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Österreichisches Parlament

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Österreichisches Parlament
Logo des Parlaments Parlamentsgebäude
Logo des Parlaments Parlamentsgebäude
Stellung Gesetzgebungsorgane des Bundes:
Staatsgewalt Legislative
Gründung 1861 (als Reichsrat, 1918 Prov. Nationalversammlung, 1919 Konstituierende NV, 1920 Bundes-Verfassungsgesetz)
Sitz Parlamentsgebäude, Wien 1., Dr.-Karl-Renner-Ring 3
Bestandsgarantie Art. 1 (demokratisches Prinzip) und 2. Hauptstück (Gesetzgebung des Bundes, Art. 24–59b) B-VG
Website www.parlament.gv.at

In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (61 Mitglieder), die gemeinsam auch als Parlament bezeichnet werden. In seltenen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als Bundesversammlung gemeinsam zusammen.

Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.

Organisation

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beträgt fünf Jahre (bis zur Wahlrechtsreform 2008 betrug sie vier Jahre). Der Nationalrat wird durch allgemeine Wahlen bestimmt und ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung, er besitzt praktisch fast die gesamte legislative Macht. Der Nationalrat hat die Möglichkeit, sich selbst aufzulösen.

Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) entsprechend der Stärke der Fraktionen in diesen beschickt. Der Bundesrat besitzt in den meisten Fällen nur ein suspensives (aufschiebendes) Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann.

Nationalrat und Bundesrat treten zu bestimmten Anlässen als Bundesversammlung zusammen. Deren wichtigste verfassungsrechtliche Kompetenzen bestehen in der Angelobung des Bundespräsidenten sowie in der Möglichkeit, den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen oder eine Volksabstimmung zu seiner Amtsenthebung anzusetzen. Die Bundesversammlung hätte auch etwaige Kriegserklärungen Österreichs zu beschließen. Im Gegensatz zur Schweiz sind National- und Bundesrat jedoch nicht als zwei Kammern eines übergeordneten Verfassungskörpers, der Bundesversammlung, eingerichtet, sondern bilden bei Bedarf gemeinsam diese als drittes Organ.

Geschichte

Die Mitwirkung gewählter Abgeordneter an der Gesetzgebung begann in Österreich 1861 mit dem Reichsrat, der 1867 zum Parlament Cisleithaniens, der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Österreich-Ungarns, wurde; vertreten waren 17 Kronländer. Gewählt wurde nur das Abgeordnetenhaus; die gleichberechtigte, formal erste Kammer, das Herrenhaus, bestand aus Mitgliedern kraft Gesetzes und vom Kaiser ernannten Personen, zumeist Adeligen.

Das Männerwahlrecht zum Abgeordnetenhaus wurde nach 1867 in mehreren Schritten demokratisiert und bestand von 1907 an für alle volljährigen, d.h. 24-jährigen Männer; parallel dazu wurde auch die Anzahl der Parlamentssitze auf zuletzt 516 erhöht (siehe Reichsratswahl 1907). Frauen waren bis zum Ende der Monarchie, 1918, nicht wahlberechtigt.

Seit 1883 tagten Reichsratsabgeordnete und Herrenhausmitglieder im heutigen Parlamentsgebäude in Wien, damals k.k. Reichsratsgebäude genannt. Die letzte Sitzung des Abgeordnetenhauses fand am 12. November 1918 statt; am gleichen Tag wurde das Herrenhaus von der am 21. Oktober 1918 erstmals zusammengetretenen Provisorischen Nationalversammlung des neuen Staates Deutschösterreich, der sich am gleichen Tag als Republik definierte, für aufgelöst erklärt.

Im Dezember 1918 beschloss die Nationalversammlung das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen; aktiv wahlberechtigt war nun, wer das zwanzigste Lebensjahr überschritten hat, also mindestens 20 Jahre alt war (diese Bestimmung wurde 1920 in Art. 26 B-VG übernommen).[1] Frauen und Männer wählten hierauf im Februar 1919 die Konstituierende Nationalversammlung. Diese beschloss 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz, die Verfassung der Republik Österreich, auf der das österreichische Parlament seither beruht.

In alle diese Vorgänge waren die Bürger des Burgenlandes nicht einbezogen, da Deutsch-Westungarn de facto bis Ende 1921 zu Ungarn gehörte. Die erste Nationalratswahl, an der auch burgenländische Wähler und Politiker beteiligt waren, fand 1923 statt.

Zehn Jahre später nutzte die Bundesregierung Dollfuß eine in der Nationalratssitzung vom 4. März 1933 offenbar gewordene Lücke in der Geschäftsordnung dazu, von der Selbstausschaltung des Parlaments zu sprechen und weitere Sitzungen des Nationalrats zu verhindern. Die Parlamentstätigkeit war bis 1938 durch die Diktatur des „Ständestaats“ und 1938–1945 durch das nationalsozialistische Regime unterbrochen.

Parlamentsgebäude

Das Parlament tagt im von Theophil von Hansen errichteten Parlamentsgebäude an der Ringstraße. Weiters werden zwei Gebäude in der hinter dem Gebäude verlaufenden Reichsratsstraße und das benachbarte Palais Epstein, ebenfalls am Dr.-Karl-Renner-Ring, vom Parlament genutzt. Die Parlamentsverwaltung ist dem Nationalratspräsidenten unterstellt.

Die repräsentative Säulenhalle in der Mitte des Parlamentsgebäudes wird für öffentlich zugängliche Ausstellungen usw. verwendet. Unter der Halle und der Parlamentsrampe wurden ein neuer Zugang und ein Besucherzentrum eingebaut.

Im Dezember 2014 haben sich die sechs Parlamentsparteien auf eine Übersiedlung des Nationalrates während der für von 2017 bis 2020 geplanten Sanierungsarbeiten des Parlamentsgebäudes in die Redoutensäle der Wiener Hofburg geeinigt.[2][3]

Internetauftritt parlament.gv.at

Im Rahmen der eGovernment-Initiative der 1990er Jahre hat das österreichische Parlament eine umfangreiche Website gestaltet, die seit 1998 online ist.[4]

Neben allgemeinen Informationen zu Tagesgeschehen und politischem Hintergrund und Information auch in Gebärdensprache[5] finden sich hier insbesondere eine umfangreiche Datenbank der Personalien (Wer ist Wer)[6] und die gesamten parlamentarischen Materialien, also stenographische Protokolle der Sitzungen, die Akten zu den Gesetzwerdungen, Anfragen und Beantwortungen und Weiteres (Parlament aktiv, PAKT).[7]

Literatur

  • Gertrude Aubauer: Hohes Haus, Possen, Pannen, Pointen. Verlag Ueberreuter, 2001, ISBN 3-8000-3804-8
  • Wilhelm F. Czerny, Konrad Atzwanger: Das österreichische Parlament – zum Jubiläum des 100jährigen Bestandes des Parlamentsgebäudes. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1984, ISBN 3-7046-0027-X
  • Gustav Kolmer: Parlament und Verfassung in Österreich. Band 1-8, Wien 1902-1914

Weblinks

 Commons: Österreichisches Parlament – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. § 11 Wahlordnung, StGBl. Nr. 115 / 1918 (= S. 167)
  2. derStandard.at - Parlamentsumbau: Nationalrat tagt ab 2017 in der Hofburg. Artikel vom 4. Dezember 2014, abgerufen am 4. Dezember 2014.
  3. Sanierung des Parlamentsgebäudes - Informationen zum Sanierungsprojekt. Abgerufen am 4. Dezember 2014.
  4. Andreas Weigel: Wenn das im Internet steht! Was tun sie eigentlich, die Damen und Herren Abgeordneten? Die Parlament-Homepage gibt Auskunft: Biographien, Photos, Überblicke über die Tätigkeiten der heimischen Parlamentarier und noch mehr. In: „Die Presse“, „Spectrum“. 22. August 1998. S.VIII.
  5. Parlament erklärt
  6. Wer ist Wer
  7. Parlament aktiv
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Österreichisches Parlament aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.