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Stadtvertretung

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Die Stadtvertretung ist das von den Bürgern einer Stadt für eine bestimmte Zeit gewählte Beratungs- und Entscheidungsgremium (Gemeindeparlamant).

Deutschland

Je nach Land bzw. je nach Kommunalverfassung wird dieses Gremium auf vier oder fünf Jahre (in Bayern auf sechs Jahre) gewählt und kann je nach Land auch verschiedene Bezeichnungen haben. Die häufigste Bezeichnung ist Stadtrat bzw. Gemeinderat. Weitere Bezeichnungen sind Bürgerschaft (meist in ehemaligen Hansestädten), Rat der Stadt oder Stadtverordnetenversammlung, deren Mitglieder Stadtverordnete genannt werden. In Mecklenburg-Vorpommern hat dieses Gremium jedoch meist keine besondere Bezeichnung und heißt lediglich „Stadtvertretung“.

Vorsitzender der Stadtvertretung ist je nach Land entweder der vom Volk gewählte Bürger- bzw. Oberbürgermeister oder ein aus dem Gremium selbst gewählter Vorsitzender, der auch einen besonderen Titel haben kann, z. B. Stadtpräsident, Stadtverordnetenvorsteher, Ratsvorsitzender, Präsident der Bürgerschaft, Bürgervorsteher oder Bürgerworthalter.

International

USA

Council Manager Government

In den USA ist das Council Manager Government-System („Ratsgeschäftsführerregierung“) die verbreitetste Form der Stadtvertretung. Hierbei wählt die Bevölkerung ein Ratsgremium von 5 bis 11, selten auch mehr, Stadtverordneten. Diese berufen nun einen Council Manager („Ratsgeschäftsführer“), alternativ City Manager („Stadtgeschäftsführer“) genannt, in die Funktion eines Vorstehers der Stadtverwaltung. Dieser wird über einen frei verhandelbaren Anstellungsvertrag an bestimmte Pflichten gebunden. Das Amt des Verwaltungsvorstehers ist unabhängig von dem des Ratsvorsitzenden und soll in den meisten Fällen auch unpolitisch (non-partisan) sein, auch wenn weithin akzeptiert wird, das dies faktisch nur schwer möglich ist. In der Regel übernimmt der Ratsvorsitzende die Funktion des Gemeindesprechers und ist damit funktionell der Bürgermeister. Daher ist es üblich, bei Angaben zur Gemeindeführung beide Vertreter der zweigleisigen Stadtregierung zu nennen – den Bürgermeister (Ratsvorsitz) und den Stadtdirektor (Verwaltungsvorsitz).

Mayor Council Government

Neben dieser delegierenden Stadtvertretung existieren zwei Formen eines Mayor Council Government-Systems („Bürgermeisterratsregierung“, übertragen „Stadtpräsidentenregierung“). Hierbei wird neben dem Stadtrat (city council) auch ein Bürgermeister (mayor) direkt gewählt. Je nach Aufgabenverteilung zugunsten des Bürgermeisters unterscheidet man in eine schwache (weak mayor oder ceremonial form) oder starke (strong-mayor oder executive form) Form der Stadtpräsidentenregierung.

In der starken Stadtpräsidentenregierung liegt die Exekutive allein in den Händen des Bürgermeisters; er hat weitreichende Befugnisse inne und bestimmt alle weiteren Verwaltungsposten. Bei der schwachen Stadtpräsidentenregierung liegen nicht nur die legislative, sondern auch die exekutive Gewalt beim Stadtrat, der somit neben den städtischen Verordnungen auch die Verwaltungsposten bestimmt. Der Bürgermeister hat nur repräsentative Aufgaben und fungiert als Gemeindesprecher.

Die starke Stadtpräsidentenregierung ist typisch für größere Städte, während die schwache Stadtpräsidentenregierung typischerweise in kleinen Gemeinden anzutreffen ist.

City Commission Government

Das Mayor Council Government hat das ältere City Commission Government-System („Stadtkommissionsregierung“) weitgehend verdrängt. Dort wurden die einzelnen Funktionsträger oder Abteilungsleiter der Stadtvertretung direkt und häufig einzeln gewählt, wodurch jeder Stadtverordnete per Wahl einen fest zugeordneten Verwaltungsposten erhielt. Diese Art der Aufgabenteilung zwischen gewählten Personen ist der Magistratsverfassung ähnlich.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Stadtvertretung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.