  1. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl., Dietz, Bonn 2006 (online im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung).
  2. Einheitsstaat auf wissen.de, abgerufen am 16. September 2011
  3. Martin Sebaldt: Die Macht der Parlamente. Funktionen und Leistungsprofile nationaler Volksvertretungen in den alten Demokratien der Welt, VS Verlag, Wiesbaden 2009, S. 184 ff.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Einheitsstaat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.