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Bastonade

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Falaka. Iran, frühes 20. Jahrhundert

Bastonade, Bastinado (franz. bastonnade, ital. bastonata = Stockhieb, zu: bastonare = prügeln, zu: bastone = Stock)[1] oder früher Sohlenstreich, im arabischen Sprachraum Falaka, bezeichnet je nach Zwecksetzung und Ausführungsweise eine Züchtigungspraktik oder Foltermethode, bei der eine Folge von Hieben auf die bloßen Fußsohlen einer Person vollzogen werden.

Die Bastonade wird häufig mit nahöstlichen und fernöstlichen Ländern in Verbindung gebracht, wo diese meist in der dort gebräuchlichen Falaka Methode teilweise öffentlich ausgeführt wird und durch Augenzeugenberichte und fotografische Dokumente erfasst ist, kommt jedoch bis heute auch in vielen Staaten der westlichen Welt auf unterschiedliche Art und Weise zur Anwendung.

In China ist eine Vollziehung der Bastonade seit dem Jahr 960 dokumentiert, in Europa findet sie im Jahr 1537 erstmalige Erwähnung.[2] In der deutschen Gebrauchssprache war früher der Begriff Sohlenstreich geläufig, vgl. Mozarts Die Zauberflöte (siehe unten), welches dem seltener verwendeten Begriff Sohlenhiebe im gegenwärtigen Sprachgebrauch entspricht. In der deutschen Umgangssprache wurde die Bastonade mitunter auch durch die Wendung (Anzahl) auf die Fußsohlen umschrieben. Im englischen Sprachraum ist überwiegend die Begriffsvariation Bastinado gebräuchlich, zeitweilig wurde der Begriff booting verwendet, gelegentlich wird es auch als foot whipping oder sole caning bezeichnet.[2]

Die jeweilige Anzahl der aufeinanderfolgend verabreichten Hiebe variiert abhängig vom Sachzusammenhang und der im jeweiligen Kulturkreis verwendeten Methode. Im Iran gelten 50 Hiebe als vergleichsweise milde Strafe, gegenüber Straftätern kann ein Vielfaches hiervon verhängt werden. Im Osmanischen Reich ist die Verhängung von 250 Hieben geschichtlich dokumentiert (zu Iran und osmanischem Reich vgl. Abschnitt Neuzeitliche Geschichte). In Mozarts Die Zauberflöte werden 77 Hiebe erwähnt. Während der Zeit des Nationalsozialismus wird beispielsweise aus Kinderheimen von 100 bis 170 Schlägen berichtet.[3]

Auftreten

Die Bastonade kommt zumeist dort zur Anwendung, wo Personen dem Recht oder der faktischen Möglichkeit zur Züchtigung durch andere Personen unterworfen sowie zur Barfüßigkeit gezwungen sind. Dieser Umstand kann für die betreffenden Personen z.B. durch persönliche Unfreiheit in Form von Gefangenschaft oder Sklaverei sowie sonstige Konstellationen bedingt sein, bei denen eine situationsbedingte Hierarchie oder ein Machtgefälle besteht.

Die Bastonade wird bis heute bei Verhören durch Geheimpolizeien oder im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen eingesetzt. So wurde diese innerhalb der französischen Sûreté zur Erlangung von Geständnissen eingesetzt, von britischen Besatzern in Palästina verwendet sowie in Venezuela, dem französisch besetzten Algerien, in Südafrika und von US-Soldaten in Vietnam. Routinemäßig kam die Bastonade in griechischen Gefängnissen zum Einsatz, so berichten 83% aller inhaftierten Personen im Jahre 1967 von deren Anwendung. Von der spanischen Guardia Civil wurden 39% der Inhaftierten auf diese Weise geschlagen. Um die studentische Bewegung in Griechenland einzuschüchtern, wurde diese Methode dann allgegenwärtig eingesetzt, da praktisch keine sichtbaren Spuren mehr festzustellen waren, sobald die betroffenen Studenten aus der Haft entlassen wurden. Weitere Staaten, in denen die Bastonade zum Einsatz kam bzw. kommt, sind Syrien, Israel, die Türkei, Marokko, Iran, Ägypten, Irak, Libyen, Libanon, Tunesien, Yemen, Saudi-Arabien, Kuwait, Brasilien, Argentinien, Nicaragua, Chile, Südafrika, Rhodesien/Simbabwe, Paraguay, Honduras, Bolivien, Äthiopien, Somalia, Kenia, Kamerun, Mauritius, Philippinen, Südkorea, Pakistan und Nepal. In Europa wurde bzw. wird sie in Zypern, Polen, Litauen, Bulgarien, Georgien, Ukraine, Portugal, Mazedonien, Slowakei und Kroatien gegenüber Gefangenen eingesetzt.[4] Im kolonialen Indien wurde die Bastonade im Zusammenhang mit Steuervergehen angewendet,[2] in französischen Gefängnissen in Neukaledonien kam sie zum Einsatz, die ungarische sowie jugoslawische Polizei verwendete diese in den 1930er Jahren, das deutsche NS-Regime setzte die Bastonade im Straf- und Lagervollzug, sowie im besetzten Dänemark und Norwegen gegenüber Einheimischen ein, die rumänische Polizei gegenüber Gefangenen bis zum Ende der kommunistischen Ceausescu-Diktatur.[5]

Während der neuzeitlichen Sklaverei in Brasilien oder den amerikanischen Südstaaten wurde die Bastonade insbesondere dort angewendet, wo ein sogenanntes „sauberes Schlagen“ (clean beating) zur Anwendung kommen sollte. Bei in Sklaverei gehaltenen Frauen sollte in diesem Zusammenhang eine „Wertminderung“ vermieden werden, welche ggf. infolge von Hautverletzungen durch die übliche Auspeitschung eintreten konnte. Da diese laut offiziellen Sklavengesetzen vielerorts ohnehin zur Barfüßigkeit gezwungen waren, war die Bastonade eine naheliegende Strafe. Im Sklavengesetz von „Cape Town“ findet sich z.B. die Formulierung „Slaves must go barefoot and must carry passes (Sklaven müssen barfuß gehen und Ausweispapiere mit sich führen)“.[6] Somit wurde zur Züchtigung vor allem jüngerer Frauen mit höherem Verkaufswert häufig ausweichend die Bastonade verwendet, zumal sich diese Methode als sehr effektiv erwies, jedoch in der Regel keine ernsten Verletzungen zurückblieben und der „Handelswert“ hierdurch auch nicht vorübergehend gemindert wurde.[7]

Praktische Durchführung

Die Bastonade wird mit einem hierfür geeigneten Schlaginstrument auf die bloßen Fußsohlen der betreffenden Person ausgeführt. Die Schläge erfolgen im Normalfall in den Bereich des weichen Fußgewölbes zwischen Ferse und Ballen. Meist kommen hierbei Gerte oder Rohrstock, aber auch flexible Gegenstände wie Riemen oder Kabel und gelegentlich die Rute zum Einsatz. Nach nahöstlicher Methode (tr: Falaka) werden deren Fußgelenke an einen Balken geschnürt und mit ihm emporgehoben, die Schläge werden hierbei meist mit einem hölzernen Stock ausgeführt. Im Bericht von amnesty international vom September 1987 File on Torture (in Turkey) wird diese dort am häufigsten angewandte Methode bildlich gezeigt und beschrieben, dass hierzu nur ein Stuhl und ein Seil notwendig ist, um die Füße in einer Position zu fixieren. Es waren und sind jedoch in anderen Regionen verschiedene Arten üblich, die betreffende Person für die Bastonade zu fesseln und die Züchtigung auszuführen. In Konzentrationslagern und Frauengefängnissen des NS-Regimes, in welchen Inhaftierte häufig barfüßig gefangen waren, wurde die Bastonade standardmäßig als Züchtigung wie auch bei Verhören praktiziert. Die inhaftierte Person wurde hierfür zumeist bäuchlings auf einer Prügelbank oder einem langen Brett festgeschnallt, dass die Fußrücken flach auflagen und die Fußsohlen nach oben wiesen. Die Hände wurden auf dem Rücken eng zusammengebunden und Fußgelenke wie Oberkörper durch Lederriemen auf der jeweiligen Unterlage fixiert.[8] Geschlagen wurde mit verschiedenen Instrumenten. So kamen u. a. der Ochsenziemer, Lederriemen oder Rohrstock zum Einsatz.[9] Die zu schlagende Person wurde und wird bei allen regional verschiedenen Ausprägungen grundsätzlich in der körperlichen Bewegungsfreiheit wenigstens soweit eingeschränkt, dass es dieser nicht möglich ist, in Erwartung der Schlageinwirkung oder im Schmerzreflex die Füße aus der Stellung zu bewegen oder den Körper aus der Position zu bringen. Hierdurch sollen vor allem ernstere Verletzungen bei der betreffenden Person vermieden werden, die bei Bewegungen der Füße unabhängig vom Schlaginstrument durch fehlgehendes Auftreffen der Schläge eintreten können.

Körperliche Auswirkungen

Die Schmerzwahrnehmung bei der durch die Bastonade betroffenen Person ist vergleichsweise intensiv, da die Fußunterseiten aufgrund der insbesondere hohen Dichte an Nervenzellen eine sehr hohe Schmerzsensibilität aufweisen. Der bei der Ausführung unter Verwendung von Rohrstock, Gerte oder anderen flexiblen Instrumenten von geringem Durchmesser von der betroffenen Person wahrgenommene Schmerzreiz wird zumeist als schneidend, stechend oder beißend, nachwirkend häufig als brennend beschrieben. Der hierdurch ausgelöste Schmerz ist nicht auf die punktuelle Einwirkungsstelle der Fußsohle beschränkt, sondern strahlt unterschwellig in paralleler Wirkungsweise zur Reflexzonenmassage in den gesamten Körper aus. Dieser Effekt entsteht, da der längsseitig unter der Fußsohle entlang führende und durch die Schlageinwirkung unmittelbar tangierte Schienbeinnerv den Reiz direkt in den zentralen Ischiasnerv weiterleitet und dieser von dort aus reflexartig in die übrigen Körperregionen ausstrahlt. Die Schmerzsensibilität der Fußsohle als solcher lässt hierbei im Gegensatz zu anderen Körperregionen unter der Einwirkung sich wiederholender Hiebe nicht nach. Es tritt durch die funktionelle Eigenart der Fußsohlen (wie auch Handflächen) als primäre Tastorgane hierbei gerade kein Taubheitsgefühl und auch keine Gewöhnung ein, die subjektive Schmerzwahrnehmung nimmt mit steigender Anzahl der Hiebe durch zunehmende Aktivierung der Nozizeptoren bis zu deren maximaler Aktivität vielmehr graduell zu. So kann nach einer Mehrzahl an vorausgegangenen Hieben schon ein moderater taktiler Reiz, der im Normalfall als Berührung unterhalb der Schmerzschwelle wahrgenommen würde, durch die Aktivität der Nozizeptoren soweit verstärkt werden, dass dieser eine Schmerzempfindung auslöst. Bei gleichbleibender Intensität der äußeren Einwirkung durch das jeweilige Schlaginstrument nimmt folglich der von der betroffenen Person empfundene Schmerz bis zu einem gewissen Grad stetig zu. Die während der Bastonade jeweils empfundenen Schmerzreize können jedoch abhängig von der subjektiven, jedoch von Fall zu Fall variablen Schmerztoleranz und deren möglicher weiterer Verschiebung durch Gefühle von Angst und Ohnmacht als unterschiedlich intensiv bewertet werden.[10][11]

Bei Ausführung der Bastonade in oben beschriebener Weise bleibt die Gesamtheit der körperlichen Auswirkungen grundsätzlich vorübergehender Natur, die Fußknochen sowie der Stütz- und Bewegungsapparat werden hierbei nicht geschädigt. Die unterhalb des weichen Fußgewölbes liegenden Mittelfußknochen sind durch die darüber verlaufende kurze Fußmuskulatur (Zehenbeuger) hinreichend geschützt, die Krafteinwirkung eines oben beschriebenen Schlaginstrumentes wird im Regelfall durch Haut und Fußmuskulatur vollständig aufgenommen, ohne die Fußknochen zu tangieren. Hämatome oder offene Verletzungen der Haut treten auch bei höherer Schlagintensität äußerst selten auf, da die Dermis der Fußsohle, wie die der Handflächen, aufgrund ihrer hohen Stärke und Elastizität besonders reißfest beschaffen ist und die darüber liegende Oberhaut (Epidermis) ebenfalls eine vielfach höhere Stärke als andere Hautregionen aufweist.[12] So treten bei der betroffenen Person trotz der Auslösung intensiver Schmerzreize im Normalfall keine dauerhaften oder ernsten Verletzungen auf, die eine medizinische Versorgung geboten erscheinen ließen. Äußerlich regelmäßig sichtbare Nachwirkungen in Form von striemenartigen Rötungen aufgrund erhöhter Hautdurchblutung klingen oft bereits einige Stunden bis wenige Tage nach der Durchführung restlos ab. Auch die über die Prozedur hinaus fortwirkenden brennenden Schmerzempfindungen lassen während dieser Zeit graduell nach. Eine dieser Maßnahme unterzogene Person kann sich zumeist auch unmittelbar nach der Durchführung trotz fortbestehender Schmerzreize weitgehend beeinträchtigungsfrei gehend fortbewegen. Aufgrund dieser Wirkungsweisen und des zu deren Erzielung vergleichsweise geringen praktischen Aufwandes kommt die Bastonade fortgesetzt in einigen Ländern als justizielle Körperstrafe oder Foltermethode zur Anwendung (siehe oben).

Wird die Bastonade im Gegensatz zu der oben beschriebenen Ausführungsweise unter Verwendung starrer und massiver Schlaginstrumente in die Bereiche von Zehen, Ballen oder Ferse ausgeführt, können hiermit selbst bei leichten Schlägen bereits schwere Verletzungen wie Knochenbrüche und Nervenschädigungen sowie hieraus folgend eine häufig dauerhafte Beeinträchtigung der Bewegungsfunktion zurückbleiben. Dieses in diesen Fällen gezielt herbeigeführte Ergebnis ist aufgrund seiner dauerhaft schädigenden Wirkungsweise unter dem Begriff der Leibesstrafe einzuordnen.

Unmittelbar nach einer in letzterer Weise erlittenen Bastonade ist es der betreffenden Person regelmäßig nicht möglich, auf den Füßen zu stehen oder zu gehen. Diese kann je nach Schweregrad der Verletzungen und des Heilungsfortschritts zunächst auf Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sein.

Neuzeitliche Geschichte

In Frauengefängnissen des gegenwärtigen Iran werden die Inhaftierten regelmäßig mit der Bastonade bestraft sowie unter deren Anwendung verhört.[13][14][15]

In Indien werden Insassinnen der Frauengefängnisse in gleicher Weise durch Schläge auf die Fußsohlen gezüchtigt.[16]

Auch in Syrien stellt die Bastonade eine übliche Bestrafung in dortigen Gefängnissen dar.[17]

Im Libyen-Konflikt wird die Bastonade ebenfalls regelmäßig eingesetzt (Bericht der Berliner Zeitung vom 14. September 2011).[18]

Sowohl vor als auch nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 war die Bastonade eine der klassischen Foltermethoden.

In Konzentrationslagern des NS-Regimes stellte die Bastonade eine alltägliche Form der Züchtigung von Inhaftierten beider Geschlechter dar.[8] Auch aus Kinderheimen während dieser Zeit wird von regelmäßiger Bestrafung durch Schläge auf die Fußsohlen berichtet.[3]

Aus Österreich wird der Einsatz der Bastonade in Kinderheimen bis in die 1960er Jahre berichtet.[19]

Im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts ist bis 1969 die Bastonade im Vollzug der Jugendstrafanstalten dokumentiert.[5]

Im Iran galten vor der Konstitutionellen Revolution von 1905 etwa 50 Stockschläge auf die Fußsohlen als eine vergleichsweise milde, 1000 als eine grausame Bestrafung. Helmuth von Moltke berichtet in einem Brief vom 27. September 1836 aus dem osmanischen Reich als Augenzeuge über eine Strafe von 500 Hieben, 250 je Fußsohle, die auf seine Bitte hin vom Sultan auf 50 reduziert wurde.

Literatur und Kunst

In dem Werk von Heinrich Graetz zur Geschichte der Juden berichtet er im IV. Band über den Einsatz der Bastonade in Damaskus.[20]

In der Oper Die Zauberflöte wird die Bastonade in der 22. Szene erwähnt „Nur siebenundsiebzig Sohlenstreich“. Die Anzahl der Streiche wurde in anderen Sprachen variiert, um dem musikalischen Takt zu entsprechen. In der englischen Übersetzung ist von vierzig Hieben die Rede.[21]

Die Bastonade verwendet auch Karl May in literarischer Beschreibung, sowohl in seiner Mahdi-Trilogie als auch im Orientzyklus.[22]

In filmischen Werken wird die Bastonade meist im Rahmen von Gefangenschaft in der Visualisierung politisch motivierter Folter oder Züchtigung dargestellt. Dahingehende Umsetzungen finden sich u.a. in den Spiel- bzw. Fernsehfilmen 12 Uhr nachts – Midnight Express (Midnight Express)“, Revolution, „Bless you, Prison“, Die Geschichte der Dienerin (The Handmaid's Tale)“, „The Courageous Heart of Irena Sendler“, „Eleni“ sowie „Autumn Born“.

In nahöstlichen Fernsehformaten wird die Bastonade vielfach in unterschiedlichen Sachzusammenhängen dargestellt, hier meist in der innerhalb dieses Kulturkreises üblichen „Falaka“-Anwendungsweise (siehe oben). Hierbei wird die Anwendung der Bastonade nahezu durchgängig an weiblichen Personen gezeigt. Entsprechende Umsetzungen finden sich u.a. in den TV-Serien Muhteşem Yüzyıl (historische Züchtigung von weiblichen Bediensteten, Türkei), „Childen Of Streets“ (Züchtigung von weiblichen Strafgefangenen, Ägypten), „Bu kalp seni unutur mu?“ (politische Folter einer Aktivistin, Türkei) sowie „El Shahroura“ (häusliche Gewalt gegenüber der Ehefrau, Libanon).

Einzelnachweis

  1. Vergleiche den Eintrag bei duden.de unter Bastonade; Zugriff am 19. Dezember 2012
  2. 2,0 2,1 2,2 Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 274.
  3. 3,0 3,1 kurier.at [Wimmersdorf: 270 Schläge auf die Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  4. Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 276f.
  5. 5,0 5,1 Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 275.
  6. Cape Town and Surrounds.. Western Cape Government. Abgerufen am 14. Juli 2013.
  7. Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 277.
  8. 8,0 8,1 Vgl. Ruxandra Cesereanu: An Overview of Political Torture in the Twentieth Century. S. 124f.
  9. Die Beilage zum Newsletter vom September 1987 kann unter Illustrated Reports of Amnesty International eingesehen werden, Zugriff am 19. Dezember 2012
  10. Siehe dazu u.a. die Seite Schmerzrezeptoren in „MedizInfo“ zu Schmerzrezeptoren; Zugriff am 22. September 2013.
  11. Siehe dazu u.a. die Seite Schmerz und Angst in „Praxisklinik Dr. med. Thomas Weiss“ zur Schmerzverstärkung durch Angst; Zugriff am 23. September 2013.
  12. Siehe dazu u.a. die Seite Lederhaut in „MedizInfo“ zur Lederhaut; Zugriff am 16. Juni 2013
  13. DER SPIEGEL 38/1984 [Wir werden hingerichtet]. Abgerufen am 22. Februar 2014.
  14. Deutsche Welle [Hinter den Mauern von Evin]. Abgerufen am 22. Februar 2014.
  15. Frankfurter Allgemeine, Politik [Ich kenne nur die Stimmen]. Abgerufen am 23. Februar 2014.
  16. Human Rights Watch ISBN 0-929692-92-6, S.16 [Prison Conditions in India]. Abgerufen am 23. Februar 2014.
  17. www.tagesspiegel.de [Gefangen in Syrien:Schläge auf die Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  18. www.berliner-zeitung.de [Schläge auf die nackten Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  19. Siehe einen Bericht bei „krone.at“ vom 29. März 2012 Berichte über Folter in Kinder- Heim auf der Hohen Warte; Zugriff am 19. Dezember 2012
  20. Auszüge daraus sind im Internet unter 11. Kapitel. Das Jahr 1840 und die Blutanklage von Damaskus. (1840.) einzusehen; Zugriff am 19. Dezember 2012
  21. Siehe dazu u.a. die Seite Mozarts Zauberflöte.: Eine kritische Auseinandersetzung um ihre Deutung. von Jules Speller; Zugriff am 20. März 2013
  22. Siehe dazu u.a. die Seite Vater der Fünfhundert im Karl-May-Wiki; Zugriff am 19. Dezember 2012
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