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Verstümmelung

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Verstümmelung (alternative Schreibweise: Verstümmlung, lat.: mutilatio) bezeichnet die als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung.[1][2] Der Begriff kann sowohl für den Vorgang wie auch für das Ergebnis stehen.[3] Verstümmelung kann mit Verlust von Funktion oder wichtiger Bestandteile einhergehen.[1][4][5]

Etymologie

Das Wort Verstümmelung ist die Substantivierung von verstümmeln, in älterer Form verstümbeln, verstümpeln. In diesen Formen fließen die Stammworte stumm und stumpf, die sich in der Bedeutung berühren können, zusammen.[6]

Körperverstümmelung

Die Körperverstümmelung, auch körperliche Verstümmelung genannt, ist eine auf Dauer als einschränkend bzw. nachteilig bewertete Verletzung des biologischen, insbesondere menschlichen Körpers durch äußere Einwirkung und führt zum Verlust der körperlichen Integrität. In der Regel bezeichnet der Begriff die Beschädigung des Körpers durch Verlust eines oder mehrerer Körperteile (ohne Tötungsabsicht), als Synonym zuweilen aber auch andere Körpermodifikationen wie z.B. Deformationen. Körperverstümmelung kann Behinderung nach sich ziehen.

Beschädigt der Betroffene mutwillig den eigenen Körper, spricht man von Selbstverstümmelung.[7][8]

Körperverstümmelung als Foltermethode und Strafe

Vielfach wurde und wird körperliche Verstümmelung als Foltermethode oder zu Bestrafungszwecken eingesetzt.

Im spätrömischen Strafrecht galt die Verstümmelungsstrafe als ökonomisch und beliebt, auch weil sie die bestrafte Person stigmatisierte, ohne das Tabu der Tötung zu brechen. Das Verhängen von Leibesstrafen oblag hierbei dem Ermessen von Beamten. Die ausschweifende Anwendung der Verstümmelung veranlasste Justinian I. zu einer Novelle (134.13), in welcher der Missbrauch zwar verboten, die Strafe aber nicht abgeschafft wurde.

Das frühmittelalterliche fränkische Recht sah das Zufügen von Verstümmelungen als eine Form der Leibesstrafe vor. Verstümmelungen wurden zusätzlich zur Todesstrafe und auch als selbstständige Strafen verhängt. Meist waren es spiegelnde Strafen: so wurde dem Meineidigen die Hand abgehackt oder die Zunge herausgerissen, der Sittlichkeitsverbrecher wurde kastriert.[9] Die spiegelnde Verstümmelungsstrafe lebte noch in der Constitutio Criminalis Carolina fort.[10]

In der byzantinischen Ekloge (741) nahm die Verstümmelung als Strafe einen wichtigen Platz ein: das Gesetz sah bei Diebstahl, Falschmünzerei und schwerer Körperverletzung die Amputation einer Hand vor; dem Meineidigen wurde die Zunge entfernt. Die Strafe für Gotteslästerung war Blendung, Unzucht mit Tieren wurde mit Kastration bestraft, der Ehebruch mit dem Abschneiden der Nase. Auch hier lässt sich eine spiegelnde Anwendung der Strafe im Sinne der Talion beobachten. Obwohl die Verstümmelungsstrafe in offensichtlichem Widerspruch zur christlichen Moral steht, rechtfertigten einige Gelehrte sie als humanitären Akt und als Ersatz für die römisch-heidnische Todesstrafe.[11]

Nicht als Strafe im eigentlichen Sinn wurde das Abschneiden der Nase auch angewandt, um Personen von der Kaiserwürde auszuschließen. Diese Funktion fand jedoch mit der erneuten Thronbesteigung des so verstümmelten Justinian II. ein Ende, da deren Nutzlosigkeit offensichtlich wurde.

Relativ bekannt ist das in manchen islamischen Ländern praktizierte Abhacken einer Hand bei Menschen, die eines Diebstahls für schuldig befunden wurden (siehe auch: Scharia).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Meriam-Webster's Online-Dictionary: mutilate / mutilation.
  2. Vgl. verstümmeln In: Duden - Das Synonymwörterbuch: „a) entstalten, entstellen, schlimm/übel zurichten; (Med.): mutilieren. b) entstellend verkürzen, verfälschen, verzerren; (bildungsspr.): pervertieren; (bildungsspr. abwertend): klittern.“
  3. Verstümmelung In: Duden – Deutsches Universalwörterbuch, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2007.
  4. Concise Oxford English Dictionary: mutilate / mutilation. Oxford University Press 2004.
  5. Verstümmelung In: Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts (DWDS).
  6. Verstümmeln In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Online.
  7. Selbstverstümmelung In: Brockhaus Enzyklopädie 2002 digital., Bibliographisches Institut.
  8. Selbstverstümmelung In: Meyers Lexikon in 10 Bänden., Bibliographisches Institut.
  9. Jacob Ludwig Karl Grimm: Deutsche Rechtsalterthümer. 2. Ausg., Göttingen 1854, S. 705-710. (Online in der Google Buchsuche)
  10. R. Hoke: Österreichische und deutsche Rechtsgeschichte2, Böhlau 1996.
  11. Oxford Dictionary of Byzantium, s. "MUTILATION".
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Verstümmelung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.